SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen
SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen
Unterstützung von Vorhaben der gewerbliche Wirtschaft, Freiberuflern und Existenzgründern durch Ausfallbürgschaften
Wichtige Hinweise
Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner bei der Gewährung von Bürgschaften für Nicht-KMU und für KMU mit Bürgschaftshöhen von 2,5 bis 20 Mio. EUR. Bei Bürgschaften unter 2,5 Mio. EUR unterstützt Sie die
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen
Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen:
Grundsätzlich ausgeschlossen sind
- Investitionen
- Unternehmensnachfolgen
- Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)
- auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
- Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen
Grundsätzlich ausgeschlossen sind
- Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten,
- nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler
- natürliche Personen (auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
- Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.
- Unternehmenssitz bzw. zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen
- Rückzahlung der verbürgten Kredite ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf erwartbar
Laufzeiten
- bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen
- bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen
Kosten
- Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):
- einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR)
- Bürgschaftsprovision:
- jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages
Sicherheiten
- Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten
- persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können
Beihilferechtliche Regelungen
- AGVO und De-minimis-Beihilfe
Kombination mit anderen Fördermitteln
- möglich
- Einreichung des Antrages über Ihre Hausbank inklusive der Stellungnahme der Hausbank sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblich ist Antragseingang bei der SAB.)
- Die Kundenberater, Herr Futschik und Herr Findeis (siehe Kontakt), unterstützen Sie gern bei der Strukturierung Ihres Vorhabens.
Für natürliche Personen:
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
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{{Bürgschaft_Antrag | 60695}}
{{Bürgschaft_Fragenkatalog | 60696}}
{{Selbstauskunft | 60020x}}
{{Offenlegung_Wohnungsbau_Immobilienübersicht | 60021x}}
{{Beteiligungen | 60026x}}
{{KMU-Informationsblatt | 60300}}
{{KMU-Bewertung | 60314}}
{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}
{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}
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{{SEPA-Lastschriftmandat (Rahmenmandat) | 64021}}
{{SEPA-Lastschriftmandat (Einzelmandat) | 64022}}
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