Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (GTA)
Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (GTA)
Förderung von Ganztagsangebote an Schulen
Wichtige Hinweise
- Anträge für das kommende Schuljahr sind jeweils bis zum 28. Februar über das Förderportal bei der SAB einzureichen.
- Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise im Merkblatt zur Antragstellung GTA.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Pauschalierte zweckgebundene Zuweisung
- Förderung von Honorar- und Sachkosten
- Ganztagsangebote an Schulen
- Individuelle Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten
- Stärkung von übergreifenden Kompetenzen
- Prävention von Schwierigkeiten im Lernen oder im Verhalten
- Unterstützung bei sozialen Problemlagen
- Schulträger
- Schulfördervereine
- Ganztagesangebot im Sinne der Verordnung (siehe auch FAQ)
- Bei Antragstellung für Grundschulen: Einreichung einer für das beantragte Schuljahr gültigen Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort
- Bei Antragstellung durch den Schulförderverein: Einreichung einer Einverständniserklärung des Schulträgers
- pauschalierte Zweckgebunde Zuweisung
- Zuweisung setzt sich zusammen aus:
- Sockelbetrag in Höhe von 6.000 EUR für Förderschulen und 4.000 EUR für alle anderen Schulen pro Schuljahr
- Schülerpauschale für jeden Schüler mit Ausnahme von Schülern der Sekundarstufe II einer allgemeinbildenden Schule
- Zusatzpauschale für Förderschulen und für die Sekundarstufe I der Oberschulen und Gemeinschaftsschulen
- Schulklubpauschale für Oberschulen, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien mit Schulklubs beträgt bis zu 10.000 EUR je Schuljahr
- Der Antrag ist bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) zu stellen.
- Registrierung für die Nutzung des Förderportals (SAB-Vordruck 66000)
- Antragserstellung und -einreichung erfolgt ausschließlich über das Förderportal.
- Eine Antragsstellung außerhalb des Förderportals ist nicht mehr möglich.
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- Fördervereine und freie Schulträger: aktueller Vereinsregister- bzw. Handelsregisterauszug
- Grundschulen: Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort
Einreichung ausschließlich über
Förderportal möglich
- Bereitstellung des Angebots an mindestens drei Tagen der Woche für täglich mindestens sieben Zeitstunden
- Bereitstellung Mittagessen
- unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung sowie Organisation und Kooperation in enger Abstimmung
- und konzeptioneller Zusammenhang mit dem Unterricht
- Hier finden Sie die GTA FAQ