UI Components

SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“: Förderung für den Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen

Pressemitteilung

15.04.24

15.04.24

Neues Förderprogramm unterstützt Photovoltaik, Geothermie und Speicherlösungen
 
Leipzig, 15. April 2024 – Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) legt als neues Darlehensprogramm den SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“ auf. Dieses Förderprogramm ermöglicht gezielte Investitionen in Anlagen zur Steigerung der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speichern im Freistaat Sachsen und wird mit Landesmitteln aus dem Klimafonds Sachsen gefördert.

Förderprogramm im Überblick
Das Förderprogramm bietet Darlehen für Investitionen ab mindestens 35.000 EUR bis zu 5 Mio. EUR und gewährt dazu Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es fokussiert auf den Zubau von Photovoltaik- und Geothermieanlagen, gepaart mit Maßnahmen zur Speicherung, mit denen die Nutzung von erneuerbarer Energie aus eigenen Anlagen gesteigert werden kann. „Mit dem neuen SAB Sachsenkredit ‘Energie und Speicher‘ leisten der Freistaat und die SAB einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien. Wir unterstützen Sachsen bei der Erreichung der Klimaziele durch Förderung von Investitionen in eine nachhaltige Zukunft“, sagt Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der SAB.
 
Geförderte Maßnahmen im Detail
Im Einzelnen werden Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen, dezentralen Stromspeichern, elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeichern gefördert. Das Programm legt Wert auf eine nachhaltige Energienutzung und schließt bestimmte Projekte, wie Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, aus.
 
Zielgruppen und Konditionen

Die Förderberechtigten umfassen natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen sowie andere juristische Personen des Privatrechts. Die finanziellen Konditionen des Förderprogramms bieten eine flexible Gestaltung, darunter eine Sollzinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren, Laufzeiten von 5 bis 20 Jahren (davon maximal 2 Jahre tilgungsfrei) und einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent für Stromspeicher bzw. für alle übrigen Fördergegenstände bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Tilgungszuschuss ist auf max. 50.000 EUR pro Kalenderjahr unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge begrenzt. Die Zweckbindungsfrist variiert je nach Fördergegenstand.
 
Antragstellung und Kontakt
Die Beantragung erfolgt grundsätzlich über die angebundenen Hausbanken. Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe der Kommunen und die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften beantragen den SAB-Sachsenkredit „Energie und Speicher“ hingegen direkt bei der SAB. 
 
Weitere Details und die Förderrichtlinie sind auf der Webseite  www.sab.sachsen.de/sk-eus abrufbar.
 
Über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) 
Die SAB wurde 1991 gegründet und ist die Förderbank des Freistaates Sachsen. Sie unterstützt den Freistaat bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Die SAB reicht Fördermittel vor allem aus für den Wohnungsbau, für die Wirtschaft, die Infrastruktur, Kommunales, Bildung und Soziales sowie für die Landwirtschaft und die Umwelt. Die Gelder werden als Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften vergeben. www.sab.sachsen.de
 

Pressesprecher

Volker Stößel

Ausschließlich Pressekontakte, bitte sonst servicecenter@sab.sachsen.de verwenden!
0351 4910-4058
presse@sab.sachsen.de