Meisterbonus

Zusatzleistung zur Weiterbildung und zum Abschluss "Meister"

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Meisterbonus

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Festbetrag in Höhe von 2.000 EUR pro Absolventin oder Absolvent

  • Erfolgreicher Abschluss als:
    • Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin
    • Industriemeister oder Industriemeisterin
    • Fachmeister oder Fachmeisterin

  • Erstempfänger: Sächsische Handwerkskammern und sächsische Industrie
  • Weiterreichung an Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfungen

  • Erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsabschlüsse unter Buchstabe A bis C
  • Für Buchstabe D: Antragsstellung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • Für Buchstabe E: Antragsstellung bei der Landesdirektion Sachsen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • a) Meisterprüfung durch fachlich und örtlich zuständige Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen und beurkundet
    • b) Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zur Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen
    • c) Nichterfüllung a) und b): Förderung, wenn zur Antragsstellung Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister oder Meisterin im Freistaat Sachsen
    • d) Meisterprüfung nicht älter als ein Jahr
    • e) Keine Beantragung oder Erhalt gleichartiger Förderung in anderem Bundesland

  • zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss 
  • Festbetrag in Höhe von 2.000 EUR pro Absolventin oder Absolvent
 

  • eine Antragsstellung ist laufend bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) möglich
  • Antragsstellung nur möglich, wenn Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung von der Antragsstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurück liegt

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