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Fragen zum Heizkostenzuschuss für Aufstiegs-BAföG-Empfänger

KONTAKT
          Wenden Sie sich bei Fragen gern an uns:

Den Heizkostenzuschuss bekommen Sie von der SAB ausgezahlt, wenn Sie in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 in mindestens einem Monat Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG bezogen haben. Einen Antrag brauchen Sie hierfür nicht stellen, die Auszahlung erfolgt von Amtswegen auf das von Ihnen im AFBG-Verfahren angegebene Konto.

Ja, wenn Sie zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 mindestens einen Monat AFBG mit Unterhaltsbeitrag erhalten haben.

Der Heizkostenzuschuss für AFBG-Empfänger wird unabhängig davon ausgezahlt, ob Sie im elterlichen Haushalt leben oder nicht. Wurden Sie beim Heizkostenzuschuss der Eltern über die Wohngeldstelle als Haushaltsmitglied mitgezählt, dann haben Sie über das AFBG keinen Anspruch und sind zur Rückzahlung auf das im Bescheid angegebene Konto verpflichtet.

Der Heizkostenzuschuss für AFBG-Empfänger wird unabhängig von Ihrer Wohnsituation ausgezahlt. Sofern Ihre Freundin den Heizkostenzuschuss ebenfalls aufgrund ihres AFBG-Bezugs erhalten hat, können Sie beide den Zuschuss behalten.

In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun. Den von der SAB bewilligten und ausgezahlten Heizkostenzuschuss können Sie behalten.

Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Energiepauschale gezahlt. Wenn Sie für beide Leistungen anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie beides.

Wenn Sie den Heizkostenzuschuss erhalten haben, weil Sie Wohngeld empfangen, müssen Sie den zweiten, zuviel an Sie ausbezahlten Zuschuss zurückzahlen. Nutzen Sie dafür bitte die in Ihrem Heizkostenzuschussbescheid von der SAB genannte Bankverbindung.

Senden Sie uns in diesem Fall bitte umgehend eine E-Mail mit der neuen Bankverbindung zu. Wir werden die Änderung schnellstmöglich bearbeiten.

Die Rückbuchung von Überweisungen ist technisch nicht möglich, deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wenn Sie den Heizkostenzuschuss von der SAB erhalten haben, obwohl Sie den Zuschuss bereits von der Wohngeldstelle erhielten, zahlen Sie bitte den vollen Betrag in einer Summe auf das in Ihrem Heizkostenzuschussbescheid von der SAB genannte Konto zurück.

Ein zu viel ausbezahlter Zuschuss ist unverzüglich zurück zu zahlen.