KfW Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

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Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4920
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (Produktnummer 298):

Sehr geehrte Kund:innen,
die Beantragung des Förderdarlehens im Programm 298 ist ab sofort möglich. 
 

KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (Produktnummer 297):

Sehr geehrte Kund:innen,
derzeit befinden wir uns in der Vorbereitung zur technischen und organisatorischen Umsetzung des KfW-Programms.
Die Beantragung des Förderdarlehens über die SAB wird für November 2023 angestrebt. Über Neuigkeiten werden wir Sie hier umgehend unterrichten bzw. stehen Ihnen bei Fragen unsere Kolleg:innen vom Service-Center telefonisch unter der Durchwahl (0351) 4910 4920 gern zur Verfügung.
 

Was bietet mir das Förderprogramm?

​​​​ 
  • Förderkredit bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit
  • Zinsgünstiger Kredit für 10 Jahre fest 
  • Nebenkosten für die Planung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experte für Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeitszertifizierung können gefördert werden
  • Gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten 

 
  • Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen
  • Gefördert werden die Stufen: 
    •    Klimafreundliches Wohngebäude
    •    Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG 
  • Nicht gefördert werden: 
    •  Umschuldungen bestehender Kredite
    •  Nachfinanzierungen begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
    •  Kauf eines Grundstücks 

  • Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften

  • Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner (z. B. SAB) zu stellen 
  • Für die notwendige Planung und Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung einen Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit 
  • Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten

 
  • Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

    • Sollzins: 10 Jahre fest, wird von der KfW am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt 
    • Laufzeit: bis zu 35 Jahre
    • Tilgung: monatlich in gleich hohen Annuitäten nach Ablauf von grundsätzlich zwei Tilgungsfreijahren 
    • Informieren Sie sich über unsere  aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.  
 
  • Kredithöhe und Auszahlung

  • Kredithöhe: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
    • max. 100.000 EUR je Wohneinheit bei Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäudes
    • max. 150.000 EUR je Wohneinheit bei Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäudes mit QNG
  • Auszahlung: zu 100 % 
    • Abruf innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage in einer  Summe oder in Teilbeträgen möglich
    • Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat in Höhe von 0,15 % für noch nicht abgerufene Kreditbeträge
            

 

  •  Verwendungsnachweis

    • Ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen 
  • Sicherheiten

    • Bankübliche Besicherung durch Grundschulden
 
  • Kombination mit anderen Fördermitteln

    • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern keine Überkompensation vorliegt
    • Ausnahmen siehe Produktmerkblatt 297/298 der KfW 

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung für vermieteten Wohnraum die unter Antragstellung aufgeführten SAB-Formulare. 

Hinweise zur Antragstellung bei selbstgenutztem Wohneigentum erhalten Sie bei Programmstart in der SAB.


Formulare und weitere Hinweise stellen wir bei Programmstart in der SAB zur Verfügung.

Für vermietete Förderobjekte:

Wohnungsbau_Antrag_Vermietete Förderobjekte (Vordrucknummer: 69013)

Wohnungsbau_Anlage _Antrag_Beschreibung Grundstück und Gebäude (Vordrucknummer: 69013-1)

KMU-Bewertung (Vordrucknummer: 60314)

KMU-Bewertung_Anlage 1  (Vordrucknummer: 60314-1)

Bestätigung zum Antrag:
  • Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung zum Antrag.
Die Formulare zur Antragstellung für selbstgenutztes Wohneigentum werden bei Programmstart in der SAB zur Verfügung gestellt.

Vermietete Förderobjekte:
Auszahlungsantrag_Darlehen (Vordrucknummer: 60108)

Wohnungsbau_ Bautenstandsbestätigung (Sachbericht) (Vordrucknummer: 61250)

Die Formulare zur Auszahlung für selbstgenutztes Wohneigentum werden bei Programmstart in der SAB zur Verfügung gestellt.

Vermietete Förderobjekte:
Wohnungsbau_Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis) (Vordrucknummer: 61248)

Darlehen_Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung (Vordrucknummer: 61249x)

Alle Förderobjekte:
Bestätigung nach Durchführung:
  • Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung nach Durchführung.
Die Formulare zur Verwendungsnachweisführung für selbstgenutzes Wohneigentum werden bei Programmstart in der SAB zur Verfügung gestellt.
 

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW über einen Finanzierungspartner (z. B. SAB) zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrages. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch vor Antragstellung in Anspruch genommen werden. Abweichend gilt als Vorhabensbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechennden Liefer- und Leistungsvertrages ein dokumentiertes Beratungsgespräch (z. B. mit der SAB) stattfand. 

Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn.

Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Fertigstellung.
 

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es:
  •  die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels  Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  •  nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit ein­planen und über­prüfen.
 

Neben den Kreditzinsen entstehen regelmäßig Kosten für die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte) und für die Versicherung des Wohngebäudes. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, die vertraglich geregelt werden.

Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie können sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeitenden der SAB oder per POSTIDENT unter Nutzung des Coupons in einer Filiale der deutschen Post oder bei zuverlässigen Dritten wie z. B. Notarinnen/Notaren mit VD60311 identifizieren lassen.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredits vor Ablauf der ersten Sollzinsbindung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
 

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