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Förderrichtlinie Regionales Wachstum

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit

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Sachsen vereinfacht die Antragstellung für das Programm "Regionales Wachstum"

Die überarbeitete Förderrichtlinie Regionales Wachstum ist am 28.06.2024 in Kraft getreten.

Mit der Überarbeitung wurde das Förderverfahren vereinfacht. Unter anderem entfällt der Eigenanteil aus "echten" Eigenmitteln des Unternehmens in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtfinanzierung oder die Fördervoraussetzung "besondere Anstrengung". Zudem wurde der maximale Vorhabenszeitraum auf 36 Monate verlängert. In der Stadt Chemnitz wurde die Förderung für weitere Branchen geöffnet.

Die Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) finden Sie hier.

Prüfen Sie jetzt mit unserem Quick-Check für das Förderprogramm Regionales Wachstum, ob Ihr geplantes Vorhaben die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt. 

Jetzt anmelden: Webinare zum Förderprogramm Regionales Wachstum

2024 veranstaltet die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - mehrere Webinare zum Förderprogramm Regionales Wachstum. Darin geben wir Ihnen einen Überblick über das Förderprogramm, gehen mit Ihnen die Beantragung im Förderportal durch und beantworten Ihre Fragen. Melden Sie sich jetzt für einen der Termine an. Wir freuen uns auf Sie! 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für Investitionen in das Anlagevermögen
  • Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
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  • Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
    • Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte​​
  • Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.

  • Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und Stadt Chemnitz können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1 und 2 tätig sein.
  • Nicht gefördert werden Antragsteller mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig.
  • Die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie finden Sie hier.

  • Das Investitionsvorhaben muss sich auf einen in Anlage 1 oder Anlage 2 der Förderrichtlinie genannten Wirtschaftszweig beziehen.
  • Mit dem Investitionsvorhaben muss eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der Angebotsqualität) verbunden sein.
  • Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit im Sinne der Förderrichtlinie leisten.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen.
  • Das Vorhaben ist innerhalb von 36 Monaten durchzuführen.
  • Die vorhandenen Dauerarbeitsplätze in der zu fördernden Betriebsstätte müssen für mindestens drei Jahre nach Beendigung des Vorhabens erhalten und besetzt bleiben.
  • Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.

  • Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 
  • Die Höhe des Fördersatzes ist u.a. vom Standort Ihres Vorhabens, Ihrer Unternehmensgröße (KMU-Status) und der anzuwendenden behilferechtlichen Grundlage abhängig. Eine Übersicht über die Konditionen finden Sie hier.
  • Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.

  • Prüfen Sie mit Hilfe des Quick-Checks, ob Ihr Vorhaben die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt.
  • Stellen Sie die Antragsunterlagen gemäß der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammen.
  • Erstellen Sie Ihren Förderantrag über das Förderportal. 
  • Nach Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer. In diesem Schreiben informieren wir Sie auch, wann Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen. Das Schreiben wird ausschließlich in digitaler Form im Förderportal zur Verfügung gestellt. Um das Dokument aufzurufen, wählen Sie im Menü des Förderportals unter „Vorhaben“ Ihr Vorhaben in der Gesamtübersicht aus und öffnen Sie den "Verlauf".
  • Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Vorhaben erst zu dem Zeitpunkt beginnen dürfen, den wir Ihnen in der Eingangsbestätigung mitteilen. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit der der Antragsteller zeigt, dass er unabhängig von der Förderung zur Durchführung des Vorhabens entschlossen ist, wie z. B. eine verbindliche Anmeldung, ein Vertragsabschluss oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
  • Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}

{{Ermittlung Dauerarbeitsplätze | 60288-3}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten | 64005}}

Laden Sie hier die für Ihr Förderprogramm erforderlichen Formulare herunter und speichern Sie diese lokal auf Ihrem Computer/Gerät. Öffnen Sie die Formulare im PDF-Format mit dem PDF-Viewer Adobe Acrobat Reader DC, um alle Funktionen nutzen zu können. 

Stellen Sie die Antragsunterlagen gemäß der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammen.

Allgemeine Unterlagen

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

Unterlagen zum Unternehmen

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung Anlage 1 | 60314-1}}

{{Regionales Wachstum_Bestätigung Steuerberater_Abschreibungen und Umsatz | 68455}}

Erstellen Sie Ihren Antrag auf Zwischenauszahlung über das Förderportal. Wählen Sie dazu im Menü des Förderportals unter „Vorhaben“ Ihr Vorhaben in der Gesamtübersicht aus. Wählen Sie anschließend unter "Aufgaben“ die Aufgabe „Auszahlungsantrag erstellen“ aus.


Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen nur für bereits getätigte Ausgaben geleistet werden können (Erstattungsprinzip).

Haben Sie Ihr Vorhaben bereits abgeschlossen? Beantragen Sie die Schlussauszahlung direkt über die Aufgabe „Verwendungsnachweis“.

Sofern der Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis nicht digital signiert wird, muss er ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Funktion "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" im Förderportal hochzuladen.

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.

{{Zahlungsbestätigung Mietkauf | 61425}}

Vorhaben mit einem Bescheid vor dem 5. Juli 2023

Bitte senden Sie eine E-Mail an regionales-wachstum@sab.sachsen.de. Bitte geben Sie in der Betreffzeile die Antragsnummer und den Namen des Antragstellers an. Wir werden Sie dann über das Auszahlungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen informieren. 

Erstellen Sie Ihren Verwendungsnachweis mit Antrag auf Schlussauszahlung über das Förderportal. Wählen Sie dazu im Menü des Förderportals unter „Vorhaben“ Ihr Vorhaben in der Gesamtübersicht aus. Wählen Sie anschließend unter "Aufgaben“ die Aufgabe „Verwendungsnachweis“ aus.

Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen nur für bereits getätigte Ausgaben geleistet werden können (Erstattungsprinzip).

Sofern der Verwendungsnachweis nicht digital signiert wird, muss er ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der Verwendungsnachweis ist im Förderportal über die Aufgabe "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" hochzuladen.

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.

Vorhaben mit einem Bescheid vor dem 5. Juli 2023:
Bitte senden Sie eine E-Mail an regionales-wachstum@sab.sachsen.de. Bitte geben Sie in der Betreffzeile die Antragsnummer und den Namen des Antragstellers an. Wir werden Sie dann über das Auszahlungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen informieren. 

{{Dauerarbeitsplätze_Nachweis | 60288}}

{{Zahlungsbestätigung Mietkauf | 61425}}

Allgemeine Erläuterungen zur Definition finden Sie im SAB-Vordruck 60300 (KMU-Informationsblatt

Die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für Ihr Vorhaben sind grundsätzlich zu beantragen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen. Andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Über den Stand der Genehmigungen ist im Rahmen der Antragstellung Auskunft zu erteilen.

Dauerarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die von vornherein auf Dauer angelegt sind und nicht zur Abarbeitung von Auftragsspitzen und Sonderaufträgen sowie zur Bearbeitung zeitlich befristeter Projekte dienen.

Weitere Informationen finden Sie im SAB-Vordruck 60288-3.

Beginnen Sie mit dem Investitionsvorhaben erst zu dem Zeitpunkt, den wir Ihnen in der Eingangsbestätigung mitteilen. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich.

​​​​​​​Gemäß Förderrichtlinie ist der Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Antragseingang bei der SAB) zugelassen.

​​​​​​​Als Vorhabensbeginn gilt entweder
 
  • der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags,
  • der Beginn der Bauarbeiten für die Investition,
  • die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder
  • eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

Der früheste der vorgenannten Zeitpunkte ist maßgebend.

Der Erwerb von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten für das Investitionsvorhaben.

Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Bodenuntersuchung sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen nicht als Beginn des Investitionsvorhabens.

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