Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027

Zuwendung in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Startups)

KONTAKT

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Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4910
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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​​Zuwendung für Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben
  • 50 % Förderquote / maximale Zuwendung 400.000 EUR

  • Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind.
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen.

  • Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens fünf Jahre zurückliegt.
  • Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

  • Das Startup muss gegründet sein.
  • Das Startup hat einen Beteiligungsvertrag zur Einlage „frischen“ Eigenkapitals oder eigenkapitalähnlicher Einlagen in Höhe von mindestens 50.000 EUR mit einem oder mehreren privaten Investoren (Business Angels) abgeschlossen. Frisches“ Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Einlagen bedeuten, dass das Kapital dem Startup zusätzlich zur bestehenden Kapitalausstattung zur Verfügung stehen muss (keine Umschichtung von bestehenden Mitteln).
  • Die Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags mit dem privaten Investor darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Monate zurückliegen.
  • Das Geschäftsmodell des Startups muss entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie innovativ sein.
  • Das Startup muss einen Beitrag zur ökologischen und zur sozialen Nachhaltigkeit entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie leisten.
  • Die Zweckbindungsfrist für Gegenstände, die mit der Zuwendung erworben oder hergestellt werden, beträgt drei Jahre.

 

Höhe der Förderung

  • ​​​​​​​Die Zuwendung entspricht 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des privaten Investors (Business Angel) bis zu einem Betrag von 400.000 EUR.
  • Die Zuwendung wird aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) gewährt.​​
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Rückzahlung im Erfolgsfall

  • ​​​​​​​Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zuwendung unter anderem für entnommene und nicht thesaurierte Gewinne (handelsrechtlicher Jahresüberschuss) innerhalb von 5 Jahren nach Bewilligung. Der Rückzahlungsbetrag pro Jahr (Geschäftsjahr) beträgt 50 % des entnommenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt ab einem Rückzahlungsbetrag von 2.500 EUR. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf die Höhe der erhaltenen Zuwendung begrenzt.
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Beihilferechtliche Regelungen

  • Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Artikels 22 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
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Kombination mit anderen Fördermitteln

  • ​​​​​​​Zum Ausschluss von Doppelförderungen ist eine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben förderfähigen Ausgaben nicht zulässig.

  • Anträge auf Förderung sind vom Startup innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des mit dem privaten Investor (Business Angel) geschlossenen Beteiligungsvertrags einzureichen.
  • Erstellen Sie Ihren Förderantrag über das Förderportal. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung zum Eingang Ihres Antrages mit der Angabe Ihrer Antragsnummer. In diesem Schreiben informieren wir Sie auch, wann Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Vorhaben erst zu dem Zeitpunkt beginnen dürfen, den wir Ihnen in der Eingangsbestätigung mitteilen. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit der der Antragsteller zeigt, dass er unabhängig von der Förderung zur Durchführung des Vorhabens entschlossen ist, wie z. B. eine verbindliche Anmeldung, ein Vertragsabschluss oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
​​​​​​​nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


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