Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Wichtige Hinweise
Übergangsregelungen für in 2023 beginnende Maßnahmen
Antragstellung:
Laufzeit:
Antragstellung:
- FG2 ab 1. März 2023
- FG3 ab 1. April 2023 bis 15. Mai 2023
- FG4 ab 1. Mai 2023 bis 15. Juni 2023
Laufzeit:
- FG4 verkürzte Laufzeit 1. August 2023 bis 31. Dezember 2024
Was bietet mir das Förderprogramm?
Zuwendungen im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) für folgende Fördergegenstände:
- Fördergegenstand 1 (FG1): Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO),
- Fördergegenstand 2 (FG2): Projektdurchführung von „komm auf Tour“,
- Fördergegenstand 3 (FG3): „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und
- Fördergegenstand 4 (FG4): Koordinator:in für die Kooperation von allgemein- und berufsbildenden Schulen.
- FG1: Personalausgaben für bis zu 1,0 Vollzeitäquivalent für die Laufzeit von 2 Jahren sowie Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Tätigkeit der Regionalen Koordinierungsstelle BO (RKO)
- FG2: Personal- und Sachausgaben, die dem Antragsteller vom Projektträger für die Projektdurchführung in Rechnung gestellt werden, sowie Sachausgaben für die Projektdurchführung „komm auf Tour“
- FG3: Personal- und Sachausgaben für die Projektkoordinatoren in den einzelnen Gebietskörperschaften sowie Sachausgaben im Zusammenhang mit dem regionalen Marketing für die Projektdurchführung „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“
- FG4: Personalausgaben für bis zu 1,5 Vollzeitäquivalente für die Laufzeit von 2 Jahren sowie Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Koordinator:in
- Landkreise und Kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
- Eine Weitergabe der Zuwendung an Eigengesellschaften bzw. an externe Dienstleister ist unter Beachtung der Regelungen von Nummer 12 VVK zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung zulässig.
- weitere Anforderungen zu den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter "Formulare & Downloads"/"Rechtsgrundlagen"
- FG4: Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen
- FG1: Zuschuss bis zu 75 % bzw. bis zu 90 % (kritische oder instabile Haushaltslage der Kommune) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 90.000 EUR - jetzt beantragen.
- FG2: Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgabe, max. 30.000 EUR - jetzt beantragen.
- FG3: Pauschale in Höhe von max. 13.000 EUR (incl. MwSt.) - jetzt beantragen.
- FG4: Zuschuss bis zu 75 % bzw. bis zu 90 % (kritische oder instabile Haushaltslage der Kommune) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 135.000 EUR - jetzt beantragen.
- Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen unter „Wichtige Hinweise“
- FG1 und FG4: Ein Antrag alle 2 Jahre, einzureichen bis zum 1. November des vorangegangenen Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, mit 2 Jahren Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres
- FG2: Ein Antrag im Umsetzungsjahr, einzureichen von Januar bis November, für höchstens 1 Jahr Laufzeit innerhalb des Haushaltsjahres
- FG3: Ein Antrag je Haushaltsjahr einzureichen bis zum 1. November des vorangegangenen Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, mit 9 Monaten Laufzeit vom 1. Juli bis 31. März des Folgejahres
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Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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