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SMK-ESF-Plus-Richtlinie - Alternative Lernangebote für SchülerInnen mit besonderen Bedarfslagen

Bringen Sie mit uns alternative Lernangebote für SchülerInnen mit besonderen Bedarfslagen auf den Weg.

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Wichtige Hinweise

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat am 1. Februar 2024 die Bekanntmachung über einen Teilnahmewettbewerb für Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern durch „Alternative Lernangebote“ vom 18. Januar 2024 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht (Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernange-bote). Sie finden die Bekanntmachung hier.

Die Einreichung von Projektvorschlägen für diese Fördermöglichkeit ist bis zum 15. März 2024 über den untenstehenden Link „FÖRDERPROGRAMM BEANTRAGEN“ möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Inhalten auf dieser Seite.

Eine Bekanntmachung für Vorhaben zur Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der Alternativen Lernangebote wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​Für Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für SchülerInnen mit besonderen Bedarfslagen: bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Leistungen für Teilnehmende.
  • Für Vorhaben zur Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der Alternativen Lernangebote: bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben.

  • Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für SchülerInnen mit besonderen Bedarfslagen. Die Vorhaben sind förderfähig in den Projektbereichen: 
    • Projektbereich A: Primarstufe
    • Projektbereich B: Sekundarstufe I
    • Projektbereich C: Schulverweigerer
  • Vorhaben zur Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der Alternativen Lernangebote.

Zuwendungsempfänger sind:
 
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften

Für Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für SchülerInnen mit besonderen Bedarfslagen gilt:
 
  • Zuwendungsempfänger müssen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sein. Die Träger müssen über Erfahrungen in der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in komplexen Problemlagen, in der Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Akteuren sowie im Bereich Projektmanagement und Vernetzung verfügen und die für die Umsetzung des Vorhabens nötige fachliche Kompetenz nachweisen.
  • Zuwendungsempfänger können auch Träger sein, die ebenfalls umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe sowie die geeig-neten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nachweisen.
  • Zuwendungsempfänger können nicht öffentliche oder freie Schulträger sein.

  • Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. 

Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung
 
  • bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Durchführung von Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für SchülerInnen mit besonderen Bedarfslagen 
  • bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens zur Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der Alternativen Lernangebote

Anwendbare Pauschalen sind Folgende. Welche Pauschalen für Ihre Antragstellung zutreffen, entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter Formulare & Downloads bzw. finden Sie bei Ihrer Antragstellung im Förderportal der SAB.
 
  • Personalkostenpauschale
  • Pauschale für Verwaltungsausgaben
  • Fahrtkosten
  • Leistung für Teilnehmende (Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung)

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
  • Der Antrag ist unter Nutzung des SAB-Förderportals elektronisch bei der SAB einzureichen.
  • Durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus werden vor dem Antragsverfahren Teilnahmewettbewerbe durchgeführt. Die Veröffentlichung der Teilnahmewettbewerbe erfolgt auf dieser Internetseite und enthält konkrete Informationen und Anforderungen an die Vorhaben, die Zielgruppe, Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen.
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.

{{Anforderungen an Vorhabensbeschreibungen in ESF Plus-Anträgen | 61713}}

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden (DSGVO) | 64005}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Personalkostenpauschale_Honorartätigkeit | 62130}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Stellenförderung | 62132}} - nur für Vorhaben zur Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der Alternativen Lernangebote

{{ESF Plus Mitarbeiterliste | 62139}}

{{ESF Plus 2021-2027 Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}

{{ESF Plus 2021-2027 Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}

{{ESF Plus 2021-2027 Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt | 62112}}

{{ESF Plus 2021-2027_Anforderung an Sachberichte | 62126}}

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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