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Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften

Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften

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Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
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Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

Zuwendungen im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) für folgende Fördergegenstände:
 
  • Fördergegenstand 1 (FG1): Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO),
  • Fördergegenstand 2 (FG2): Projektdurchführung von „komm auf Tour“,
  • Fördergegenstand 3 (FG3): „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und
  • Fördergegenstand 4 (FG4): Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Kooperation von allgemein- und berufsbildenden Schulen.

  • FG1: Personalausgaben für bis zu 1,0 Vollzeitäquivalent für die Laufzeit von 2 Jahren sowie Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Tätigkeit der Regionalen Koordinierungsstelle BO (RKO)
  • FG2: Personal- und Sachausgaben, die dem Antragsteller vom Projektträger für die Projektdurchführung in Rechnung gestellt werden, sowie Sachausgaben für die Projektdurchführung „komm auf Tour“
  • FG3: Personal- und Sachausgaben für die Projektkoordinatoren in den einzelnen Gebietskörperschaften sowie Sachausgaben im Zusammenhang mit dem regionalen Marketing für die Projektdurchführung „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“
  • FG4: Personalausgaben für bis zu 1,5 Vollzeitäquivalente für die Laufzeit von 2 Jahren sowie  Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Koordinatorinnen und Koordinatoren

  • Landkreise und Kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
  • Eine Weitergabe der Zuwendung an Eigengesellschaften bzw. an externe Dienstleister ist unter Beachtung der Regelungen von Nummer 12 VVK zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung zulässig.

  • weitere Anforderungen zu den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter "Formulare & Downloads"/"Rechtsgrundlagen"
  • FG4: Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen

  • FG1: Zuschuss bis zu 75 % bzw. bis zu 90 % (kritische oder instabile Haushaltslage der Kommune) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 90.000 EUR - jetzt beantragen.
  • FG2: Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgabe, max. 30.000 EUR - jetzt beantragen.
  • FG3: Pauschale in Höhe von max. 13.000 EUR (incl. MwSt.) - jetzt beantragen.
  • FG4: Zuschuss bis zu 75 % bzw. bis zu 90 % (kritische oder instabile Haushaltslage der Kommune) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 135.000 EUR - jetzt beantragen.

  • FG1 und FG4: Ein Antrag alle 2 Jahre, einzureichen bis zum 1. November des vorangegangenen Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, mit 2 Jahren Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres
  • FG2: Ein Antrag kann von Januar bis November des Umsetzungsjahres eingereicht werden. Die Laufzeit beträgt höchstens ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 
  • FG3: Ein Antrag je Haushaltsjahr einzureichen bis zum 1. November des vorangegangenen Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, mit 9 Monaten Laufzeit vom 1. Juli bis 31. März des Folgejahres

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A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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