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Richtlinie Berufliche Bildung - Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA)

Jugendliche bei der Berufsausbildung in Land-, Forst- und Hauswirtschaft unterstützen

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
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Wichtige Hinweise

Dieses Programm steht für eine Antragstellung nicht mehr zur Verfügung. Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Unterstützung von Projekten, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten
  • Ermöglichung für Auszubildende, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen

  • Die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, die die betriebliche Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen ergänzen und vertiefen

  • Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen)

  • Durchführung der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes
  • Geförderte Inhalte sind Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung
  • Die Lehrgänge werden in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchgeführt. 

Je Lehrgang und Teilnehmendem beträgt die Förderung:
 
  • Cluster 1 (Traktoren - nur Bedienberechtigung und Landtechnik/ Druschfrüchte) - 264,00 EUR
  • Cluster 2 (Maschinen udn Geräte II, Ökologischer Landbau, Grundlagen der Landtechnik) - 386,00 EUR
  • Cluster 3 (Bau- und Vegetationstechnik/ die Bausteine GaLaBau, Erstellen con Belagsflächen, Bau und Bepflanzung einer Wasseranlage, Mauerbau und Natursteinbearbeitung) - 498,00 EUR
  • Cluster 4 (Lehrgänge im Beruf Milchwirtschaftliche/r Laborant/in) - 1.731,00 EUR
  • Cluster 5 (Lehrgänge im Beruf Milchtechnologe/in) - 2.181,00 EUR
  • Zuschuss für notwendige auswärtige Unterbringung - 120,00 EUR pro Lehrgangswoche

  • Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
  • Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der SAB
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. sechs Wochen.

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