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Investitionen Teilhabe

Bau und Erhalt von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Bis zu 80 % Zuschuss für Baumaßnahmen
  • Unterstützung bei barierrefreier Gestaltung von Gebäuden und Einrichtungen

  • Entwicklung und Aufbau neuer Angebote oder grundlegende Erweiterung von Projekten zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben
  • Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten.
  • Bau, Sanierung, Erhalt, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Barrierefreie Gestaltung von bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen

  • Natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind (Träger der Einrichtungen)
  • Nach Abschnitt III. der Richtlinie Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 Sächsisches Inklusionsgesetz, Eigentümer von Gebäuden oder Träger der Einrichtung

  • Beteiligung des örtlich zuständigen Landkreises oder der örtlich zuständige Kreisfreie Stadt in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Dieser Kommunalanteil ist bei überregionalen Einrichtungen oder bei einer reinen Ausstattungsförderung bzw. bei Maßnahmen nach Abschnitt III. der Förderrichtlinie nicht erforderlich
  • Mindestens 10 % Eigenanteil vom Zuwendungsempfänger (Verwendung von Zuwendungen der Aktion Mensch, Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen außer öffentliche Zuschüsse möglich)

  • Verlorener Zuschuss als Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)
  • Förderung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Weitergehende Informationen: Teilhabe Planungsempfehllungen 
  • Ausschöpfen von Fördermöglichkeiten anderer Zuwendungsgeber erforderlich

  • Für die Antragstellung bei der SAB nutzen Sie bitte das Förderportal und die entsprechenden Formulare. Bitte beachten Sie, dass alle Fördergegenstände in der Richtlinie Teilhabe über das Förderportal zu beantragen sind. Dies betrifft auch den Abschnitt III. Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 Sächsisches Inklusionsgesetz.
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Zur Beantragung im Förderportal sind die nachfolgenden Vordrucke zu beachten. Bitte beachten Sie, dass alle Fördergegenstände in der Richtlinie Teilhabe über das Förderportal zu beantragen sind. Dies betrifft auch den Abschnitt III. Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 Sächsisches Inklusionsgesetz.
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{{Teilhabe Anlage Förderportal | 61790}}

{{Teilhabe Energieeffizienz | 61791}}

{{Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte | 60311}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

​​​​​​​​​​​​​​{{Grundschuldbestellung SMS/SMK | 60032}}

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{{Belegliste_verkürzt | 61388}}

{{Belegliste_DIN276 | 61329}}

{{LM_EFRE_Mittelanforderung _Baumaßnahmen | 60571}}

{{Teilhabe_Verwendungsnachweis | 62720}}

{{Teilhabe_Ausgabengegenüberstellung | 61352-1}}

​​​​​​​{{Teilhabe_Beschaffungsplan_ausführlicher Verwendungsnachweis | 60544}}

{{Teilhabe_Beschaffungsplan_einfacher Verwendungsnachweis | 61360}}

{{Teilhabe_Bestätigung einer zweckentsprechenden Verwendung von Immobilien/Ausstattungsgegenständen_Jahresmittelung | 60543}}

​​​​​​​​​​​​​​{{Teilhabe Energieeffizienz | 61791}}
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