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Reparaturbonus

Förderung der Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten

KONTAKT

Servicecenter Reparaturbonus

Dienstag 15:00 -17:00 Uhr und Donnerstag 9:00 -11:00 Uhr
0351 4910-4905
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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Die Förderung soll Bürger:innen des Freistaates Sachsen zur Reparatur privat genutzter defekter Elektro- und Elektronikgeräte ermutigen. Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
  • Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 200 EUR je Reparatur) bei einem Mindestrechnungsbetrag von 75 EUR
  • Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr können gefördert werden.

Wichtige Voraussetzungen

 
  • Übersicht der förderfähigen Geräte 
  • Übersicht  der teilnehmenden Reparaturunternehmen
    • Diese Liste wird monatlich aktualisiert, um neu zugelassene Unternehmen einzubeziehen.
      Die nächste Aktualisierung der Liste teilnehmender Unternehmen im Online-Antrag erfolgt Mitte Mai 2024.  
  • Die Förderung wird mit dem Inkrafttreten (Tag nach der Veröffentlichung) der Förderrichtlinie möglich. Erst ab diesem Tag darf die Reparatur beauftragt werden. Das Datum des Inkrafttretens der Förderrichtlinie wird an dieser Stelle noch mitgeteilt.
  • Für die Förderung stehen in den Jahren 2023 und 2024 insgesam XX Mio. EUR zur Verfügung.
  • Reparaturmaßnahmen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie vorgenommen wurden, sind nicht förderfähig.
  • Die Beantragung der Förderung kann erst nach der Reparatur eines defekten Elektro- oder Elektronikgerätes durch einen am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen und der Bezahlung der Rechnung erfolgen.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Der Zugang wird hier ab Mitte Oktober 2023 bereitgestellt.
  • Anträge sind bis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen. Für nach diesem Zeitpunkt beauftragte Reparaturen können im Folgejahr Anträge gestellt werden. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
  • Zur vollständigen elektronischen Antragstellung mittels digitaler Unterschrift bieten wir Ihnen die elektronische Signatur über unseren Signaturdienstleister Verimi an. 
    Registrieren und identifizieren Sie sich bereits vor Antragstellung bei Verimi mittels Video-Ident (täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr) oder über die Onlinefunktion Ihres Personalausweises (eID). Andere von Verimi angebotene Identifikationsverfahren sind für die Antragstellung bei der SAB nicht zulässig.
    Hier finden Sie Fragen & Antworten zu Verimi. 
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  • Die Förderung wird mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich. Erst ab diesem Tag darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch mitgeteilt.
  • Mit Vorhabensbeginn ist der Tag der Abschlusses des Reparaturauftrages gemeint.
  • Für Reparaturmaßnahmen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie vorgenommen wurden, ist eine Förderung ausgeschlossen.
  • Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach der Reparatur eines defekten Elektro- oder Elektronikgerätes von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmens und der Bezahlung der Rechnung.
  • Der Antrag auf Förderung beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt für das Vorhaben ist nur ein Antrag zu stellen. 
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Der Zugang wird hier ab voraussichtlich Anfang Oktober 2023 bereitgestellt.
  • Anträge sind bis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen. Für nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Vorhaben können im Folgejahr Anträge gestellt werden.
  • Zur vollständigen elektronischen Antragstellung mittels digitaler Unterschrift bieten wir Ihnen die elektronische Signatur über unseren Signaturdienstleister Verimi an. 
    Registrieren und identifizieren Sie sich bereits vor Antragstellung bei Verimi mittels Video-Ident (täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr) oder über die Onlinefunktion Ihres Ausweises (eID). Andere von Verimi angebotene Identifikationsverfahren sind für die Antragstellung bei der SAB nicht zulässig.
    Hier finden Sie Fragen & Antworten zu Verimi. 

Antragscountdown 

Hier bieten wir eine Orientierung zu den noch zur Verfügung stehenden Mitteln an.
bisher bewilligte Anträge  (Anzahl): 7.717
bisher bewilligte Mittel: 818.374 EUR
noch verfügbare Mittel: 328.095 EUR
letzte  Aktualisierung:  17.04.2024 

Antragscountdown (Aktualisierung erfolgt monatlich)

Das Programm weist für die beiden möglichen Gruppen von Antragstellenden (Mieter:innen und Eigentümer:innen von selbst genutztem Wohnraum) jeweils ein eigenes Kontingent auf. 

Um eine Orientierung darüber anzubieten, wie hoch der noch verfügbare Bewilligungsrahmen ist bzw. wie lange noch erfolgreich Anträge gestellt werden können, informieren wir je Kontingent über drei Kennzahlen. Diese sind:
  • die noch verfügbaren Mittel,
  • die rechnerisch noch mögliche Anzahl an Bewilligungen
  • eine unverbindliche Hochrechnung über den Zeitraum, in welchem basierend auf dem bisherigen durchschnittlichen Antragseingang pro Monat noch Mittel zur Verfügung stehen [1]
Mieter:innen Eigentümer:innen
noch verfügbare Mittel 2.750.000,00 EUR 2.750.000,00 EUR
noch mögliche Anzahl an Bewilligungen 9.166 9.166
voraussichtliche Restzeit der Bewilligung Xx Tage Xx Tage
letzte Aktualisierung Beispiel-Rich-Text Beispiel-Rich-Text
[1] Diese Zeitangabe ist ohne Gewähr. Es kann nicht garantiert werden, dass für den prognostizierten Zeitraum tatsächlich noch Mittel für alle eingehenden Anträge zur Verfügung stehen. Über die Zuwendung entscheidet die Bewilligungsstelle im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.“

Antragscountdown 


Das Programm weist für die beiden möglichen Gruppen von Antragstellenden (Mieter*innen und Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum) jeweils ein eigenes Kontingent auf.
Um eine Orientierung darüber anzubieten, wie hoch der noch verfügbare Bewilligungsrahmen ist bzw. wie lange noch erfolgreich Anträge gestellt werden können, informieren wir je Kontingent über drei Kennzahlen. Diese sind:
 
  • die noch verfügbaren Mittel
  • die rechnerisch noch mögliche Anzahl an zu bewilligenden Anträgen (ausgehend von den noch verfügbaren Mitteln im Verhältnis zum Festbetrag von 300 EUR pro Antrag) 
  • eine Hochrechnung über den Zeitraum, in welchem basierend auf dem bisherigen durchschnittlichen Antragseingang pro Monat noch Mittel zur Verfügung stehen könnten [1]
Mieter*innen Eigentümer*innen
noch verfügbare Mittel 2.750.000 EUR 2.750.000 EUR
noch mögliche Anzahl an Bewilligungen 9.166 9.166
voraussichtliche Restzeit xx Tage xx Tage
letzte Aktualisierung [2] 28.07.2023 28.07.2023
[1] Diese Angabe ist ohne Gewähr. Sie ist lediglich als Orientierungsgröße zu verstehen. Es kann nicht garantiert werden, dass für den gesamten benannten Zeitraum noch Mittel zur Bewilligung zur Verfügung stehen.
[2]  Die Aktualisierung erfolgt grundsätzlich monatlich.

  • Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten, die nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren und deren Funktionsfähigkeit durch eine Reparatur wieder hergestellt werden kann.
  • Dabei handelt es sich beispielsweise um Autoradios, Kaffeemaschinen, Staubsauger und viele andere Geräte.
  • Hier finden Sie eine abschließende Auflistung der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte.
  • Achtung! Folgendes fällt nicht unter diese Förderung:
  • •    Wenn Sie ein funktionierendes Gerät einfach »besser« machen möchten, zum Beispiel durch den Einbau leistungsstärkere Teile.
    •    Wenn ein Gerät so kaputt ist, dass nur ein komplett neues hilft (Austausch durch Ersatzgerät).
  • Es können nur Reparaturen gefördert werden, die erfolgreich sind. Falls eine Reparatur nicht gelingt, können die entstandenden Kosten, wie zum Beispiel die Anfahrt eines Technikers, nicht über den Reparaturbonus gefördert werden. 

  • Privatpersonen
  • Nicht gefördert werden Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.

  • Die Reparaturmaßnahmen dürfen nicht vor dem 03. November 2023 begonnen worden sein.
  • Die antragstellende Person hat ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen und ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Die Reparatur wurde von einem gelisteten Reparaturunternehmen durchgeführt.
  • Das reparierte Gerät befindet sich auf der Liste der geförderten Geräte. Sollte in der Übersicht Ihr zu reparierendes Gerät fehlen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an reparaturbonus@smekul.sachsen.de. Ihr Anliegen wird zeitnah geprüft und Ihnen wird mitgeteilt, ob das Gerät in die Liste aufgenommen werden kann.
  • Eine bezahlte Rechnung liegt vor (Rechnungsadressat und antragstellende Person stimmen überein).
  • Der Rechnungsbetrag beträgt mindestens 75 EUR inklusive Umsatzsteuer.
  • Je antragstellender Person sind bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr förderfähig.
  • Für die Reparatur erfolgt keine zusätzliche Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen.
  • Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben wir eine Checkliste für Sie vorbereitet

  • Für bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr kann ein anteiliger Zuschuss von bis zu 50 Prozent, maximal 200 EUR je Reparatur (Höchstbetrag), des Rechnungsbetrages gewährt werden.

  • Die Beantragung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach der erfolgreichen Reparatur und der Bezahlung der Rechnung.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Hierzu ist Ihre Verifizierung über den Dienstleister Verimi erforderlich.         Hier finden Sie Fragen & Antworten zu möglichen Identifikationsverfahren.
  • Es ist eine Kopie der bezahlten Rechnung hochzuladen - bitte bereithalten.
  • Der Zuwendungsbescheid wird elektronisch über das Förderportal der SAB bereitgestellt.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach durchgeführter Reparatur und Bezahlung des Rechnungsbetrages.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie

 

Der Link zur Richtlinie wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt eingefügt. 

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Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Anspruchsberechtigung und Fragen rund um die Förderung zum Reparaturbonus.  

Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach der erfolgreichen Reparatur und der Bezahlung der Rechnung. Gefördert werden nur Reparaturen, die frühestens ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinie verbindlich ausgelöst wurden.

Anträge sind ausschließlich digital bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - über das Förderportal zu stellenHierzu ist Ihre Verifizierung über den Dienstleister Verimi erforderlich.  Hier finden Sie Fragen & Antworten zu möglichen Identifikationsverfahren. 

Die digitale Umsetzung der Registrierung und Identifizierung reduziert den Verwaltungsaufwand und damit die Verwaltungs- und Personalkosten deutlich. Auch wenn die digitale Antragstellung für einige Bürgerinnen und Bürger neu ist, ermöglicht dieses Verfahren nach der einmaligen Identifizierung über Verimi die regelmäßige Nutzung der digitalen Unterschrift auch über die SAB hinaus.

Die Bearbeitungszeit für Anträge kann variieren. Wir bemühen uns, dass eine Auszahlung innerhalb von wenigen Werktagen nach Antragsstellung ermöglicht wird.

Hier tragen Sie bitte die Summe aller Ausgaben ein, die Ihnen für die Reparatur insgesamt entstanden sind und die auf der Rechnung ausgewiesen sind. Dies umfasst auch Ersatzteile, Arbeitsleistung, Anfahrtskosten und Umsatzsteuer.

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur. Dabei werden alle mit der Reparatur verbundenen und auf der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben berücksichtigt, einschließlich Ersatzteile, Arbeitsleistung, Anfahrtskosten und Umsatzsteuer. Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 75 Euro.

Ja, jede antragstellende Person kann sich bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr über den Reparaturbonus fördern lassen.

Ergänzen

Nach Bewilligung des Antrages und Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides über das Förderportal erfolgt die Auszahlung des bewilligten Zuschusses auf das im Antrag angegebene Konto.

  • Die Förderung wird nach dem "Windhund-Prinzip" vergeben. Das bedeutet nichts anderes als: "Wer zuerst beantragt, bekommt zuerst". Die Mittel werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge vergeben. Nur vollständige Anträge werden für die Bewilligung vorgesehen. Mit einem unvollständigen Antrag sichert man sich keine Platzierung auf der "Windhund-Liste". Es ist daher wichtig, dass die antragstellende Person mit der Antragstellung alle zur abschließenden Beurteilung des Antrages erforderlichen Auskünfte erteilt sowie die erforderlichen Nachweise beifügt.
  • Sind die Fördermittel ausgeschöpft, kann keine Bewilligung mehr erfolgen. 

Sind die Haushaltmittel ausgeschöpft, ist keine Förderung mehr möglich.

Damit Sie einschätzen können, wieviel Budget noch zur Verfügung steht, wird auf der Programmseite ein "Antragscountdown" veröffentlicht.

Nein, das ist nicht zulässig. Im Förderprogramm ist klar geregelt, dass für dieselbe Maßnahme keine zusätzlichen Fördermittel anderer öffentlicher Stellen in Anspruch genommen werden dürfen. Die antragstellende Person erklärt mit ihrem Antrag auf Förderung verbindlich, dass sie für den beantragten Reparaturbonus keine weitere Förderung beantragt oder bereits erhalten hat und diese auch zukünftig nicht beantragen wird. Diese Erklärung ist eine subventionserhebliche Tatsache. Das heißt, macht die antragstellende Person unwahre Angaben, liegt ein Subventionsbetrug vor. Subventionsbetrug ist ein Straftatbestand.
Als antragstellende Person haben Sie also die Wahl, ob Sie dieses oder ein anderes Förderprogramm für die Reparatur in Anspruch nehmen.

Zur vollständigen elektronischen Antragstellung mittels digitaler Unterschrift bieten wir Ihnen die elektronische Signatur über unseren Signaturdienstleister Verimi an. Die Funktion steht für Einzelzeichnungsbefugte zur Verfügung. 
 Hier finden Sie Fragen & Antworten zu möglichen Identifikationsverfahren.

Grundsätzlich nicht. Um eine zügige Auszahlung zu gewährleisten, sollten die Anträge idealerweise bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres eingereicht werden. Bei einer späteren Einreichung der Rechnung ist es möglich, dass die Auszahlung erst zu Beginn des folgenden Jahres erfolgt. Dies liegt an den Jahresabschlussarbeiten.

  • Die Reparatur ist nur förderfähig, wenn sie frühestens ab dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie beauftragt wurde.
  • Der Antrag auf Förderung ist nach der erfolgreichen Reparatur und der Bezahlung der Rechnung zu stellen. Eine digitale Kopie der Rechnung ist mit einzureichen.

  • Ab dem Tag des Inkrafttretens der Förderrichtlinie darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
  • Als Beginn des Vorhabens gilt der Tag der verbindlichen Auslösung des Reparaturauftrages.

  • Nein, der Auftrag darf frühenstens mit dem Tag des Inkrafttretens der Förderrichtlinie ausgelöst werden und das Rechnungsdatum darf ebenfalls nicht vor diesem Datum liegen. 
  • Als Beginn des Vorhabens gilt der Tag der verbindlichen Auslösung des Reparaturauftrages.

Nein. Für Reparaturen, die bereits vor dem 03. November 2023 verbindlich beauftragt wurden, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Der Reparaturbonus deckt defekte private Elektro- und Elektronikgeräte ab, die durch Reparatur wieder funktionsfähig gemacht werden können. Überprüfen Sie mithilfe dieser Liste, ob Ihr Gerät für den Reparaturbonus infrage kommt.

Sollte in der Übersicht Ihr zu reparierendes Gerät fehlen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an reparaturbonus@smekul.sachsen.de. Ihr Anliegen wird zeitnah geprüft und Ihnen wird mitgeteilt, ob das Gerät in die Liste aufgenommen werden kann.

Die abschließende Liste der Elektro- und Elektronikgeräte dient der effizienten Bearbeitung der Anträge und der schnellen Auszahlung des Reparaturbonus. Durch die Erfassung der förderfähigen Geräte im Antragsformular können wir sicherstellen, dass der Antragsprozess reibungslos abläuft und die Zuwendungen zeitnah an die Antragstellenden ausgezahlt werden können.

Die Liste der Reparaturunternehmen können Sie hier einsehen. Diese wird regelmäßig aktualisiert, um neu zugelassene Unternehmen einzubeziehen. Dabei gibt es eine wichtige Besonderheit zu beachten:

  • Die Aktualisierung erfolgt in der Regel einmal monatlich auf dieser Seite und im Förderportal. Dabei kann es vorübergehend zu Abweichungen durch den unterschiedlichen Zeitpunkt der technischen Bereitstellung kommen. Unternehmen, die in unserer Liste aufgeführt sind, sind bereits offiziell zugelassen, auch wenn sie noch nicht im Förderportal sichtbar sind. Dies bedeutet konkret, dass Sie diese Unternehmen ggf. noch nicht in der Auswahlliste des Förderportals für die Antragstellung finden können. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, bei diesen in der Liste genannten Betrieben schon Reparaturaufträge zu erteilen. 

Falls Ihr bevorzugtes Reparaturunternehmen noch nicht in der Liste zu finden ist, ermutigen Sie es zur Teilnahme!

Selbst nach dem Start des Reparaturbonus-Programms haben Reparaturunternehmen weiterhin die Möglichkeit, sich anzumelden. Um das Verfahren zu erleichtern, können Sie dem Reparaturunternehmen den untenstehenden QR-Code vorlegen. Nach dem Scannen des Codes wird das Unternehmen direkt auf das Teilnahmeportal weitergeleitet, auf dem es sich für das Programm anmelden kann.

Ein Mindestbetrag von 75 Euro stellt sicher, dass die Verwaltungskosten im Verhältnis zu den geförderten Reparaturleistungen angemessen bleiben.

 Ja, der Reparaturbonus gilt auch für Geräte, die nicht in Sachsen gekauft wurden, solange Sie als Antragsteller:in Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.

 Nein. Ziel des Reparaturbonus ist es, mit der Förderung Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schützen. Daher können nur Reparaturen gefördert werden, die erfolgreich sind. Falls eine Reparatur nicht gelingt, können die entstandenden Kosten, wie zum Beispiel die Anfahrt eines Technikers, nicht über den Reparaturbonus gefördert werden. 

Nein, als Reparaturunternehmen können Sie den Reparaturbonus nicht direkt für Ihre Kunden beantragen. Ihre Kunden müssen den Reparaturbonus selbst beantragen und die Rechnung beim Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.

Ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorherzusehender Umzug stellt keine Zweckverfehlung dar. Auch das Zusammentreffen mehrerer geförderter Geräte etwa durch Heirat und Zusammenzug ist unschädlich, soweit dies zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt war. Teilen Sie die Veränderung bitte der SAB mit.