Kultur- und Kreativwirtschaft
Kultur- und Kreativwirtschaft
Zuschuss für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Verbesserung der Wertschöpfung kultur- und kreativwirtschaftlicher Unternehmen in Sachsen
- Bis zu 90 % Zuschuss für Anreize für cross-sektorale Zusammenarbeit und Innovationsprozesse in modellhaften Branchenprojekten
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Fremdleistungen, soweit sie für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind
- Umfassende Informationen zur Förderung, insbesondere zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, sind im Merkblatt
- Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V.
- Bei Modellprojekten auch ordentliche Mitglieder des Landesverbandes, sofern sie als juristische Person organisiert sind
- Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bestätigten Projektplans.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sind an den Bedarfen der 12 Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft auszurichten. Die Teilnahme an den geförderten Maßnahmen soll allen natürlichen Personen, Unternehmen und Institutionen offenstehen und nicht an eine Mitgliedschaft im Landesverband gekoppelt sein.
- Maßnahmen der Beförderung cross-sektoraler Zusammenarbeit (Modellprojekte) sollen einen Beitrag zur Umsetzung der fachpolitischen Leitlinien leisten und von strategischer Bedeutung für die Mobilisierung von Innovations- und Transformationspotentialen sein.
Art
- Zuschuss / Anteilsfinanzierung
Höhe
- Für Maßnahmen der Verbesserung der Rahmenbedingungen bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Für Maßnahmen cross-sektoraler Zusammenarbeit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB. Dort sind auch die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB. Dort sind auch die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Zum Förderportal gelangen Sie hier.
- Die Auszahlung ist über das Förderportal zu beantragen.
- Die Verwendungsnachweisprüfung für das Zuschussprogramm erfolgt über das Förderportal.