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Förderung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung fördern

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Wichtige Hinweise

​​​Im Bereich der institutionell geförderten Kultureinrichtungen sind die Haushaltsmittel für das Jahr 2024 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist in diesem Bereich aktuell nicht möglich.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
  • Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderung schaffen
  • Förderung von Sachausgaben, Personalkosten, Fremdleistungen und Investitionen (außer Baumaßnahmen)

Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (SLAP):
 
  • Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen.
  • Personal- und Sachausgaben, Fremdleistungen sowie Investitionen (keine Baumaßnahmen)

  • Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierte Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen

  • Maßnahmen müssen mit dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (SLAP) konform sein
  • Insbesondere wird erwartet, dass der integrative Ansatz durch einen inklusiven ersetzt wird
  • Maßnahmen müssen zeitlich, finanziell und thematisch abgegrenzt sein
  • Höhe der beantragten Fördermittel muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen

  • Förderung wird als Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt
  • In begründeten Einzelfällen kann die Förderung, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, bis zu 100 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben betragen
  • Aktuell stehen nur Fördermittel für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung
  • Mehrjährige Vorhaben können nicht gefördert werden
  • Als förderfähig können anerkannt werden:
    • Personalausgaben
    • Sachausgaben
    • Fremdleistungen, soweit diese für die Durchführung der Maßnahme als notwendig nachgewiesen werden
    • Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen
  • Für Investitionen ab 5.000 EUR gilt eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren

  • Anträge können fortlaufend bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) eingereicht werden
  • Antragsbearbeitung wird jeweils ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen

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{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

​​​​​​​{{Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen | 60821}}
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{{RL Inklusion SMWK_Auszahlung_Abrechnung | 63285}}

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{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}