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Förderrichtlinie LIfD - Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung im Freistaat Sachsen

Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Freistaat Sachsen

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Wichtige Hinweise

  • Zur Förderung von Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie "Lokale Innovationsräume für Digitalisierung" veröffentlicht das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen, die zu einem benannten Stichtag einzureichen sind und über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren entschieden wird.
  • Die Veröffentlichung des Aufrufes zur Einreichung von Vorhabenideen durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist am 01. Februar 2024 im Sächsischen Amtsblatt erfolgt.  
  • Darüber hinaus finden Sie den 1. Förderaufruf LIfD unter folgendem Link.
  • Weitere grundlegende Informationen, die vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Verfügung gestellt werden, finden Sie unter folgendem Link.

Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren:

1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Vorhabenbeschreibung
2. Schritt: Antragstellung

Was bietet mir das Förderprogramm?

Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten in Höhe von bis zu 80 Prozent für Ausrüstung und bis zu 60 Prozent für Personal und Sachausgaben.

  • Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Freistaat Sachsen nach § 2 Absatz 3 Buchstabe a bis e des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ in „Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung“ (LIfD) wie:
             a.    Maßnahmen der digitalen Transformation,
             b.    Modellprojekte zu Co-Working-Flächen,
             c.    Innovations- und Lösungslabore,
             d.    Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke,
             e.    Stärkung digitaler Kompetenzen
 

Gefördert werden:
  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, 
  • rechtsfähige Personengesellschaften sowie 
  • Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben.
Zuwendungsempfänger sowie Kooperationspartner haben ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Die Projekte müssen:
  • ihren Durchführungsort im Freistaat Sachsen haben,
  • mit der Vorhabenidee eine detaillierte Projektplanung inklusive Ziele, Zielgruppen, Arbeitspakete, Zeit-, Kosten- und Personalplanung vorlegen,
  • ein Evaluationskonzept mit projektspezifischen und messbaren Indikatoren zur Zielerreichung vorlegen.

Spezifische Zuwendungsvoraussetzungen für stationäre LIfDs

Stationäre LIfDs müssen:
  • als Kooperation von cross-sektoralen Partnern umgesetzt werden,
  • müssen einen Partner benennen, der die federführende Rolle übernimmt (sog. Lead-Partner), er, trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt und ist alleiniger Zuwendungsempfänger und Ansprechpartner gegenüber der Bewilligungsstelle,
  • einen Kooperationsvertrag abschließen, welcher mit dem Projektantrag einzureichen ist,
  • als bereits etabliert LIfD-Vorhaben, eine erkennbare Nutzungserweiterung begründen sowie darstellen, wodurch sich ein neuer Anwendungsbereich ergibt und nur die abgrenzbaren Ausgaben sind förderfähig.

Spezifische Zuwendungsvoraussetzungen für mobilen LIfD

Die mobile LIfD-Lösung muss:
  • den gewählten Mobilitätsansatz (zum Beispiel Bus, LKW, Pop-Up-Lösung) sowie dessen Ausstattung inklusive technischer Ausrüstung (Hard- und Software) beschreiben und begründen,
  • die geplante Aufbau- und Fertigstellungsdauer,
  • den Betriebsbeginn und die Projektlaufzeit,
  • die möglichen Einsatzorte und spezifische Lauf-/Standzeiten sowie
  • Angaben zu den Kompetenzen des Projektträgers, um dieses Projekt erfolgreich durchzuführen, machen.
    werden durch die Begünstigten im Gebiet des Freistaates Sachsen umgesetzt.

Anteilfinanzierung der als förderfähig anerkannten Kosten mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent für Ausrüstung bzw. bis zu 60 Prozent für Personal und Sachausgaben in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses.

  • Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Ausrüstung,
  • Personalausgaben als Standardeinheitskosten, soweit das Personal für das Projekt eingesetzt wird,
  • vorhabenbezogene Sachausgaben/Fremdleistungen
             a.    Ausgaben für Materialverbrauch,
             b.    Miet-/Leasingausgaben für Ausstattungsgegenstände,
             c.    Mietausgaben für Räume,
             d.    Fremdleistungen,
             e.    Ausgaben für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von höchstens 1 Prozent der Summe der zuwendungsfähigen                        Ausgaben nach den Buchstaben a bis d,
              f.    Reiseausgaben in Anlehnung an das Sächsische Reisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung, die für Reisen                                 innerhalb des Freistaates Sachsen anfallen und für die Projektumsetzung erforderlich sind.
 
  • vorhabenbezogene Gemeinkosten
              -    als Pauschalfinanzierung in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben,
              -    fallen keine zuwendungsfähigen Personalausgaben an, da personeller Aufwand durch ehrenamtliches Personal erbracht
                   wird, können hilfsweise fiktive Personalausgaben entsprechend der ausgeübten Tätigkeit und der dafür erforderlichen
                   Kompetenzen für die Berechnung der Gemeinkostenpauschale herangezogen werden
 

1.    Förderung auf Ausgabenbasis

Förderfähige direkte Ausgaben:

 

  1. a) Ausgaben für projektspezifische Geräte, Instrumente, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,

  2. b) Ausgaben für Miete/Leasing von Ausstattung, wenn sie die Abschreibungskosten ähnlicher Ausstattung, Infrastruktur oder Vermögenswerte nicht übersteigen und keine Finanzierungsgebühren enthalten,




    :

  3. c) Ausgaben für Fremdleistungen,

  4. d) Personalausgaben für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unterstützendes Personal, soweit diese am Projekt beschäftigt werden,

  5. e) Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten,

  6. f) Ausgaben für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,

  7. g) sonstige projektbezogene Betriebsausgaben einschließlich Ausgaben für Material und Bedarfsmittel.

  8. a)

  9. Ausgaben für projektspezifische Geräte, Instrumente, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,

    fjk 
  10.    b) Ausgaben für Miete/Leasing von Ausstattung, wenn sie die Abschreibungskosten ähnlicher Ausstattung, Infrastruktur oder Vermögenswerte nicht übersteigen und keine Finanzierungsgebühren enthalten,

  11. c) Ausgaben für Fremdleistungen,

  12. d) Personalausgaben für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unter-stützendes Personal, soweit diese am Projekt beschäftigt werden,

  13. e) Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten,

  14. f) Ausgaben für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,

  15. g) sonstige projektbezogene Betriebsausgaben einschließlich Ausgaben für Material und Be-darfsmittel.

  16.  

  17.  

  18. Förderfähig sind indirekte Ausgaben:

  19. anteilige Aufwendungen, die dem Vorhaben nicht direkt zugeordnet werden können, die aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

  20.  

  21.  

  22. Personalausgaben:

  23. werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht. Wird das Personal der Begünstigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentli-cher Dienst (TVöD) vergütet, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monatssatzes gemäß Zuordnung in die Entgeltgruppe und -stufe, dem projektbezogenen Stellenanteil und der tat-sächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Abrechnung für studentische und wissenschaftliche Hilfs-kräfte erfolgt auf Basis eines Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Wird das Personal der Begünstigten nicht nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet, erfolgt die Abrech-nung personenbezogen aufgrund eines vorab ermittelten individuellen Monats- oder Stunden-satzes auf Basis des steuerpflichtigen Bruttolohns gemäß Arbeitsvertrag oder Lohn- oder Ge-haltsnachweis zuzüglich einer Pauschalfinanzierung für den Arbeitgeberanteil zu den Sozial-versicherungsbeiträgen und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Höhe der Kosten je Einheit sowie das anzuwendende Verfahren werden auf der Internetseite der Bewilligungsstel-le (www.sab.sachsen.de) veröffentlicht.

  24.  

  25. Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

  26.  

  27.  

  28. Die indirekten Ausgaben werden durch eine Pauschalfinanzierung in Höhe von 25 Prozent der direkten Ausgaben gemäß Buchstaben a und b sowie d bis g als förderfähig anerkannt. Aus-gaben für Fremdleistungen gemäß Buchstabe c werden nicht berücksichtigt. Mit der Pauschal-finanzierung sind alle indirekten Ausgaben abgegolten.

  29.  

  30.  

  31.  

  32. 2.    Förderung auf Kostenbasis

  33.  

  34. Förderfähig sind:

  35. a) Abschreibungen für projektspezifische Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, welche für das Projekt erstmalig angeschafft werden,

  36. b) Kosten für Fremdleistungen,

  37. c) Personalkosten für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unterstüt-zendes Personal, soweit diese im Projekt eingesetzt werden,

  38. d) Kosten für die Anmeldung von Schutzrechten,

  39. e) Kosten für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,

  40. f) Sonstige Betriebskosten einschließlich projektbezogener Kosten für Material und Bedarfsmit-tel,

  41. g) dem Projekt zuzurechnende Gemeinkosten.

  42.  

  43. Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

  44.  

  45.  

  46. 3.    Abrechnung nach Selbstkosten

  47.  

  48. Sofern die Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 NBest-EU-Kosten zugelassen ist, bemisst sich der Zuschuss nach Kostensätzen auf der Basis der Kosten- und Leistungs-rechnungspraxis der Antragstellenden. Diese Kostensätze stellen Kosten je Einheit dar. Die förderfähigen Kosten je Einheit werden für die Begünstigten individuell im Rahmen des An-tragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt an-hand der im aktuell testierten Jahresabschluss der Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten.

  49.  

  50. Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

  51.  

  52.  

  53. 4.    Vereinfachte Abrechnung

  54.  

  55. Bei vereinfachter Abrechnung nach Nummer 6 NBest-EU-Kosten werden die Personalkosten als Kosten je Einheit analog zu Nummer 1 - Personalausgaben - ausgereicht.

  56.  

  57. Dem Projekt zuzurechnende Gemeinkosten (Nummer 2 Buchstabe g) werden durch eine Pau-schalfinanzierung in Höhe von 25 Prozent der direkten Kosten des Projekts gemäß Nummer 2 Buchstaben a sowie c bis f als förderfähig anerkannt. Kosten für Fremdleistungen gemäß Nummer 2 Buchstabe b werden nicht berücksichtigt.

  58.  

  59.  

  60. 5.    Nicht gefördert werden:

  61.  

  62. a) Personalausgaben und -kosten, soweit sie durch öffentliche Haushalte gedeckt sind,

  63. b) Umsatzsteuer, soweit die Begünstigten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind,

  64. c) Projekte mit einer Zuwendungshöhe von weniger als 10 000 Euro (Untergrenze) sowie Pro-jekte mit einer Zuwendungshöhe von mehr als 1 000 000 Euro (Obergrenze). Eine Überschrei-tung der Obergrenze ist im Einzelfall für Projekte von herausragender Bedeutung für den Frei-staat Sachsen möglich. Diese ist durch die Begünstigten substantiiert darzulegen.

  65. d) Baukosten, Baunebenkosten einschließlich Planungsleistungen hierfür,

  66. e) Auftragsforschung für Unternehmen sowie Kooperationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

  67.  

  68.  

  69.  

  70.  

  71. Wie funktioniert die Antragstellung?

  72. •    Veröffentlichung von Aufrufen des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klima-schutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Einreichung von Projektvorschlägen zu einem benannten Stichtag.

  73. •    Entscheidung über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren.

  74. •    Nähere Informationen enthalten die Aufrufe, die im Sächsischen Amtsblatt veröffent-licht und auf der SAB-Website eingestellt werden.

  75. •    Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB.

  76.  

  77.  

  78.  

  79.  

  80.  

  81.  

  82. Wichtige Hinweise:

  83. •    Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

  84. •    Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Ent-schlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsab-schlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

  85. •    Investitionen und Baumaßnahmen dürfen nicht in einem Hochwasserrisikogebiet lie-gen.

  86. o    Download:  

  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB.
Wichtige Hinweise:
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung im Freistaat Sachsen
Link: Förderrichtlinie - LIfD
 

Personalstandardeinheitskosten
  • Die Personalstandardeinheitskosten weden über Stunden- oder Monatssätze im Projekt gefördert. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie bzw. der Anlage "Personalausgaben" zur Richtlinie.

Handbuch zum Förderportal

{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}

Hinweis:
  • Die Gliederungsvorgabe für die Vorhabenbeschreibung wird im jeweiligen Förderaufruf des SMWA zur Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung bekannt gegeben.

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

Für Personal mit flexiblen Arbeitszeitanteilen erfolgt die Abrechnung der Personalstandardeinheitskosten über Stundennachweise:

{{Stundennachweis | 60374}}
 

Der Verwendungsnachweis ist im Förderportal zu führen.

Mit dem Verwendungsnachweis ist ein Evaluationsbericht, basierend auf dem im Antrag eingereichten Evaluationskonzept,
vorzulegen.

Die im Rahmen der Umsetzung der Förderrichtlinie auftretenden Fragestellungen werden in Abstimmung mit dem SMWA bearbeitet und veröffentlicht.

Link FAQ's

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