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ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen

ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase im Freistaat Sachsen

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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase
  • Existenzgründern soll ein leichterer Zugang zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase ermöglicht werden, damit sie Entscheidungen in Bezug auf ihr Gründungsvorhaben gut vorbereitet treffen können.

  • Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, die dazu dienen, über die Neugründung oder die Übernahme eines Unternehmens zu entscheiden und diese vorzubereiten.


Kriterien für die Beratungsleistung:

Die Beratungsleistung:
  • bezieht sich auf ein zu gründendes oder zu übernehmendes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
  • wird von einem selbständigen Berater durchgeführt.
  • umfasst auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts einschließlich des Investitions- und Finanzierungskonzepts, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Die Beratungsleistung bezieht sich insbesondere auf
  • wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens.
  • gibt Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Gründungsvorhabens oder der Übernahme eines Unternehmens. 
  • entwickelt konkrete Handlungsempfehlungen und leitet zu ihrer Umsetzung an.
Die Beratungsleistung hat konkret einen oder mehrere der folgenden Beratungsinhalte:
  • Überarbeitung und Weiterentwicklung des individuellen Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts. 
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien.
  • Markterschließung (z. B. Marktanalyse, Vertriebs-, Marketingkonzept).
  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung der Gründung oder Übernahme (z.B. Vorbereitung auf ein Bankgespräch).
  • spezifische Beratungsbedarfe bei Existenzgründungen von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern, durch Frauen oder Migranten und Migrantinnen. 
  • Persönlichkeitsentwicklung, Führungstätigkeit von Gründerinnen und Gründern.

  • Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Dazu zählt auch die Aufnahme oder Übernahme einer freiberuflichen Tätigkeit. 
  • Im begründeten Einzelfall kann ein Nebenwohnsitz anerkannt werden, wenn sich die Beratung auf die Übernahme eines in Sachsen ansässigen Unternehmens bezieht. 
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits im Nebenerwerb selbständig tätig sind oder die sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbständig machen möchten.

  • Das Unternehmen darf bis zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige bzw. die Meldung beim Finanzamt.
  • Der Beratungsvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
  • Der Antragsteller weist im Antrag eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung nach.


Kriterien für eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung

Der Antragsteller verfügt:

  • über Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbständigkeit oder aus einer Tätigkeit im Management eines Unternehmens in leitender Funktion, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf  oder
  • eine berufliche Aus- oder Fortbildung, Meisterausbildung oder hat ein Studium abgeschlossen, in denen nicht länger als zwei Jahre vor Antragstellung nachweislich kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fachinhalte vermittelt wurden oder
  • über nicht länger als zwölf Monate vor Antragstellung erworbenes gründungsrelevantes Basiswissen, z. B. aus Existenzgründerseminaren. Das Basiswissen muss mind. fünf der nachfolgend genannten Themen umfassen und in einem zeitlichen Umfang von mind. 15 Unterrichtsstunden erworben worden sein. 
  • Chancen und Risiken der Selbständigkeit,
  • Geschäftsidee entwickeln und bewerten,
  • Unternehmenskonzeption und-planung,
  • Neugründung oder Übernahme,
  • Wahl der richtigen Rechtsform,
  • Markt- und Standortanalyse,
  • Kapitalbedarf und Finanzierung,
  • Recht und Steuern,
  • Buchhaltung,
  • Fördermittel und Finanzierungshilfen.

  • Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Festbetrag mittels Kosten je Einheit
  • Festbetrag von 400 Euro je Tagwerk für Beratungen zur Neugründung, für max. 5 Tagwerke
  • Festbetrag von 500 Euro je Tagwerk für Beratungen zur Unternehmensnachfolge, für max. 10 Tagwerke
  • Ein Tagwerk der Beratungsleistung entspricht acht Zeitstunden. Dabei wird auf ganze und halbe Tagwerke abgerundet. Die Anzahl förderfähiger Tagwerke legt die Bewilligungsstelle unter Berücksichtigung des persönlichen Werdeganges des Antragstellers und seiner Vorbildung sowie der Beratungsempfehlung fest.
  • Die Zuwendung wird nur für Beratungsleistungen gewährt, die in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erbracht werden (Bewilligungszeitraum). 
  • Nicht förderfähig sind Kosten/Ausgaben für      
  • die Erstellung eines Gründungs- oder Unternehmenskonzepts,
  • Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen,
  • Beratungsleistungen, die weniger als zwei Tagwerke umfassen,
  • Beratungsleistungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds finanziert werden.   
  • Die Förderung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei der Betrachtung des Fünfjahreszeitraums sind, neben der Förderung auf Grundlage dieser Förder- bzw. einer Vorgängerrichtlinie, auch durch die Bundesrepublik Deutschland geförderte Beratungsleistungen zur Existenzgründung zu berücksichtigen.


Beihilferechtliche Regelungen

Sofern ein Unternehmen im Bewilligungszeitraum gegründet oder übernommen wird, wird aus der bewilligten Förderung eine Beihilfe nach den Regelungen der dieser Förderung zugrunde liegenden ESF Plus Förderrichtlinie Gründungsberatung 2021-2027 - FRL GRB. Es findet die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (kurz: De-minimis-VO) (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 (Abl. L 235/3 vom 7. Juli 2020) geändert worden ist sowie deren Nachfolgebestimmungen, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung. Die Bewilligungsstelle stellt eine De-minimis-Bescheinigung aus.
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  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
  • Der Antrag ist über das SAB-Förderportal einzureichen. 
  • Der Förderantrag ist spätestens zwei Monate ab dem Datum der Beratungsempfehlung zu stellen. 
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Posteingangsbestätigung.

Was beinhaltet der Antrag?

Der Antrag soll insbesondere enthalten:
  • eine Erklärung über die der Gründungsberatung dienlichen Vorbildung. Auf Anforderung ist eine entsprechende qualifizierte Teilnahmebescheinigung vorzulegen. 
  • ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept, das die wesentlichen Elemente des geplanten Unternehmens enthält (insbesondere eine Vorhabenbeschreibung, eine Markt- und Wettbewerbsbetrachtung sowie erste Planungsrechnungen und Nachhaltigkeitskriterien, wie z. B. Ewigkeitskosten). 
  • die Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle, die diese nach positiver Beurteilung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts und bei persönlicher und fachlicher Eignung des Existenzgründers ausstellt. Fachkundige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB), sofern eine freiberufliche Existenzgründung angestrebt wird.
  • den Nachweis über die Qualifikation des Beraters. 
Die vollständige Aufstellung aller Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, ist bei Antragstellung im Förderportal der SAB veröffentlicht.
 

Wie geht es nach der Bewilligung weiter?

  • Der Verwendungsnachweis über die durchgeführte Beratungsleistung ist innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf der Grundlage des im Verwendungsnachweis ausgewiesenen Beratungsumfangs abgerundet auf ganze oder halbe Tagwerke.
  • Der Verwendungsnachweis ist über das SAB-Förderportal einzureichen.

{{Beratungsempfehlung der fachkundigen Stelle | 20074}}

{{Qualifikation des Beraters | 61720}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden (DSGVO) | 64005}}​​​​​​

{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}

{{De-minimis_Antrag_Erklärung | 60381}}