Psychiatrie und Suchthilfe – Teil 2
Psychiatrie und Suchthilfe – Teil 2
Vorhaben zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken Menschen erhalten, entwickeln und umsetzen
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben über einen Zuschuss
- Zuwendung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Vorhaben zur Wahrnehmung von Aufgaben, die die Tätigkeit der gemeindepsychiatrischen Verbunde in den Landkreisen und kreisfreien Städten ergänzen
- Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben, insbesondere in Zuverdienstprojekten
- Modelle zur Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen
- Vorhaben zur Verbesserung des Gesamtsystems der sozialpsychiatrischen Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
- Mobile Präventionsprojekte (Näheres hierzu siehe Infoblatt unter Rechtsgrundlagen)
- Natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen gemäß §§ 5 ff. des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten fachliche Kompetenz und Erfahrungen aufweisen können
- Fachlich fundierte Konzeption mit einer ausführlichen Beschreibung des Projektes
- Aussagen zum Bedarf, der Zielstellung, Zielgruppe und Einordnung des Angebotes in das bestehende gemeindepsychiatrische Leistungsspektrum
- Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (hierzu zählen auch Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen)
- Anteil kann auch vom Landkreis oder der Kreisfreien Stadt zusätzlich zum kommunalen Anteil übernommen werden
- Regionale Vorhaben: zusätzlich kommunale Beteiligung in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Aufbau, Erweiterung oder Neuausrichtung von Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte): zusätzlich betriebswirtschafliche Stellungnahme mit Aussagen zur längerfristigen wirtschaftlichen Tätigkeit
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
- Höhe der Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten
- Bei überregionalen Vorhaben: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten
- Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte):
- Personalausgaben der Teilnehmer in Höhe von maximal 30 %
- Personalausgaben für Anleiter in Höhe von maximal 23.500 EUR pro 6.656 Teilnehmerstunden im Jahr
- Sachausgaben in Höhe von maximal 20 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
Für jedes Vorhaben ist ein separater Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) zu stellen.
Die Anträge sind spätestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Projekts bei der SAB einzureichen.
Die Anträge sind spätestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Projekts bei der SAB einzureichen.
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Weitere Dokumente:
- Nachweis über die kommunale Beteiligung
- Vereinbarung Kooperation
- Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe (Zuverdienstprojekte) zusätzlich:
- Betriebswirtschafltiche Stellungnahme
- Nachweis, dass der Anleiter über sozialtherapeutische Weiterbildung bzw. sozialtherapeutische Kompetenzen zu psychiatrischen Krankheitsbildern oder Abhängigkeitser-krankungen sowie den Umgang und die Kommunikation mit entsprechend beeinträchtigten Menschen verfügt
- Bei juristischen Personen zusätzlich:
- Aktueller vollständiger Registerauszug
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{{Verwendungsnachweis (Muster 4 zu § 44 SäHO | 61325}}
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{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}
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