Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung

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Über das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)“ konnte die berufliche Weiterbildung Sachsen – individuell mit ReactEU-Mitteln als Teil der Reaktion der EU auf die Covid19-Pandemie finanziert werden. Die ReactEU-Mittel sind gegenüber der EU bis 2023 abzurechnen. Zur Wahrung dieser Frist können daher ab dem 1. April 2022 keine weiteren Anträge im Rahmen der beruflichen Weiterbildung Sachsen – individuell angenommen werden.
Überblick
Elektronische Antragstellung
Schritt 1: Gehen Sie zum Punkt „Antragstellung“ auf dieser Seite. Dort gelangen Sie zur elektronischen Antragstellung.
Schritt 2: Sie füllen Ihren Antrag online aus. Nach dem vollständigen Ausfüllen und Abschließen des elektronischen Antrags schicken wir Ihnen eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gemachten Angaben zusammenfasst.
Schritt 3: Den Antrag, den wir Ihnen per E-Mail zugeschickt haben, müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns versenden. Sobald der unterschriebene Antrag bei uns eingegangen ist, dürfen Sie mit Ihrer Weiterbildung beginnen bzw. sich dafür anmelden. Alternativ können Sie auch die elektronische Signatur im Rahmen des Antragsverfahrens nutzen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen, die wir weiter unten auf der Seite für Sie zusammengestellt haben.
Pauschalenförderung
Die Förderung Ihrer Weiterbildung wird in Pauschalen ausgereicht. Der Vorteil der Pauschalen liegt für Sie insbesondere in einer vereinfachten Abrechnung Ihrer Weiterbildungsförderung. Die Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen entfällt. Um Ihre Fördermittel zu erhalten, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Weiterbildung im geplanten und bewilligten Umfang stattgefunden hat.
Weitere Hinweise zu den Pauschalen im ReactEU - Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen inklusive Beispielen haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Besteht die Weiterbildung aus mehreren, voneinander abgrenzbaren Abschnitten, können Sie die Förderung auch in Teilbeträgen als Modulpauschale beantragen.
Fortbildung leicht gemacht mit der individuell berufsbezogenen Weiterbildung
Für das berufliche Vorankommen sind neben einer guten Ausbildung auch ständige Weiterbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen wichtig. Mit einer individuellen Fortbildung können sich Fachkräfte weiterentwickeln und sich neue Ziele setzen.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung, speziell Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300 EUR.
Unsere Förderung der individuell berufsbezogenen Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. Noch einfacher wird es, wenn die Weiterbildungskosten unter 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) betragen. Dann müssen Sie uns zusammen mit Ihrem Förderantrag lediglich das ausgewählte Angebot einreichen.
Was wird gefördert
Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen finden Sie im Förderbaustein (PDF, 253 kB) .
Die Weiterbildung kann nur komplett gefördert werden, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist.
Endet Ihre Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind. (Modulpauschale)
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen.
Nach vollständiger Bearbeitung im Internet und Übermittlung Ihrer Daten an die SAB ist der Antrag auszudrucken und zu unterschreiben. Der unterschriebene Antrag ist zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Die Anmeldung und Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Antragseingang in der SAB erfolgen.
Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung
Alle Informationen und Formulare zur Auszahlung erhalten Sie mit dem Zuwendungsbescheid. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Förderbaustein.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 27.07.2021 (PDF, 39 kB)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
- Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- Informationsblatt zur Einholung von Angeboten
62047 - Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ReactEU-Berufliche Weiterbildung Sachsen_Informationsblatt_Pauschalen
62082R
Antragsstellung
Ab dem 1. April 2022 können keine weiteren Anträge mehr angenommen werden.
Abruf / Verwendungsnachweis / Änderungsmitteilung
Änderungsmitteilungen nehmen Sie ganz einfach von zu Hause aus über die Mitteilungsfunktion im Förderportal vor.
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015