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Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung

In die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen investieren

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0351 4910-1015
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Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken
  • Ausbildungsinhalte nach Berufsbildungsgesetz über kooperierende Betriebe oder Bildungseinrichtungen vermitteln und somit das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abdecken
  • Zuwendung für die Ausbildungsausgaben des entsendenden Ausbildungsbetriebes in Form eines Zuschusses als Festbetrag

  • Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden

  • Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden

  • Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen finden Sie im Förderbaustein unter "Formulare & Downloads".

  • Die Förderung erfolgt im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150 EUR
  • Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation von 150 EUR mit der Anzahl der geplanten Teilnehmerwochen beim Verbundpartner

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
  • In die Antragstellung ist weiterhin die nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/LfULG) eingebunden, die die Angaben des antragstellenden Unternehmens zu den Berufsausbildungsverhältnissen prüft
  • Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen
  • Die erstellten und von Ihnen unterzeichneten Formulare sind inkl. der geforderten Anlagen über die nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/LfULG) bei der SAB postalisch einzureichen
  • Anträge sind grundsätzlich je Ausbildungsjahr zusammengefasst für alle in diesem Ausbildungsjahr geplanten Verbundlehrgänge zu stellen
  • Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden
  • Der Antrag kann auch dann bei der SAB gestellt werden, wenn der Ausbildungsvertrag bereits geschlossen und mit der Verbundausbildung begonnen, aber diese noch nicht beendet worden ist
  • Anträge sind grundsätzlich bis spätestens 31.01. des Folgejahres – also nach dem ersten Halbjahr des jeweiligen Ausbildungsjahres für das gesamte Ausbildungsjahr bei der SAB einzureichen

Änderungsanträge:

Bei Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer in bereits gestellte Anträge, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
 
  • Formloser Antrag
  • Angaben der Anlage 1 zum Azubi
  • Bestätigung der zuständigen Stelle Anlage 2
Bitte nehmen Sie dazu mit der SAB Kontakt auf.

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
 

{{Teilnahme-/ Lehrgangsbescheinigung Verbund_Land | 62096}}

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.