UI Components

ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027

Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise - Stichtag

  • Für die Durchführung von Vorhaben zur modularen Qualifizierung im Berufsfeld „Schweißen“ in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen wurde eine neue Bekanntmachung veröffentlicht.
  • Für die Einreichung der Vorhabenideen mit Förderstart zum 1. Februar 2024 bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Stichtag der 

8. Dezember 2023.

  • Die Übermittlung der Vorhabenidee erfolgt über das digitale SAB-Förderportal.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Förderbaustein und der Bekanntmachung (siehe „Formulare & Downloads").

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben 

  • A) Berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im Arbeitsmarkt
  • B) Sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Vorbereitung oder Unterstützung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme
  • C) Übergangsmanagement zur Begleitung der Gefangenen beim Übergang von der Haft in die Freiheit

  • Zugelassene Träger nach der Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) vom 2. April 2012 (BGBl. I S. 504), die durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung
  • Zielgruppe sind Gefangene im sächsischen Justizvollzug
  • Ausgeschlossen sind Gefangene, die dem Arbeitsmarkt auch nach ihrer Entlassung voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen werden, zum Beispiel Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung.

  • Vorhaben sind vorrangig innerhalb der Justizvollzugsanstalten durchzuführen
  • Im Rahmen des Übergangsmanagements ist eine Nachbetreuung von bis zu sechs Monaten nach Entlassung der/des Gefangenen aus dem Justizvollzug möglich
  • Qualifizierungsvorhaben sollen vorrangig zu einem anerkannten Berufsabschluss führen und möglichst in modularer Form durchgeführt werden
  • Je nach Berufsbild sollen umweltrelevante Wissensinhalte im Rahmen der Ausbildung sowie Kenntnisse zu ökologischen Zusammenhängen vermittelt werden, um das Umweltbewusstsein und ein umweltgerechtes Verhalten bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu stärken
  • Vorhabenslaufzeit beträgt in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten
  • Träger erteilt den Teilnehmenden ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung über die vermittelten Kenntnisse
  • Spezielle berufliche Kenntnisse, die durch externe Prüfungen nachgewiesen werden, sind zusätzlich von den prüfenden Stellen zu bescheinigen
  • Anzahl der Teilnehmenden pro Vorhaben beträgt mindestens 8 und maximal 20 Personen

  • Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung
  • Zuschuss bis maximal 100 % der förderfähigen Ausgaben
  • Personalausgaben werden bei Eigenpersonal als Stellenförderung oder personenbezogene Pauschale je Einsatzstunde oder Einsatzmonat (Kosten je Einheit) gewährt
  • Zur Berechnung der Pauschale je Einsatzstunde wird eine Jahresstundenzahl von 1.720 Stunden zu Grunde gelegt
  • Verwaltungskostenpauschale für:
    • A) Berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im Arbeitsmarkt in Höhe von 22 %
    • B) Sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Vorbereitung oder Unterstützung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme in Höhe von 20 %
    • C) Übergangsmanagement zur Begleitung der Gefangenen beim Übergang von der Haft in die Freiheit i. H. v. 15 % 

  • Vor Antragstellung ist eine Vorhabensidee über das Förderportal bei der Bewilligungsstelle (SAB) einzureichen - falls Sie noch keinen Login haben, so klicken Sie bitte hier
  • Bei Förderwürdigkeit der Vorhabensidee werden die Antragsberechtigten durch die Bewilligungsstelle zur Einreichung des Antrages aufgefordert
  • Der Antrag ist über das SAB-Förderportal zu stellen
  • Die vollständige Aufstellung aller Unterlagen, die dem Beitrag beizufügen sind, finden Sie ebenfalls im jeweiligen Förderbaustein
  • Abrechnung, Zwischennachweis und Verwendungsnachweis erfolgen über das Förderportal

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}​​​​​​

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Personalkostenpauschale_Honorartätigkeit | 62130}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Personal_Personalkostenpauschale | 62115}}

{{Negativerklärung für Maßnahmen im Übergangsmanagement | 62542}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Stellenförderung | 62132}}

{{Einholung von Vergleichsangeboten Dokumentation | 64029-1}}

{{ESF Plus Mitarbeiterliste | 62139}}

{{Vordruck Originalen gleichgestellte Belege | 60612}}

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

{{ESF Plus 2021-2027_Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}

{{ESF Plus 2021-2027_Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}

{{ESF Plus 2021-2027_Teilnehmerfragebogen 6 Mon. nach Austritt | 62112}}

{{ESF Plus 2021-2027_Anforderung an Sachberichte | 62126}}