ESF Plus Gleichstellung - Teil C: Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt
ESF Plus Gleichstellung - Teil C: Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt
Unterstützung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen
Wichtige Hinweise
Der Stichtag für eine mögliche Antragstellung war der 9. September 2024. Aktuell ist in diesem Fördergegenstand keine Antragstellung möglich. Über den nächsten Stichtag werden Sie rechtzeitig an dieser Stelle informiert.
Beachten Sie bitte die Hinweise im Förderbaustein unter „Formulare & Downloads > Allgemeine und Besondere Bestimmungen“.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Unterstützung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen
- Besondere Berücksichtigung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien von Frauen sowie der Verein-barkeit von Beruf und Familie
beziehungsweise Pflege
Kontaktstellen Frau und Beruf
- Lebensphasenorientierte Unterstützung und Beratung für Frauen, die eine Erwerbsbeteiligung anstreben bzw. diese ausweiten wollen
- Unterstützung bei der Erarbeitung von beruflichen Zielstellungen, Entscheidungsgrundlagen, Problemlösungsstrategien, Handlungsmöglichkeiten und Handlungsschritten unter besonderer Berücksichtigung von weiblichen Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen für die Erwerbsbeteiligung
- Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, insbesondere den Beauftragten für Chancengleichheit, der Berufsberatung im Erwerbsleben sowie weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes
- Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Workshops oder Vernetzungsangebote entsprechend den konkreten Bedürfnissen der Nutzenden
Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen
- Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Workshops oder Vernetzungsangebote entsprechend den konkreten Bedürfnissen der Nutzenden
- Zielgruppe der Vorhaben sind Frauen mit Migrationserfahrung, deren Zugang zu Erwerbstätigkeit durch migrationsbedingte Problemlagen erst mittel- bis langfristig nach schrittweisem Abbau von Zugangshürden realisiert werden kann.
- Neben Angeboten an einem festen Standort sollen insbesondere im ländlichen Raum mobile und digitale Angebote unterbreitet werden
- Schwerpunktmäßig offene Angebote und ergänzend geschlossene Maßnahmen entsprechend dem konkreten Bedarf von Nutzerinnen
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich; auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen bspw. als alleinerziehende Väter im Fördergegenstand „Kontaktstellen Frau und Beruf“
- Die Zuwendungsempfänger müssen über Genderkompetenz verfügen
"das Wissen über Geschlechterkonstruktionen und Geschlechterverhältnisse, Erklärungsmodelle für Geschlechterungleichheiten sowie die Wandelbarkeit von Geschlechterrollen und die Fähigkeit, die Bedeutung der Kategorie Geschlecht innerhalb des gegebenen Kontexts (hier Erwerbsarbeit) zu analysieren"
Der Nachweis erfolgt anhand von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
- Einschlägige geschlechtsspezifische bzw. geschlechterreflektierte Vorprojekte wurden erfolgreich durchgeführt.
- Qualifikations- und Fortbildungsnachweise der Projektmitarbeitenden weisen Kenntnisse zu Geschlechterverhältnissen und ihrer Veränderbarkeit nach.
- Einschlägige fachliche Veröffentlichungen des Trägers liegen vor, beispielsweise als Teile der Vereinssatzung, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder sonstigen Medien.
- Differenzierte, nicht stereotype Darstellung von Genderaspekten im Rahmen der Ist-Stands-Darstellung zum jeweiligen Handlungsfeld in der Vorhabenskonzeption
- Eine geschlechterreflektierte Projektgestaltung unter Berücksichtigung geschlechtstypischer Lebenslagen wird in der Vorhabenskonzeption dargestellt.
- Die förderfähigen Ausgaben betragen in der Regel mindestens 50.000 EUR
- Fachlich fundiertes Konzept unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung der Vorhaben
- Zuschuss bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben
- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren bewilligt werden
Nähere Details zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein.
- Stichtage für die Einreichung von Anträgen werden auf dieser Seite veröffentlicht. Die Antragstellung wird dann an dieser Stelle für Sie freigeschaltet.
- Die Auswahl geeigneter Anträge erfolgt durch die Bewilligungsstelle unter Einbeziehung des für Gleichstellung zuständigen Staatsministeriums und gegebenenfalls weiterer geeigneter Fachstellen.
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal.
- Nicht bis zum Stichtag eingereichte Anträge werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen (EU-Rahmenrichtlinie)
ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027
ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027
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{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
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{{ESF Plus 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}
{{ESF Plus Projekte 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}
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Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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