ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie
ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie
Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit
Wichtige Hinweise
Anträge zum Teil B „Gründerinnenprämie“ der ESF Plus-Richtlinie können fortlaufend gestellt werden.
Beachten Sie bitte die Hinweise im Förderbaustein unter „Formulare & Downloads > Allgemeine und Besondere Bestimmungen“.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit
- Unterstützung der Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und Familie
- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
- Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich
- Nicht gefördert werden Gründungsvorhaben, bei denen während des Bewilligungszeitraums neben der Gründung entgeltliche Tätigkeiten durch die Zuwendungsempfängerin im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden.
- Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Nicht gefördert werden Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademie und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind.
- Gründungsvorhaben im Freitstaat Sachsen
- Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
- Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung
- Gleichartige Leistungen nach dem SGB II oder SGB III, insbesondere Einstiegsgeld sowie Gründungszuschuss, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") müssen daher eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters oder der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen, dass kein Anspruch auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld besteht.
- 1.320 EUR als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Monat sowie ggf. 300 EUR als Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes
- Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich
- 140 EUR Kinderbonus pro Monat, soweit im Haushalt der Gründerin mindestens ein betreuungspflichtiges Kind lebt
- Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten
- Mit dem Antrag sind ein Unternehmenskonzept (Businessplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen des zu gründenden Unternehmens) und ein Lebenslauf einzureichen.
- Es ist eine befürwortende Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zum Nachweis der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung beizufügen. Fachkundige Stellen sind ausschließlich die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Ausnahmeentscheidungen zur Anerkennung von abweichenden Fachstellen sind nicht möglich.
Eine Übersicht der Ansprechpartner der Handwerkskammern und des Landesverbands der freien Berufe finden Sie hier - Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen (EU-Rahmenrichtlinie)
ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027
ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027
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Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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