Richtlinie Berufliche Bildung - Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA)
Richtlinie Berufliche Bildung - Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA)
Jugendliche bei der Berufsausbildung in Land-, Forst- und Hauswirtschaft unterstützen
Wichtige Hinweise
Für das Jahr 2024 ist vorerst keine Antragstellung für die überbetriebliche Ausbildung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft mehr möglich.
Die Antragstellung und Bewilligung von Maßnahmen der Überbetrieblichen Ausbildung, welche im Jahr 2025 erfolgen, ist frühestens ab dem 2. Januar 2025 möglich. Diesbezüglich bleiben zum gegenwärtigen Zeitpunkt die konkreten Regelungen einer voraussichtlich anstehenden vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 jedoch noch abzuwarten.
Die Antragstellung und Bewilligung von Maßnahmen der Überbetrieblichen Ausbildung, welche im Jahr 2025 erfolgen, ist frühestens ab dem 2. Januar 2025 möglich. Diesbezüglich bleiben zum gegenwärtigen Zeitpunkt die konkreten Regelungen einer voraussichtlich anstehenden vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 jedoch noch abzuwarten.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Unterstützung von Projekten, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten
- Ermöglichung für Auszubildende, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen
- Die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, die die betriebliche Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen ergänzen und vertiefen
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen)
- Durchführung der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes
- Geförderte Inhalte sind Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung
- Die Lehrgänge werden in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchgeführt.
Je Lehrgang und Teilnehmendem beträgt die Förderung:
- Cluster 1 (Traktoren - nur Bedienberechtigung und Landtechnik/ Druschfrüchte) - 264,00 EUR
- Cluster 2 (Maschinen udn Geräte II, Ökologischer Landbau, Grundlagen der Landtechnik) - 386,00 EUR
- Cluster 3 (Bau- und Vegetationstechnik/ die Bausteine GaLaBau, Erstellen con Belagsflächen, Bau und Bepflanzung einer Wasseranlage, Mauerbau und Natursteinbearbeitung) - 498,00 EUR
- Cluster 4 (Lehrgänge im Beruf Milchwirtschaftliche/r Laborant/in) - 1.731,00 EUR
- Cluster 5 (Lehrgänge im Beruf Milchtechnologe/in) - 2.181,00 EUR
- Zuschuss für notwendige auswärtige Unterbringung - 120,00 EUR pro Lehrgangswoche
- Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
- Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der SAB
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. sechs Wochen.
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{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
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{{ESF-Berufl-Bild Teilnehmerfragebogen Eintritt in Maßnahme ÜLU Üba | 62040}}
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