Ältere Menschen
Ältere Menschen
Die Teilhabe älterer Menschen stärken
Wichtige Hinweise
Aufgrund der Wahlen zum Sächsischen Landtag vom 1. September 2024 und der anschließenden Bildung einer neuen sächsischen Staatsregierung verzögert sich die Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2025/2026.
Ist mit Beginn eines Kalenderjahres noch kein Haushalt durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligt, können Ausgaben ausschließlich im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden. Die konkreten Bestimmungen sind derzeit noch nicht bekannt.
Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht feststeht, in welcher Höhe Haushaltsmittel im Jahr 2025 zur Verfügung stehen werden, ist eine Bewilligung der zum 30. September 2024 eingereichten Förderanträge noch in 2024 nicht möglich. Ab Januar 2025 werden die vorliegenden Förderanträge unter Berücksichtigung der Bestimmungen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung bearbeitet. Dabei kann es dazu kommen, dass die eingereichten Förderanträge (vorerst) nicht in voller Höhe bewilligt werden können.
Was bietet mir das Förderprogramm?
Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Pauschale für Projektträger in Höhe von 20,00 EUR/Monat pro Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter
- Aufwandsentschädigung für die Alltagsbegleiterin und den Alltagsbegleiter in Höhe von max. 80,00 EUR/Monat
Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Zuschuss für gemeinwohlorientierte Projakte von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben
Abschnitt C - Modellvorhaben
- Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Vorhaben von Projektträgern, die drei und mehr geeignete Personen für die Alltagsbegleitung für ältere Menschen engagieren und vermitteln
Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Gemeinwohlorientierte Projekte mit den Schwerpunkten Vernetzung, Information und Bildung, verbraucherbezogene Sensibilisierung und Aufklärung, Implementierung erfolgreich erprobter Handlungsansätze sowie überregionale Interessenvertretungen in den Bereichen Altenhilfe und Altenarbeit
Abschnitt C - Modellvorhaben
- Individuelle und altersgerechte Dienstleistungen für ein würdevolles und selbstbestimmtes Altern in der eigenen Häuslichkeit
- Haushalts- und lebensweltnahe Dienstleistungs- und Betreuungsangebote als Baustein der Hilfsbedürftigkeit außerhalb von Pflegebedürftigkeit, mit dem Fokus der notwendigen Daseinsvorsorge
- Intergenerationelle Selbsthilfe
- Formen der bürgerschaftlichen Selbstorganisation nach dem Prinzip der Hilfe auf Gegenseitigkeit
- Dazu veröffentlicht das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt themenspezifische Förderbekanntmachungen, in denen insbesondere Einzelheiten der Förderung und Stichtage für die Antragstellung festgelegt werden
Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, Genossenschaften, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchgemeinden, die ihren Sitz im Freistaat Sachen haben
Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Projektträger (gemeinnützige, überregional tätige juristische Personen)
Abschnitt C - Modellvorhaben
- natürliche und juristische Personen
Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Alltagsbegleiterinnen oder Alltagsbegleiter sind natürliche Personen, die mit den zu begleitenden Menschen bis zum 2. Grad nicht verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Zu begleitende Person:
- Seniorinnen und Senioren ab Vollendung des 60. Lebensjahres
- Es darf kein Pflegegrad vorhanden sein
- Darf mit der Alltagsbegleiterin oder dem Alltagsbegleiter bis zum 2. Grad weder verwandt noch verschwägert sein
- Darf mit der Alltagsbegleiterin oder dem Alltagsbegleiter nicht in häuslicher Gemeinschaft leben
Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Dem Antrag sind eine Beschreibung des Projektes sowie eine Aufstellung der für die Projektdurchführung notwendigen Personal- und Sachausgaben, einschließlich der tariflichen Eingruppierung der eingesetzten Fachkräfte, beizufügen. Das Arbeitszeitvolumen der geförderten Fachkräfte ist dabei auf konkrete, voneinander abgrenzbare Aufgabenbereiche aufzuschlüsseln.
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Zuwendungsempfänger in Form eines aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes zur Körperschaftssteuer.
Abschnitt C - Modellvorhaben
- Dem Antrag ist ein Konzept beizufügen, das die Erreichung des Zuwendungszwecks detailliert beschreibt, wobei insbesondere die Ziele, Inhalte, Dauer, beabsichtigte Durchführung und der innovative Charakter darzustellen sind. Es ist darzulegen, ob vergleichbare Modelle bereits durchgeführt wurden und inwieweit das beantragte Modellvorhaben hiervon abweicht.
- Mit der Antragstellung ist ein Finanzierungsplan vorzulegen
- Der Zuwendungsempfänger hat darzulegen, wie eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung, die allgemeinen anerkannten wissenschaftlichen Standards entspricht, erfolgen wird.
Abschnit A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Aufwandsentschädigung von maximal 80,00 EUR/Monat für eine Alltagsbegleiterin oder einen Alltagsbegleiter. Die Aufwandsentschädigung reduziert sich anteilig, wenn der Umfang der Alltagsbegleitung weniger als 32 Stunden pro Monat beträgt.
- Pauschale an die Projektträger von 20,00 EUR/Monat pro Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter
- Für nicht-kommunale Zuwenudngsempfänger
- Vorausszahlungen mit einer Verbrauchsfrist von sechs Monaten
- Für kommunale Zuwendungsempfänger
- Auszahlung von 40 % mit Anzeige des Projektbeginns, 50 % mit Vorlage des Verwendungsnachweises und 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises
- Auszahlung von 40 % mit Anzeige des Projektbeginns, 50 % mit Vorlage des Verwendungsnachweises und 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises
Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessensvertretungen
- Zuschuss in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben, in begründeten Fällen kann ein höherer Fördersatz gewährt werden, eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen
- Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Abschnitt C - Modellvorhaben
- Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Fällen kann ein höherer Fördersatz gewährt werden, eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen
- Zuwendungsfähig sind Personal-, Personalneben- und Sachausgaben sowie in Ausnahmefällen Ausgaben für Investitionen
- Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für den Projektzeitraum mit Beginn im Folgejahr sind bis zum 30. September elektronisch über das Förderportal bei der SAB einzureichen.
Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sollen spätestens drei Monate vor Beginn des Projekts bei der SAB gestellt werden.
Abschnitt C - Modellvorhaben
- Eine Antragstellung ist nur nach einer Förderbekanntmachung und den dort konkretisierten Bestimmungen möglich.
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
Die Antragstellung für Abschnitt A erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB:
Als Anlage fügen Sie bitte folgende Dokumente bei:
- {{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
- {{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
- {{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
- Aktueller Registerauszug bei juristischen Personen des Privatrechts (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätzlich für Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Antragstellern
Zusätzlich für Abschnitt C - Modellvorhaben
- Einzureichende Antragsunterlagen gemäß Förderbekanntmachung
Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Für kommunale Zuwendungsempfänger gilt das Regelauszahlungsverfahren nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung
- Für nicht-kommunale Zuwendungsempfänger gilt das Auszahlungsverfahren nach Nummer 7.5 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung. Grundlage ist ein Auszahlungsantrag für fällige Zahlungen innerhalb der nächsten sechs Monate, dem eine Liste der Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter (Name, Vorname und Alter) sowie eine Liste der zu begleitenden Menschen (Name, Vorname und Alter) beizufügen sind.
- {{Ältere Menschen_Auszahlungsantrag_ATB | 61750}}
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Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessensvertretungen
- Es findet das Auszahlungsverfahren nach Nummer 7.5 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung Anwendung. Grundlage ist ein Auszahlungsantrag für fällige Zahlungen innerhalb der nächsten sechs Monate.
- {{Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv | 62586}}
Abschnitt C - Modellvorhaben
- Nicht-kommunale und kommunale Projektträger
- Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Regelauszahlungsverfahren nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung beziehungsweise nach Nummer 7.1 der Anlage 3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften – VVK).
- Sonderregelung für nicht-kommunale Projektträger
- Soweit die Geltung gem. Pkt 7.5. der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung vereinbart ist
- {{Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv | 62586}}
Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- {{ATB_Monatsliste | 61071}}
- {{ATB_Liste Alltagsbegleiter und Begleitete | 61072}}
- {{Ältere Menschen_Verwendungsnachweis_ATB | 61073}}
Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessensvertretungen:
- {{Verwendungsnachweis | 61325}}
- {{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
- {{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
Abschnitt C - Modellvorhaben
- Gemäß Förderbekanntmachung
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.