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ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen

Maßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

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Wichtige Hinweise

Der nächste Stichtag für eine mögliche Antragstellung für den Teil 2.1 „Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation“ der ESF-Plus-Richtlinie ist der 3. April 2024. Anträge können über den Button „Förderprogramm beantragen“ auf dieser Seite ab 1.  März 2024 gestellt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise im Förderbaustein unter „Formulare & Downloads > Allgemeine und Besondere Bestimmungen“.

Anträge zum Teil 2.2 „ Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren, Coworking-Spaces“ der ESF-Plus-Richtlinie können fortlaufend gestellt werden.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen
  • Geschlechtergerechte Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen bzw. Unternehmensnachfolgerinnen bei Aufbau und Festigung der selbständigen Tätigkeit 

  • Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation
    Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen.
  • Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces
    Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen.
  • Nicht förderfähig sind Leistungen der Gründungsberatung

  • Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
  • Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich
  • Nicht gefördert werden Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Nicht gefördert werden bereits bestehende Gründer- und Technologiezentren, insoweit keine neuen Angebote geschaffen werden (inkl. räumlicher Erweiterung)

  • Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 50.000,00 EUR
  • Vorlage eines fachlich fundierten Konzepts bzw. Projektskizze mit einem deutlich frauenspezifischen Ansatz
  • Berücksichtigung der Vereinbarkeit der Angebote mit Familien- und Pflegeaufgaben
  • Möglichkeit der Fortführung für mindestens drei Jahre nach Ende des Bewilligungszeitraums bzw. zwei Jahre bei Coworking-Spaces

Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

  • Zuschuss bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben bei Erstanträgen, bis zu 80,00 % bei Folgeanträgen
  • Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal.
  • Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 30 %, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten.
  • Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren bewilligt werden

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren, Coworking-Spaces

  • Zuschuss bis zu 80,00 % der förderfähigen Ausgaben
  • Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal.
  • Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40 %, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten.
  • Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als acht Monaten bewilligt werden

Nähere Details zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein.

  • Stichtage für die Einreichung von Anträgen werden auf dieser Seite veröffentlicht. Die Antragstellung wird dann an dieser Stelle für Sie freigeschaltet.
  • Die Auswahl geeigneter Anträge erfolgt durch die Bewilligungsstelle unter Einbeziehung des für Gleichstellung zuständigen Staatsministeriums und gegebenenfalls weiterer geeigneter Fachstellen.
  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal.
  • Beachten Sie bitte, dass die Höhe der Restkostenpauschale abhängig vom Fördergegenstand korrekt eingetragen werden muss (A 2.1 = 30%; A 2.2 = 40%).
  • Nicht bis zum Stichtag eingereichte Anträge werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
  • Anträge auf Förderung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces können fortlaufend gestellt werden.

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}​​​​​​

{{ESF Plus 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{ESF Plus Projekte 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}​​​​​
 

{{ESF Plus 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{ESF Plus Projekte 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}
 

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
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A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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