UI Components

ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen

Hilfestellung und Förderung der Familien von (langzeit-) arbeitslosen Personen

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

Dieses Programm steht für eine Antragstellung aktuell nicht zur Verfügung. Über die nächsten Stichtage werden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.

Was bietet mir das Förderprogramm?

​​​​
  • Verbesserung von Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes
  • Stärkung von Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder

  • Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und VIII
  • Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, insbesondere
    • Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ergänzung zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
    • beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von beschäftigungsmöglichkeiten
    • ganzheitliche intesive sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Unterstützung der Familie in Ergänzung zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • psychologische Beratung
    • Netzwerkarbeit und Lotsenfunktion für die Familien
    • Bereitstellung von ergänzenden bedarfsgerechten sozialintegrativen und qualifizierenden Förderangeboten für Kinder und Erwachsene
    • Planung und Steuerung von Fallkonferenzen
    • Planung und Steuerung von Gruppenangeboten zur Stabilisierung und mit dem Zile der Beschäftigugnsorientierung

  • Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), welche ihren Sitz oder Niederlasung im Freistaat Sachsen haben

  • Das Vorhaben richtet sich an folgende Zielgruppe: Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind in der Regel unter 18 Jahren.
  • Das Beratungsteam im jeweiligen Vorhaben stellt auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Professionen ab. Dies sind in der Regel sozialpädagogische Fachkräfte und Psychologen sowie beschäftigungsorientierte Coaches.
  • Das eingesetzte Personal ist soweit zutreffend nach den jeweiligen tarifvertraglichen beziehungsweise besoldungsrechtlichen Regelungen einzustufen.
  • Die Nachrangigkeit gegenüber den regulären Instrumenten des Sozialgesetzbuches (Zweites, Drittes und Achtes Buch Sozialgesetzbuch) ist zu beachten und einzuhalten. Für jede Bedarfsgemeinschaft ist deshalb vor Zugang in das Projekt eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters und Jugendamtes einzuholen, aus der hervorgeht, dass unter den Regelinstrumenten der Sozialgesetzbücher keines hinreichend den individuellen Bedarfslagen der Bedarfsgemeinschaft entspricht und daher weitergehende beziehungsweise ergänzende Unterstützung im Rahmen des Projektes erforderlich ist.
  • Das zuständige Jobcenter und das zuständige Jugendamt müssen mit dem Projektantrag bestätigen,  dass ein Bedarf an der Durchführung besteht und vergleichbare Angebote der sozialen und beruflichen Integration für potentiell teilnehmende Bedarfsgemeinschaften nicht vorliegen.
  • Zur Sicherstellung der Kohärenz und Vermeidung einer Doppelförderung ist eine gleichzeitige Umsetzung des ESF-Förderprogramms des Bundes Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder im Landkreis/kreisfreier Stadt ausgeschlossen, mit dem Projektantrag ist eine entsprechende Bestätigung durch das zuständige Jobcenter einzureichen.
  • Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein. Diesen finden Sie im Bereich Formulare & Downloads.

  • Zuwendungsfähig sind Personal- Sach- und Verwaltungsaufgaben sowie Ausgaben der Teilnehmenden (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften).
  • Förderung von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90 %
  • Der Projektdurchführungszeitraum kann bis zu 36 Monate betragen.

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB.

​​​Förderbaustein

{{ESF-Projekte_Übersicht einzureichendeUnterlagen_AUZA/VN | 60721}}

{{ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme_JobPerspektive Sachsen | 62060}}

​​​​​​​{{ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme_TANDEM Sachsen | 62075}}

{{ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche | 62031}}

{{ESF Plus 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}

{{ESF Plus Tandem Sachsen Negativerklärung JC und JA | 64350}}
 

{{ESF Plus 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027 Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.