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Härtefallhilfen für Heizkosten können noch bis zum 20. Oktober 2023 beantragt werden

Pressemitteilung

21.09.23

21.09.23

Leipzig, 21. September 2023. Nur noch bis zum 20. Oktober 2023 können Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks) in sächsischen Privathaushalten eine Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) digital beantragen. Nach diesem Zeitpunkt können Ansprüche auf Härtefallhilfen nicht mehr geltend gemacht werden. Ziel dieser Unterstützung aus Mitteln der Bundesregierung ist es, dass im Jahr 2022 entstandenen unbillige Härten beim Bezug dieser Energieträger teilweise abgefedert werden.

Seit Antragsstart in Sachsen am 8. Mai 2023 wurden rund 13.000 Anträge für mehr als 16.000 Privathaushalte gestellt, wovon bereits über 90 Prozent mit einem Volumen von 4,2 Mio. EUR geprüft und ausgezahlt wurden.

Für die Auszahlung weiterer Härtefallhilfen stehen noch Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Anträge können von Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern, Wohnungseigentumsgemeinschaften sowie von Vermieterinnen und Vermietern von Objekten mit fossilen Heizungsanlagen gestellt werden. Letztere müssen die Härtefallhilfen an die Mieterinnen und Mieter weiterleiten. Voraussetzung sind Bezugspreise für Energie im Jahr 2022, die mindestens das Doppelte eines vorgegebenen Referenzpreises für den jeweiligen Energieträger betragen. Der Mindestbetrag der Entlastung beträgt 100 EUR, jedoch maximal 2.000 EUR pro Privathaushalt.

Für Fragen zur Antragstellung und zu den Bedingungen hat die SAB die Telefonhotline 0351 4910-4999 (erreichbar Montag bis Freitag von 8-15 Uhr) eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, erhalten Unterstützung bei der Antragstellung durch die Verbraucherzentrale Sachsen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist dabei unter 0341 2290-4422 (erreichbar Montag bis Freitag von 9-13 Uhr) möglich. Die Unterstützung durch die Verbraucherzentrale ist pro Haushalt einmal kostenlos.  

Weiterführende Informationen zu den Förderbedingungen, zum Antragsverfahren und zu den benötigten Unterlagen: www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private

Über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Die SAB wurde 1991 gegründet und ist die Förderbank des Freistaates Sachsen. Sie unterstützt den Freistaat Sachsen bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Im Rahmen ihres Förderauftrags ist die SAB vorrangig in den Bereichen Wohnungsbau, Wirtschaft, Infrastruktur und Kommunales, Bildung und Soziales sowie Umwelt- und Landwirtschaft tätig. Zur Durchführung ihrer Aufgaben vergibt die SAB Zuschüsse und Darlehen, übernimmt Bürgschaften und geht Beteiligungen ein. www.sab.sachsen.de
 

Pressesprecher

Volker Stößel

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