Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG
Förderung beruflicher Aufstiege
Für alle Fragen zum Erst- oder Folgeantrag stehen Ihnen unsere Webinare zur Verfügung. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur korrekten und vollständigen Antragstellung.
Die Veranstaltung beginnt jeweils um 15:30 Uhr.
Erstanträge |
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Donnerstag 03.04.2025 Hier geht's zur Anmeldung |
Dienstag 15.04.2025 Hier geht's zur Anmeldung |
Aktuelle Hinweise zum Aufstiegs-BAföG
Ab sofort steht Ihnen unser neues Online-Antragsportal AFBG Digital zur Verfügung.
Fragen rund um die digitale Antragstellung beantwortet die AFBG Digital-Hotline unter 0800 - 19 19 19 4.
Informationen zu unseren Bearbeitungszeiten:
- Erstantrag: Aktuell bearbeiten wir Erstanträge aus der 12. Kalenderwoche (17.03.2025 bis 22.03.2025)
- Folgeantrag: Aktuell bearbeiten wir Folgeanträge aus der 12. Kalenderwoche (17.03.2025 bis 22.03.2025)
- Prüfungsgebühren: Aktuell bearbeiten wir eingereichte Prüfungsgebühren / Kosten fürs Meisterstück aus der 12. Kalenderwoche (17.03.2025 bis 22.03.2025)
Helfen Sie uns, bei der Bearbeitung schneller voranzukommen:
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein (siehe Checklisten). Unvollständig ausgefüllte Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
- Sie haben eine Unterlagenanforderung von uns erhalten? Reichen Sie die angeforderten Unterlagen bitte zusammen und nicht einzeln bei uns ein
- Bitte sehen Sie von Mehrfacheinreichungen ab und versenden Sie Ihre Unterlagen immer nur digital oder auf dem Postweg zu uns
- Sie können noch nicht alle Unterlagen einreichen, möchten aber von der Vorschussregelung Gebrauch machen? Bitte beachten Sie die Mindestanforderungen gemäß Checkliste
Aufstiegs-BAföG (AFBG) - Auf einen Blick
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
- Die Antragstellung ist direkt auf www.afbg-digital.de möglich.
- Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen Sie diese nicht mehr in Papierform nachreichen.
Fragen rund um die digitale Antragstellung beantwortet die AFBG Digital-Hotline unter 0800 - 19 19 19 4.
Für die Nutzung von AFBG Digital benötigen Sie ein BundID-Konto mit dem Online-Ausweis oder der EU-Identität.
Sofern Sie noch kein Konto bei BundID besitzen, können Sie dieses unter BundID-Konto erstellen. Beachten Sie, dass dazu die Online Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein muss.
Zum Onlineantrag
Sie möchten zum ersten Mal einen Antrag im AFBG stellen? Dann nutzen Sie für die Beantragung unsere Checklisten. Diese geben Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag
Checkliste für Erstantragstellung einer berufsbegleitenden Fortbildung
Hinweis: Für Vorhaben für die Sie keine Unterhaltsleistung beantragen, entfallen die Formblätter und Nachweise zum Einkommen und Vermögen.
Sie möchten sich einen weiteren Abschnitt Ihrer Weiterbildungsmaßnahme fördern lassen? Dann nutzen Sie für die Beantragung die weiteren Checklisten. Diese geben Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Checkliste für Folgeantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag
Checkliste für Folgeantragstellung einer berufsbegleitenden Fortbildung
Hinweis: Für Vorhaben für die Sie keine Unterhaltsleistung beantragen, entfallen die Formblätter und Nachweise zum Einkommen und Vermögen.
Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert).
Bei Förderung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe (nur Teilzeit) muss die Maßnahme mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten und innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und:
In Vollzeitform
- innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
- in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden umfassen.
In Teilzeitform
- innerhalb von 48 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
- durchschnittlich 18 Unterrichtsstunden je Monat umfassen.
Der Erwerb von akademischen Hochschulabschlüssen bzw. institus- oder verbandsinterne Lehrgänge, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, sind nicht förderfähig.
Bei Förderung einer Fortbildung an Fachschulen (z. B. zum/zur staatl. anerk. Erzieher/in oder staatl. gepr. Techniker/in) erfolgt die Bewilligung immer für ein Schuljahr. Für das darauf folgende Schuljahr muss ein Folgeantrag gestellt werden. Mit diesem wird das Vorliegen der Fördervoraussetzungen erneut überprüft. Bitte beachten Sie, dass Anspruch auf Förderung mit Unterhaltsbeitrag erst ab dem Monat besteht, in dem der Antrag eingereicht wurde. Für Ihren Folgeantrag verwenden Sie bitte das Formblatt W.
Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn an 70 % des Präsenzunterrichts und bei Fernunterricht oder mediengestütztem Unterricht zusätzlich an 70 % der Leistungskontrollen teilgenommen wurde. Diese wird grundsätzlich nach sechs Monaten, zum Ende der Fortbildung und bei Abbruch der Maßnahme, überprüft.
Dazu ist der Teilnahmenachweis (Formblatt F) von der Fortbildungseinrichtung auszufüllen, mit Stempel und Unterschrift zu versehen und anschließend bei der SAB einzureichen. Maßgeblich sind die im Bescheid niedergelegten Termine zur Vorlage der Teilnahmenachweise.
Hinweis:
Ein erfolgreicher Maßnahmeabschluss oder das Bestehen der Abschlussprüfung sind bei der Ermittlung der Teilnahmequote unerheblich.
Die Förderung wird hinsichtlich der regelmäßigen Teilnahme unter dem Vorbehalt der Einstellung und Rückforderung geleistet.
Eine Unterbrechung liegt bei einer längeren Abwesenheit (i. d. R. über einen Monat) vor. Kurzfristige Abwesenheiten, bspw. infolge einzelner Krankheitstage, begründen keine Unterbrechung.
Die Unterbrechung ist unverzüglich in Form einer ausdrücklichen Erklärung an die SAB mitzuteilen.
Die Förderung wird erst bei Wiederaufnahme fortgesetzt.
Bei bloßer Abwesenheit ohne Erklärung über den Abbruch oder die Unterbrechung der Maßnahme unterscheidet § 9a AFBG nicht zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen.
Hinweis:
Bei Krankheit oder Schwangerschaft und entsprechender Erklärung wird die Förderung (bei Krankheit bis zu drei Monate und bei Schwangerschaft bis zu vier Monate) weitergeleistet.
Abbruch/Kündigung
Wird nach einem Abbruch aus wichtigem Grund oder infolge einer Kündigung des Trägers, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zu vertreten hat, eine Maßnahme mit demselben Fortbildungsziel wieder aufgenommen, so kann diese bei Vorliegen der Voraussetzungen erneut förderfähig sein.
Voraussetzung dafür ist, dass die Erklärung über den Abbruch oder die Kündigung (mittels Formular „Änderungsanzeige zum Aufstiegs-BAföG“) unverzüglich erfolgt ist.
1. die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen und
2. eine zumutbare Möglichkeit nicht besteht, Fortbildungsstoff im Rahmen einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 11 Absatz 1 Satz 2 nachzuholen.
Die Entscheidung, z.B. ein Schuljahr freiwillig zu wiederholen oder eine leistungsbedingte Nichtversetzung, rechtfertigt in der Regel keine geförderte Wiederholung. Vielmehr müssen im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die eine solche zulassen (Pflege von Angehörigen, schwere Krankheit o. Ä.).
Mit dem Aufstiegs-BAföG können bis zu drei Fortbildungen auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (§ 53a BBiG) bzw. der Handwerksordnung (§ 42a HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie gleichwertige Fortbildungsabschlüsse, gefördert werden (vgl. § 6 AFBG).
Wurde bereits ein Fortbildungsziel gefördert, so wird die Förderung für eine weitere Fortbildung gewährt, wenn das angestrebte Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsabschluss aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe angestrebt wird (bspw. Fachwirt und anschließend Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz).
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangsdatums. Wir bitten Sie, von Nachfragen zu einer bevorzugten Bearbeitung abzusehen.
- Anträge können schriftlich per Post oder elektronisch über das Antragsportal eingereicht werden.
- Alle notwendigen Vordrucke und Dokumente zur Antragstellung finden Sie ebenfalls auf der Seite des Antragsportals (im Hilfe-Center bei Download-Bereich)
- Wenn Sie die Anträge und Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr im Original und Papierform nachgereicht werden.
- Ausweiskopien entfallen komplett.
Sollten bereits Leistungen nach dem BAföG bewilligt worden sein, kann für denselben Bewilligungszeitraum und dieselbe Maßnahme keine AFBG-Förderung gewährt werden.
Ausnahme: Es wurden noch keine BAföG-Leistungen ausgezahlt und auf selbige wurde für den betreffenden Bewilligungszeitraum verzichtet. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zunächst mit der zuständigen BAföG-Stelle in Verbindung.
Liegt ein BAföG-Bewilligungsbescheid vor und Sie haben bereits BAföG-Leistungen erhalten, ist ein Wechsel „vom“ BAföG „ins“ AFBG erst zum nächsten Bewilligungszeitraum/Fachschuljahr möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei Unterlagennachforderungen unsererseits eine Bearbeitung erst erfolgt, wenn alle angeforderten Unterlagen nachgereicht wurden.
Helfen Sie uns, bei der Bearbeitung schneller voranzukommen:
- Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein (siehe Checklisten)
- Sie haben eine Unterlagenanforderung von uns erhalten? Reichen Sie die angeforderten Unterlagen bitte zusammen und nicht einzeln bei uns ein
- Bitte sehen Sie von Mehrfacheinreichungen ab und versenden Sie Ihre Unterlagen immer nur digital oder auf dem Postweg zu uns
- Sie können noch nicht alle Unterlagen einreichen, möchten aber von der Vorschussregelung Gebrauch machen? Bitte beachten Sie die Mindestanforderungen gemäß Checkliste
Sie planen eine Vollzeitfortbildung in Sachsen und möchten dafür das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren AFBG-Antrag kurz & knapp zusammengefasst.

- Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und:
- innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
- in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden umfassen.
- Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert).
- Förderfähig sind Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vorbereiten z.B. HwO oder BBiG.
- Die Antragstellung ist direkt auf www.afbg-digital.de möglich.
- Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.
- Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
(PDF Ausdrucken: Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag).
Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular | Auszufüllen durch: | Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein: |
---|---|---|
Formblatt A | Teilnehmer/in |
|
Anlage 1 | Teilnehmer/in |
|
Anlage 3 | Teilnehmer/in | Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei. |
Anlage 2 | Ehegatten/Ehegattin |
|
Formblatt B | Fortbildungsstätte* | Ggf. Nachweis über die Zertifizierung |
Formblatt Z | Prüfstelle (z. B. HWK, IHK, Fachschule)* | Zulassungsbescheinigung |
Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung | Krankenkasse* | Nur einzureichen, wenn Sie während der Fortbildung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. |
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.
(PDF zum Ausdrucken Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung ohne Unterhaltsbeitrag).
Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular | Auszufüllen durch: | Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein: |
---|---|---|
Formblatt A | Teilnehmer/in |
|
Anlage 3 | Teilnehmer/in | Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei |
Formblatt B | Fortbildungsstätte* | Ggf. Nachweis über die Zertifizierung |
Formblatt Z | Prüfstelle (z. B. HWK, IHK, Fachschule)* | Zulassungsbescheinigung |
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Überschrift
- A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
- A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren AFBG-Antrag kurz & knapp zusammengefasst.

- Die Teilzeitfortbildung muss in der ersten beruflichen Fortbildungsstufe:
- mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten und
- innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
- Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme in Teilzeit mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und:
- innerhalb von 48 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
- im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat umfassen.
- Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert).
- Förderfähig sind Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vorbereiten z.B. HwO oder BBiG.
- Die Antragstellung ist direkt auf www.afbg-digital.de möglich.
- Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.
- Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular | Auszufüllen durch: | Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein: |
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Formblatt A | Teilnehmer/in |
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Anlage 3 | Teilnehmer/in | Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei |
Formblatt B | Fortbildungsstätte* | Ggf. Nachweis über die Zertifizierung |
Formblatt Z | Prüfstelle (z. B. HWK, IHK, Fachschule)* | Zulassungsbescheinigung |
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.
Sie möchten sich einen weiteren Abschnitt Ihrer Weiterbildungsmaßnahme fördern lassen?
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Folgeantrag schnell & unkompliziert stellen können.

- Die Antragstellung ist direkt auf www.afbg-digital.de möglich.
- Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.
- Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular | Auszufüllen durch: | Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein: |
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Formblatt W | Teilnehmer/in |
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Anlage 1 | Teilnehmer/in |
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Anlage 2 | Ehegatten/Ehegattin |
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Formblatt B | Fortbildungsstätte* | ggf. Nachweis über die Zertifizierung |
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.
Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular | Auszufüllen durch: | Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein: |
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Formblatt W | Teilnehmer/in |
|
Formblatt B | Fortbildungsstätte* | Ggf. Nachweis über die Zertifizierung |
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.
Sie gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular | Auszufüllen durch: | Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein: |
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Formblatt W | Teilnehmer/in |
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Formblatt B | Fortbildungsstätte* | Ggf. Nachweis über die Zertifizierung |
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.