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Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)

Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der nachhaltigen Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der notwendigen Anpassung an den Klimawandel

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Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Eine Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der notwendigen Anpassung der Betriebe an den Klimawandel sowie deren nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen Zuschuss.

  • Aufwendungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur, Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität, Verbesserung von Energieeffizienz, sektorweite und betriebsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Tiergesundheit und Tierwohl
  • Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für regionale Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse 
  • Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften

  • Vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen oder deren Zusammenschlüsse und Fachverbände
  • Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse der Fischwirtschaft
  • Verarbeitungsunternehmen und/oder Vermarktungsunternehmen von Erzeugnissen der Aquakultur und Fischerei
  • Sächsische Tierseuchenkasse, öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Gutachter-/Consultingbüros sowie die FLAG`s, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts jeweils für bestimmte Maßnahmen

  • Investitionsort: Sachsen
  • Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 EUR 
  • Zuwendungshöchstbetrag: 500.000 EUR
  • Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart 

  • Die Zuschusshöhe beträgt 50%, wobei in Abhängigkeit der Erfüllung bestimmter Kriterien (insbesondere kollektives Interesse, kollektive Begünstigte, innovative Aspekte) unterschiedliche höhere Fördersätze von bis zu 100% möglich sind.
  • Zur Förderung im Jahr 2024 steht zunächst für Maßnahmen nach Ziff. II. 1. Aquakultur der Förderrichtlinie ein Budget in Höhe von 1.000.000 EUR sowie für Maßnahmen nach Ziff. II. 2. Verarbeitung und Vermarktung ein Budget in Höhe von 400.000 EUR zur Verfügung. 
  • Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis).
  • Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten:   
    • Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt
    • Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses

             Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. 

  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
  • Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
 

Wichtige Hinweise:


1. Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
2. Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
3. Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung.

Ergänzende Hinweise zum Antrags- und Förderverfahren der FRL AuF/2023

Anlage 1 - Kriterien für die Bemessung eines erhöhten Fördersatzes

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien im EMFAF

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{EU-Grundrechtecharta EMFAF FZR 2021-2027_Merkblatt | 62183}}

{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}
 

Die allgemeinen Vorschriften zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Artikels 60 der VO (EU) Nr. 2021/1139 in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 sind zu beachten. Dies ist auch der Fall, wenn durch die Begünstigten freiwillige Publizitätsmaßnahmen (wie zum Beispiel Schilder, Druckerzeugnisse, Websites) erstellt werden.

Hinweise zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationspflichten aus den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid finden Sie im Merkblatt  „Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie Transparenz bei Förderungen von Vorhaben nach FRL Aquakultur und Fischerei/2023“. Die Logos und Postervorlagen stehen Ihnen im Servicebereich des Internetauftrittes der SAB unter Downloads bei Publizität und Logos Förderzeitraum 2021-2027 zur Verfügung.

Merkblatt „Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie Transparenz bei Förderungen von Vorhaben nach FRL Aquakultur und Fischerei/2023“
 

Laden Sie sich die benötigen Formulare für Ihr Förderprogramm hier herunter und speichern Sie diese lokal auf Ihrem Computer/Gerät ab. Öffnen Sie die Formulare im PDF-Format mit dem PDF-Viewer von Adobe Acrobat Reader DC, damit Ihnen alle Funktionalitäten zur Verfügung stehen. 

Stellen Sie vor einer Antragstellung die Unterlagen gemäß der nachfolgenden Auflistung zusammen. Die notwendigen Unterlagen sind zusammen mit Ihrem Förderantrag elektronisch einzureichen. Laden Sie die Unterlagen bitte einzeln in den dazugehörigen „Ablagefächern“ als Anlage hoch. Dies ermöglicht uns einen schnellen Überblick über die Vollständigkeit und eine zügige Bewertung Ihres Förderantrags. 

Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtfelder im Eingabedialog des Förderportals ausgefüllt sind, bevor Sie den Förderantrag „Einreichen“. Mit dem Einreichen des Antrags erfolgt eine systemseitige Vollständigkeitsprüfung. Die nachträgliche Vervollständigung kann Auswirkungen auf die Reaktionszeiten im Förderportal haben.  

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung. 

{{Rentabilitätsvorschau_Wirtschaftlichkeitsanalyse | 61069}}


Zusätzlich sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: 
 
  • Vorhabenbeschreibung und -begründung
  • Detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen (bei Baumaßnahmen nach DIN 276)
  • Finanzierungsnachweise bei Vorhaben mit Ausgaben ab 200.000 EUR
  • Gesellschaftsvertrag/Satzung
  • aktueller Registerauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
  • Geschäftsplan (bei Neueinsteigern im Aquakultursektor bei Ausgaben ab 200.000 EUR)
  • Baupläne bzw. Bauunterlagen sowie Grundbuchauszug bzw. Miet-/ Pachtvertrag
  • Erforderliche Konzessionen/Genehmigungen bei Baumaßnahmen
  • Risikobewertung bei Erweiterung bestehender oder der Bau neuer Aquakulturanlagen mit Vorhabenbezug auf intensive Fischzucht und Ausgaben ab 200.000 EUR
  • Analyse der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Erfordernisse hinsichtlich Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes sowie der Katastrophenresistenz bei Erweiterung bestehender oder der Bau neuer Aquakulturanlagen mit Vorhabenbezug auf intensive Fischzucht und Ausgaben ab 200.000 EUR
  • Positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der FLAG sowie Erklärung, Begründung, Festlegungen der FLAG bei Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften
  • Befund der Sächsischen Tierseuchenkasse/ Fischgesundheitsdienst sowie Sanierungskonzept bei Vorhaben zur KHV-Sanierung

Der Mittelabruf erfolgt über die entsprechende Aufgabe im Förderportal.

Hinweis: Nachfolgende Dokumente sind von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen, zu beachten bzw. zu führen (§§97 ff. GWB): 

{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}

{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}

{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentl. Auftragsvergaben | 68672}}
 

Die Verwendungsnachweislegung erfolgt über die entsprechende Aufgabe im Förderportal.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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