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Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Investition in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft

Wichtige Hinweise

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen und dem noch ausstehenden Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 durch den Sächsischen Landtag können Anträge in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung nur noch bis zum 18. November 2024 (16:00 Uhr) entgegengenommen werden. Dabei können ausschließlich Antragstellungen für Weiterbildungen mit einer Weiterbildungslaufzeit bis spätestens 31. August 2025 berücksichtigt werden.

Durch die fristgerechte Antragstellung wird kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung begründet. Die Förderung ist abhängig von der fachlichen Förderfähigkeit und der zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Haushaltsmittel.

Sobald der Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung bereitgestellt werden, werden Sie umgehend über die Möglichkeit der Antragstellung an dieser Stelle informiert.

 

Beachten Sie bitte weiterhin, dass Sie sich vor Antragstellung über unser Förderportal noch nicht für Ihre geplante Weiterbildung verbindlich angemeldet haben dürfen bzw. anmelden dürfen. Ob Sie den Antrag erfolgreich gestellt haben, erkennen Sie am Status "erstellt". Zudem erhalten Sie vom Förderportal eine  Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Förderprogrammumsetzung, Antragstellung oder sonstigen Anliegen gern direkt über unser Postfach an uns: berufliche.weiterbildung@sab.sachsen.de

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
  • Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
  • Steigerung der Beschäftigungschancen

  • Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
  • Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen

Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben,
  • Unternehmen, bei denen 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körper-schaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.

  • Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen.
  • Die Teilnehmenden gehören einer der folgenden Zielgruppen an:
        a)    Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
        b)    dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten
  • Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 EUR (netto)
     

  • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent.
  • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
  • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB
  • Erforderliche Nachweise:
    • Nachweise zur Legitimation
    • Weiterbildungsangebot
  • Beachten Sie bitte, dass die verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung, die Weiterbildung selbst,  als auch die An- und Bezahlung der Maßnahme erst erfolgen darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. 
  • Mit dem Verwendungsnachweis nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie einen Nachweis über die Teilnahme ein. Im Anschluss erhalten Sie den bewilligten Zuschuss ausgezahlt.
Sind Sie bereits im Förderportal registriert?
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Sie möchten einen Antrag stellen ohne sich zu registrieren oder anzumelden? Beantragen ohne Registrierung

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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Nein. Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist eine Förderung von Sprachkursen und insbesondere von Deutschsprachkursen nicht möglich.

Nein. Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist eine Förderung nicht möglich.

Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist eine Förderung nicht möglich, da Zuwendungsempfänger bzw. zuwendungsfähige Teilnehmende „Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis“ sind und ein Ausbildungsverhältnis i. S. d. BBiG kein Arbeitsverhältnis darstellt. Fördermöglichkeiten zur Erlangung von zusätzlichen Qualifikationen für Auszubildende biete das Förderprogramm Zusatzqualifikationen der ESF-Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung. Fördervoraussetzungen sind der Internetseite der SAB zu entnehmen. 

Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist eine Förderung möglich, sofern diese der berufsbezogenen Weiterbildung dient bzw. dienen soll. 

Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist eine Förderung der Führerscheinklassen A und B nicht möglich.

Für die individuell berufsbezogene Weiterbildungsförderung ist Ziel der Förderung u. a. der Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Steigerung der Beschäftigungschancen. Eine spätere Selbstständigkeit ist demnach nicht förderschädlich. 
Für Vorhaben der betrieblichen Weiterbildungsförderung findet diese Festlegung keine Berücksichtigung. 

Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist eine Förderung möglich, wenn die einzelnen Teile der Meisterausbildung als eigenständige Weiterbildungen angeboten werden und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

In der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung sind Antragsteller mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis förderfähig, sofern sie für die Weiterbildung nicht vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt werden (Arbeitgeberinteresse).

Für die individuell berufsbezogene Weiterbildungsförderung ist eine Antragstellung möglich, wenn Sie nebenberuflich selbständig sind und die Weiterbildung einen Zusammenhang zur Angestelltentätigkeit hat.
Für Vorhaben der betrieblichen Weiterbildungsförderung ist eine Antragstellung möglich, wenn Sie nebenberuflich selbständig sind und die Weiterbildung einen Zusammenhang zu Ihrer Selbständigkeit hat. 

Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Bei der Festbetragsfinanzierung wird das Vorhaben mit einem konkret festgelegten, in der Höhe unveränderlichen - also festen - Betrag bezuschusst. Eine nachträgliche Anpassung Zuwendung ist daher nicht möglich.

Sollte der tatsächlich durch Sie zu zahlende Betrag für die Weiterbildung den bewilligten Zuschuss unterschreiten, ist dies unverzüglich der SAB mitzuteilen.

Bitte geben Sie bei der Antragstellung im Förderportal die Gesamtkosten der Weiterbildung für alle Teilnehmer an.

Zur Antragstellung für Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung ist eine Negativerklärung der Bundesagentur für Arbeit im Förderportal hochzuladen, wenn die Weiterbildung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und die Dauer der Weiterbildung mehr als 120 Stunden beträgt. Für Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist keine Negativerklärung erforderlich. 

Für die individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung ist das regelmäßige monatliche Bruttoeinkommen zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich. 
Für Vorhaben der betrieblichen Weiterbildungsförderung ist die Einreichung von Gehaltsnachweisen nicht erforderlich.

Sonderzahlungen zählen nicht zum regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen und sind daher nicht zu berücksichtigen. 

Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung sind Änderungen der Weiterbildungslaufzeit nur anzuzeigen, wenn die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises (zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungs-/Vorhabenszeitraumes gemäß Zuwendungsbescheid) nicht eingehalten werden kann.

Ich handle für mich als natürliche Person oder als einzelvertretungsberechtigter Vertreter einer juristischen Person (auch Gebietskörperschaften und Gesellschaften). 
Die Person, welche den Antrag unterschreibt oder mit Verimi digital signiert, muss laut Handelsregisterauszug dazu berechtigt sein, das Unternehmen einzeln (ohne die Zustimmung weiterer Personen) zu vertreten.

Sowohl in der betrieblichen als auch in der individuell berufsbezogenen Weiterbildungsförderung erfolgt die Auszahlung nach der erfolgreichen Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.

Das Hochladen von Rechnungen und Zahlungsnachweisen ist nicht erforderlich. Sollte die SAB diese Unterlagen benötigen, werden wir sie bei Ihnen anfordern.

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das Förderportal.

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