Meisterbonus
Meisterbonus
Zusatzleistung zur Weiterbildung und zum Abschluss "Meister"
Was bietet mir das Förderprogramm?
- zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Festbetrag in Höhe von 2.000 EUR pro Absolventin oder Absolvent
- Erfolgreicher Abschluss als:
- Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin
- Industriemeister oder Industriemeisterin
- Fachmeister oder Fachmeisterin
- Erstempfänger: Sächsische Handwerkskammern und sächsische Industrie
- Weiterreichung an Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfungen
- Erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsabschlüsse unter Buchstabe A bis C
- Für Buchstabe D: Antragsstellung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- Für Buchstabe E: Antragsstellung bei der Landesdirektion Sachsen
- Weitere Voraussetzungen:
- a) Meisterprüfung durch fachlich und örtlich zuständige Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen und beurkundet
- b) Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zur Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen
- c) Nichterfüllung a) und b): Förderung, wenn zur Antragsstellung Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister oder Meisterin im Freistaat Sachsen
- d) Meisterprüfung nicht älter als ein Jahr
- e) Keine Beantragung oder Erhalt gleichartiger Förderung in anderem Bundesland
- zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Festbetrag in Höhe von 2.000 EUR pro Absolventin oder Absolvent
- eine Antragsstellung ist laufend bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) möglich
- Antragsstellung nur möglich, wenn Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung von der Antragsstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurück liegt
{{Meisterbonus_Förder-/Auszahlungsantrag | 61480}}
{{Meisterbonus_Verwendungsnachweis | 61481}}