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Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027

Zuwendung in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Startups)

KONTAKT

Servicehotline Wirtschaft

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4910
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  • Zuwendung für Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben
  • 50 % Förderquote / maximale Zuwendung 400.000 EUR

  • Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind.
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen.

  • Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens fünf Jahre zurückliegt.
  • Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

  • Das Startup muss gegründet sein.
  • Das Startup hat einen Beteiligungsvertrag zur Einlage „frischen“ Eigenkapitals oder eigenkapitalähnlicher Einlagen in Höhe von mindestens 50.000 EUR mit einem oder mehreren privaten Investoren (Business Angels) abgeschlossen. Frisches“ Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Einlagen bedeuten, dass das Kapital dem Startup zusätzlich zur bestehenden Kapitalausstattung zur Verfügung stehen muss (keine Umschichtung von bestehenden Mitteln).
  • Die Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags mit dem privaten Investor darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Monate zurückliegen.
  • Das Geschäftsmodell des Startups muss entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie innovativ sein.
  • Das Startup muss einen Beitrag zur ökologischen und zur sozialen Nachhaltigkeit entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie leisten.
  • Die Zweckbindungsfrist für Gegenstände, die mit der Zuwendung erworben oder hergestellt werden, beträgt drei Jahre.

 

Höhe der Förderung

  • ​​​​​​​Die Zuwendung entspricht 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des privaten Investors (Business Angel) bis zu einem Betrag von 400.000 EUR.
  • Die Zuwendung wird aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) gewährt.​​
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Rückzahlung im Erfolgsfall

  • ​​​​​​​Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zuwendung unter anderem für entnommene und nicht thesaurierte Gewinne (handelsrechtlicher Jahresüberschuss) innerhalb von 5 Jahren nach Bewilligung. Der Rückzahlungsbetrag pro Jahr (Geschäftsjahr) beträgt 50 % des entnommenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt ab einem Rückzahlungsbetrag von 2.500 EUR. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf die Höhe der erhaltenen Zuwendung begrenzt.
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Beihilferechtliche Regelungen

  • Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Artikels 22 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
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Kombination mit anderen Fördermitteln

  • ​​​​​​​Zum Ausschluss von Doppelförderungen ist eine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben förderfähigen Ausgaben nicht zulässig.

  • Anträge auf Förderung sind vom Startup innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des mit dem privaten Investor (Business Angel) geschlossenen Beteiligungsvertrags einzureichen.
  • Erstellen Sie Ihren Förderantrag über das Förderportal.
  • Nach Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer. In diesem Schreiben informieren wir Sie auch, wann Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Vorhaben erst zu dem Zeitpunkt beginnen dürfen, den wir Ihnen in der Eingangsbestätigung mitteilen. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit der der Antragsteller zeigt, dass er unabhängig von der Förderung zur Durchführung des Vorhabens entschlossen ist, wie z. B. eine verbindliche Anmeldung, ein Vertragsabschluss oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
  • Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
​​​​​​​nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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Erstellen Sie Ihren Auszahlungsantrag über das Förderportal. Wählen Sie dazu in der Übersicht des Förderportals über die Kachel „Vorhaben“ Ihr Vorhaben aus der Liste aus. Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben“.

Für die Beantragung der ersten Auszahlung für Ihr Vorhaben verwenden Sie bitte die Aufgabe “Erste Vorauszahlung beantragen“. Mit dem Auszahlungsantrag ist der Nachweis über die Einzahlung des Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des Investors vorzulegen.

Für die Beantragung weiterer Auszahlungen verwenden Sie bitte die Aufgabe „Auszahlungsantrag erstellen“.

Sofern der Auszahlungsantrag nicht digital signiert wird, muss er ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Funktion "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" im Förderportal hochzuladen.

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.

Der Verwendungsnachweis ist über das Förderportal zu erstellen. Sobald dieser dort zur Bearbeitung zur Verfügung steht, werden wir Sie an dieser Stelle informieren. 

Ja, wenn das Start-Up im Sinne einer Existenzgründung eigenständig ist.

Ein Business Angel ist ein privater Investor, der sich in der Frühphase finanziell am Start-Up beteiligt und gleichzeitig die Existenzgründer mit Wissen, Erfahrungen und Kontakten unterstützt.

Nein, da die Investoren ausschließlich finanziell beteiligt sind und in der Frühphase des Start-Ups nicht mit Expertise unterstützen können. Darüber hinaus ist die Anzahl der privaten Investoren auf 10 begrenzt.

Ja. Der Grundgedanke eines Förderprojektes ist ein in sich geschlossenes Vorhaben (abgegrenzter Projektcharakter). Insoweit gehen wir davon aus, dass für eine Finanzierungsrunde auch ein Beteiligungsvertrag (mit gegebenenfalls mehreren Business Angels) abgeschlossen wird.

Ja, Wandeldarlehen sind unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.2.2 der Förderrichtlinie eigenkapitalähnliche Einlagen.

Die Förderrichtlinie sieht eine ausschließlich gewinnabhängige Verzinsung vor. Eigenkapitalähnliche Einlagen, für die auch eine gewinnunabhängige Verzinsung vereinbart wurde, werden im Rahmen der Antragsbearbeitung individuell bewertet.

Die Förderrichtlinie sieht eine ausschließlich gewinnabhängige Verzinsung vor. Eigenkapitalähnliche Einlagen, für die auch eine gewinnunabhängige Verzinsung vereinbart wurde, werden im Rahmen der Antragsbearbeitung individuell bewertet.

Da die Startups in der Regel Kapitalgesellschaften sind und die Gründer als Geschäftsführer durch Gehalt entlohnt werden, können diese Kosten förderfähig sein.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.