UI Components

ESF Plus - Gründungsinitiativen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Fördern Sie mit uns innovative Gründungen aus dem universitären Umfeld

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Visionen verwirklichen, selbständig arbeiten, ein eigenes Unternehmen gründen. Dazu gehören viele Zutaten: eine tragfähige Idee, Eigeninitiative und vor allem eine maßgeschneiderte, finanzielle Starthilfe.

  • Wir fördern Gründungsinitiativen der sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen und helfen damit, eine Kultur der Selbstständigkeit, der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und weiterzuentwickeln. 

  • Unterstützt werden Gründungsinitiativen, die folgenden Bereichen zugeordnet werden können (Standardvorhaben):
    • Generierung und Umsetzung von Ideen für Unternehmensgründungen (z. B. durch Ideenwettbewerbe und Businessplankollegs oder Ideenwerkstätten),
    • Begleitende Beratung und Unterstützung von potentiellen Gründer:innen (z. B. durch spezifische Beratungsangebote, Technologie-Screening und -Scouting, Geschäftsmodellentwicklung durch Gründerteams),
      • Bei diesen Angeboten sind auch der Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen und die nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen.
    • Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für unternehmerische Selbständigkeit (z. B. durch Aus- und Weiterbildungsangebote, übergreifende Gründerkollegs oder Herausbildung von Persönlichkeitsprofilen),
    • Sensibilisierung und Motivierung potentieller Gründer:innen (z. B. durch Erfahrungsaustausche oder Veranstaltungen mit erfolgreichen Unternehmern),
    • Studien, Konzeptentwicklungen und wissenschaftliche Analysen (mit Bezug auf aus dem ESF Plus geförderte Vorhaben).
  • Des Weiteren können Gründungsinitiativen, deren Aktivitäten über die vorgenannten Bereiche hinausgehen (innovative Vorhaben), mit folgenden Schwerpunkten gefördert werden:
    • Spezielle gründungsrelevante Fragestellungen,
    • Erprobung neuer Lösungsansätze,
    • Praxisorientierte Erfahrungsaustausche mit Partnern aus der Wirtschaft, insb. unternehmerisch tätigen Personen,
    • Vernetzung mit Technologietransfer- und Patentverwertungseinrichtungen,
    • Auf- und Ausbau von Kontakten mit anderen Institutionen der Gründungsunterstützung.

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
  • Gründungsinitiativen können von mehreren Einrichtungen gemeinsam durchgeführt werden (Kooperationsvorhaben). Es sind Kooperationsverantwortliche und Kooperationspartner zu benennen.
  • Zielgruppe der Gründungsinitiative sind potentielle Gründer:innen: Studierende, Absolventen, Promovenden oder wissenschaftliches Personal vorrangig aus natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen an Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen.
  • Potenzielle Gründer:innen können nur bis zur Vorlage eines finalen Businessplans teilnehmen.

  • Die Gründungsinitiative muss sich in einen der genannten Bereiche bzw. Schwerpunkte der Förderung einordnen.
  • Der Bereich „Begleitende Beratungen und Unterstützung von potentiellen Gründer:innen“ soll dabei mindestens ein Drittel des Gesamtvorhabens ausmachen.
  • Die Aktivitäten der Gründungsinitiative 
    • Liegen außerhalb der Pflichtaufgaben der antragstellenden Hochschule oder Forschungseinrichtung,
    • Grenzen sich zu anderen gründungsbezogenen Aktivitäten der Einrichtung ab und 
    • Werden auch nicht aus vergleichbaren Bundesprogrammen (z. B. EXIST Potentiale oder ein vergleichbares Nachfolgeprogramm) gefördert,
    • Müssen nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß Nummer 19 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) entsprechen,
    • Umfassen sowohl Gruppen- als auch Einzelbetreungsmaßnahmen.
  • Die Gründungsinitiativen erfüllen darüber hinaus folgende weitere Kriterien:
    • Nachhaltigkeit (z. B. durch Verankerung der Gründungsinitiativen an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, Einbindung in die Transferstrategie – bei Kooperationsvorhaben je Hochschule, Einbindung der Hochschulleitung; Erhöhung der jeweiligen Ausgründungsquote),
    • Vernetzung mit anderen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen (bei Verbundprojekten),
    • Vernetzung mit anderen Gründungsunterstützenden Einrichtungen und Zugang zu weiterführenden Förderprogrammen (z. B. EXIST-Programme des Bundes),
    • Praxisorientierung der Veranstaltungen,
    • Art und Weise der Qualitätssicherung, Kommunikationskonzept zur Steigerung des Bekanntheitsgrads der Initiative in der Öffentlichkeit
  • Fördermittel sind von staatlichen Haushaltsmitteln getrennt zu halten, indem entweder ein eigenes Vorhabenskonto eröffnet oder ein eigener Kostenträger innerhalb des Haushalts eingerichtet wird.
  • Bei Kooperationsprojekten werden die Berichte durch den Kooperationsverantwortlichen gemeinsam mit den Kooperationspartnern erstellt und müssen die von der SAB geforderten Angaben enthalten und nach der von der SAB vorgegebenen Struktur und Form aufgebaut sein.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung unter Verwendung von Festbeträgen (Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierung)
Bei Standardvorhaben
 
  • Bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgabenbei einer anteiligen Vorhabenslaufzeit von max. 36 Monaten
  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Folgeanträgen einer im ESF Plus 2021 bis 2027 bereits geförderten Gründungsinitiative
  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Vorhabenslaufzeit von max. 72 Monaten
  • Die Förderung wird für bis zu 72 Monate gewährt.

Bei innovativen Vorhaben
 
  • Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Vorhabenslaufzeit von max. 24 Monaten
  • Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Folgeanträgen einer im ESF Plus 2021 bis 2027 bereits geförderten Gründungsinitiative
  • Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Vorhabenslaufzeit von max. 36 Monaten
  • Die Förderung wird für bis zu 36 Monate gewährt.

Förderfähige Kosten sind:
 
  • Direkt vorhabenbezogene Personalausgaben und –kosten
    • Für Eigenpersonal als Stellenförderung oder als personenbezogene Pauschale je Einsatzstunde oder Einsatzmonat (Kosten je Einheit)
  • Für die übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben als Restkostenpauschale in Höhe von 
    • 32 % für den Kooperationsverantwortlichen und
    • 18 % für die Kooperationspartner.

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
  • Der Antrag ist über das SAB-Förderportal einzureichen. Wird die Gründungsinitiative als Kooperationsprojekt durchgeführt, stellt jeder Kooperationspartner einen eigenen Antrag.
  • Anträge für die Förderung eines Standardvorhabens sind bis 30. September 2022 bei der SAB einzureichen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können weitere Anträge auf ein Standardvorhabens oder ein innovatives Vorhabens nach Förderaufrufen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt, eingereicht werden.
  • Die Auswahl der für eine Förderung in Frage kommenden Gründungsinitiativen erfolgt auf Basis einer Projektbeschreibung (s. Formulare & Downloads). Die Projektbeschreibung soll darüber hinaus die Gründungsinitiative einem konkreten Bereich zuordnen und folgende Punkte beinhalten:
    • Bei einem Kooperationsprojekt:
      Der Kooperationsverantwortliche führt seine Kooperationspartner auf und stellt zusammenfassend dar, welche Themen von jedem Kooperationspartner umgesetzt werden.
      Die Kooperationspartner verweisen auf das Kooperationsprojekt und den Kooperationsverantwortlichen.
    • Darstellung von Aufbau und Umfang der Gründungsinitiative sowie zum Bedarf, insb. in Abgrenzung zu anderen gründungsbezogenen Aktivitäten der jeweiligen Einrichtung,
    • Ausführungen zu den weiteren einzuhaltenden Kriterien: Nachhaltigkeit des Vorhabens, Vernetzung mit anderen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen, Vernetzung mit andern Gründungsunterstützern und Zugang zu weiterführenden Förderprogrammen, Praxisorientierung der geplanten Veranstaltungen, Konzept zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Gründungsinitiative,
    • Beitrag der Gründungsinitiative zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft (z. B. können angehende Gründer:innen standardgemäß in Lehrveranstaltungen für die nachhaltige Ausgestaltung von Geschäftsmodellen sensibilisiert werden. Innovative Projekte können sich explizit dem Thema nachhaltige Gründungen widmen und die Entwicklung von Geschäftsideen z.B. im Bereich Energieeffizienz, Low Carbon). 
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann auf eigenes Risiko begonnen werden, wenn der Posteingang des Antrages bei der SAB schriftlich bestätigt wurde. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Posteingangsbestätigung.

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

​​​​​​​{{ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt | 61713}}

{{ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt | 60715}}

{{ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe | 60715-1}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Personalkostenpauschale_Honorartätigkeit | 62130}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Stellenförderung | 62132}}

{{ESF Plus Mitarbeiterliste | 62139}}

{{Vordruck Originalen gleichgestellte Belege | 60612}}

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

{{ESF Plus 2021-2027_Anforderung an Sachberichte | 62126}}