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Bürgerbeteiligung

Politische Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern im Freistaat fördern

Wichtige Hinweise

  • Die nächste Förderbekanntmachung wird in Kürze veröffentlicht.

  • Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie umfangreiche FAQs finden Sie unter Bürgerbeteiligung in Sachsen
  • Für fachliche Fragen zum Förderaufruf und/oder zur Antragstellung bietet das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt digitale Informationsveranstaltungen an. Die Termine für die Informationsveranstaltungen sowie die Anmeldung finden Sie in Kürze hier

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zuschuss in Höhe von mindestens 5.000,00 EUR bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für Vorhaben der Kommunen und Zivilgesellschaft, die die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess ermöglichen und in der Breite etablieren
  • Wissenschaftliche Begleitung und Beratung bei der Evaluierung der bewilligten Vorhaben
  • Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Netzwerk Bürgerbeteiligung in Sachsen-sachsen.de 

  • Personal und Sachausgaben für Vorhaben und Projekte der Kommunen oder Zivilgesellschaft im Bereich der Bürgerbeteiligung
  • Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern an politischen Willensbildungsprozessen, die Einbindung in politische Entscheidungsprozesse sowie die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs

  • ​​Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Freistaat Sachsen ansässig und lokal verankert sind
             Hinweis: 
  • Gemeinsame Antragstellung mehrerer Gebietskörperschaften im Verbund möglich
  • Von der Erfordernis eines Sitzes und der lokalen Verankerung im Freistaat Sachsen kann in begründeten Fällen abgewichen werden.

  • Vorhaben werden vorrangig im Freistaat Sachsen durchgeführt.
  • Es besteht die Bereitschaft zur Mitwirkung am Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung und der Kooperation an der wissenschaftlichen Begleitung.
  • Kooperationen von freien Trägern mit Gebietskörperschaften bzw. Gebietskörperschaften mit freien Trägern sind möglich. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist im Antrag darzulegen.
  • Träger und Projektpartner aller geförderten Vorhaben müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen und haben eine ihr förderliche Arbeit zu gewährleisten.
  • Der Zuwendungsempfänger darf nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des 
    § 3 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes unterhalten.
  • Bei Antrag auf Bürgerkommune: Nachweis vorliegender verbindlicher Satzungsregelungen hinsichtlich Bürgerbeteiligung oder Nachweis regelmäßig praktizierter Beteiligungsformate sowie institutionalisierter Beteiligungsinstrumente außerhalb von Satzungsreglungen. Der Nachweis ist in der Vorhabensbeschreibung zu führen bzw. für informelle Bürgerbeteiligung als formlose Anlage mit folgenden Punkten einzureichen: Durchführungszeitraum, Projektart, Zielstellung, Zielgruppe, gewähltes Beteiligungsformat, Umgang mit Ergebnissen.

  • Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung.
  • Zuschuss beträgt bis zu 90 % der Bemessungsgrundlage.
  • Bemessungsgrundlage bilden die zuwendungsfähigen Ausgaben (ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben).
  • Höhe der Zuwendung soll 5.000,00 EUR nicht unterschreiten.
  • Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TV-L zuwendungsfähig (Eingruppierungsmatrix)

  • ​​​​Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Beratung sowie die Entscheidung über die Förderfähig- und Förderwürdigkeit des Fördervorhabens obliegt dem Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Eine Antragsstellung ist möglich ab Veröffentlichung der aktuellen Förderbekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist.

  • Ein Versand des Antrages an die SAB per Post ist nicht erforderlich, da die gesamte Antragstellung online erfolgt. Für eine fristgerechte und gültige Antragstellung muss das im Förderportal elektronisch erzeugte Antragsformular ausgedruckt, von der zeichnungsbefugten Person unterschrieben und im Förderportal hochgeladen werden. 
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{{FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Vorhabenbeschreibung | 62141}}

{{FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62142}}

{{FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Projektplan | 62143}}

{{FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Stellungnahme der Kommune/Kommunales Unterstützungsschreiben | 62144}} (nur für zivilgesellschaftliche Vorhaben)

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