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Kulturfonds Energie des Bundes

Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise von Kulturveranstaltern

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Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • gezielte Unterstützung für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten

  • Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom

  • private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, z. B. Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser

  • Die Kulturveranstaltungen müssen in geschlossenen Räumen stattfinden. Als geschlossene Räume gelten Räume mit einem festen, nicht beweglichen Dach und mit zu allen Seiten hin geschlossenen Wänden, in denen Energiekosten für leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) und netzbezogenen Strom anfallen.

  • öffentlich finanzierte Einrichtungen: mind. 50 % der Mehrkosten
  • private Einrichtungen und soziokulturelle Zentren: max. 80 % der Mehrkosten 
  • bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf pauschal über einen Festbetrag gefördert (nach Kapazität des Saals)

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