Kulturfonds Energie des Bundes
Kulturfonds Energie des Bundes
Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern
Wichtige Hinweise
Eine Antragsstellung ist zentral auf der Website https://www.kulturfonds-energie.de/ möglich.
Förderzeitraum: 1. Januar 2023 (rückwirkend) bis 30. April 2024- Den Leitfaden für die Antragstellung - jeweils für die Fallgruppen A und B - finden Sie als Download unter https://kulturprojekte.berlin/projekte/kulturfonds-energie-des-bundes/ .
- Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: Kulturfonds Energie (kulturfonds-energie.de) .
- Potenzielle Nutzerinnen und Nutzer können sich auch kostenlos telefonisch (Hotline 0800 6645685) oder per E-Mail (service@kulturfondsenergie.de) informieren und beraten lassen.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- gezielte Unterstützung für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten
- Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom
private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, z. B. Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser
- Die Kulturveranstaltungen müssen in geschlossenen Räumen stattfinden. Als geschlossene Räume gelten Räume mit einem festen, nicht beweglichen Dach und mit zu allen Seiten hin geschlossenen Wänden, in denen Energiekosten für leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) und netzbezogenen Strom anfallen.
- öffentlich finanzierte Einrichtungen: mind. 50 % der Mehrkosten
- private Einrichtungen und soziokulturelle Zentren: max. 80 % der Mehrkosten
- bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf pauschal über einen Festbetrag gefördert (nach Kapazität des Saals)