Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
Städtebauliche Maßnahmen in Stadtteilen mit sozialen Problemlagen
Wichtige Hinweise
-
Die Vordrucke zur Antragstellung für das Programmjahr 2024 wurden angepasst und stehen ab 18.09.2023 zur Verfügung. Laden Sie bitte ausschließlich die aktuellen Vordrucke im Förderportal hoch.
- Nutzen Sie bitte das Förderportal der SAB für die Einreichung von Unterlagen, wie z.B. Auszahlungsanträge, Verwendungsnachweise oder Förderanfragen. Hinweise zur Nutzung des Förderportals für die Antragstellung ab PJ 2023 finden Sie in der Präsentation zur Städtebaukonferenz am 13.10.2022
- Informieren Sie sich bitte zum Vorgehen zusätzlich im Hinweisblatt.
Link zum Förderportal - Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung eines Paketes vorwiegend investiver Einzelmaßnahmen
- Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie Nutzungsvielfalt
- Bündelung der finanziellen Unterstützung für sehr unterschiedliche Maßnahmen im Quartier
- Bürgernahe Planung durch Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Konzepterstellung und im Rahmen der Vergabe von Mitteln aus Verfügungsfonds
- Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
- Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB)
- Baumaßnahmen (§ 148 BauGB) an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Baumaßnahmen privater Eigentümer
- Sicherungsmaßnahmen
- Vergütungen für Beauftragte
- Ausgaben für Verfügungsfonds
- Weitere Fördergegenstände in der Förderrichtlinie
Die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Sportstätten, welche ein SBR-Granulat (Styrol-Butadien-Rubber-Granulat) verwenden, wird aktuell ausgesetzt.
- Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Wenn Maßnahmen Dritter gefördert werden sollen, wenden Sie sich als Eigentümer bitte an Ihre Gemeinde (Weiterleitung der Förderung).
Neuanträge:
- Abrenzung Fördergebiet mit Beschluss der Gemeinde
- Laufzeit der Förderung des Gebietes: bis zu 10 Jahren
- Schlüssige Ableitung der zur Förderung beantragten Gesamtmaßnahmen (Fördergebiet) aus einem aktuellen Stadtentwicklungskonzept (nicht älter als 10 Jahre)
- Vorlage einer konkreten Maßnahme- und Umsetzungsplanung
- Einreichung von Übersichtsplänen
- Ausgewogenes Bündel an öffentlichen und privaten Maßnahmen
Fortsetzungsanträge:
- Qualitative Bewertungsmaßstäbe in der Ausschreibung des SMR
- U.a. Bewertung Umsetzungsfortschritts im geplanten Zeitrahmen und Gesamtförderrahmen, Einhaltung Finanzrahmen
Fördersatz Gesamtmaßnahme:
- 66 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen Bund und Land (1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 Gemeinde). Der Eigenanteil der Gemeinde wird bei Förderung von Dritten an diesen weitergereicht.
Einzelmaßnahmen:
- In Abhängigkeit vom Fördergegenstand sind Förderpauschalen für Einzelmaßnahmen möglich.
- Weiterleitungsfälle: anteilige Übernahme des Eigenanteils der Gemeinde durch den privaten Maßnahmeträger oder Kirchen bzw. anerkannte Religionsgemeinschaften ist möglich
- Eigenanteil der Gemeinde: mindestens 10 % der Zuwendung
- Weitere Sonderregelungen z.B. zu Verfügungsfonds
Beihilferechtliche Regelungen:
- Einzelmaßnahmen, die ab 25. März 2022 (dem Inkrafttreten der FRL StBauE vom 7. März 2022) begonnen werden, müssen einer beihilferechtlichen Prüfung gemäß Nr. 1.4 der FRL StBauE unterzogen werden. Prüfung, Dokumentation und Meldung werden für kommunale Einzelmaßnahmen von der SAB vorgenommen. Die Zuständigkeit für Weiterleitungsfälle liegt bei der Gemeinde (Ausnahme Kumulierung gemäß Nr. 4.4.2.f - hier prüft und meldet die SAB).
- Das Staatsministerium für Regionalentwicklung schreibt die Finanzhilfen einmal jährlich im Sächsischen Amtsblatt aus. Es können Neu- und Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal. Die Frist zur Beantragung des Programmjahres 2024 endet am 31. Januar 2024.
Die Vordrucke 69116 (NA, FSA), 61065 (FSB) , 61064 (MuP), 69117 (Zusatz zum NA) sowie Anlage 5 (Indikatoren) wurden ggü. dem PJ 2023 aktualisiert. Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktualisierten Vordrucke.
Nutzen Sie bitte für die Einreichung von Unterlagen das Förderportal und informieren sie sich zum Vorgehen der Einreichung im Hinweisblatt.Link zum Förderportal
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE) vom 7. März 2022, in Kraft getreten am 25. März 2022 (veröffentlicht in: SächsAbl. Nr. 12/2022 vom 24. März 2022)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes vom 1. Juli 2016 (veröffentlicht im Sächs. Abl. Nr. 29/2016 vom 21. Juli 2016)
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern 2023 / 2024 vom 21.03.2023 / 04.07.2023 (VV Städtebauförderung 2023 / 2024)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes vom 1. Juli 2016 (veröffentlicht im Sächs. Abl. Nr. 29/2016 vom 21. Juli 2016)
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern 2023 / 2024 vom 21.03.2023 / 04.07.2023 (VV Städtebauförderung 2023 / 2024)
- Auf die Förderung ist während der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch den Bund und den Freistaat Sachsen auf einem großformatigen Schild hinzuweisen. Dabei ist das Logo Städtebauförderung, die Bildwortmarke des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Wappen des Freistaates Sachsen zu verwenden. Nach Fertigstellung wichtiger Einzelmaßnahmen ist an geeigneter Stelle dauerhaft und in geeigneter Form, z.B. durch Plaketten oder Hinweistafeln auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Ebenso ist im Falle der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. mittels Broschüren, auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen.
- Kommunikationsleitfaden (Meldung vom 15.12.2022) des BMWSB inklusive Hinweisen zur Nutzung der Wort-Bild-Marke auf der Internetpräsentation zur Städtebauförderung ab S. 26
Neuantrag/Fortsetzungsantrag zum Programmjahr
{{SBF_Antrag_Programmjahr | 69116}}
Fortsetzungsbericht
{{SBF_Fortsetzungsbericht_Programmjahr | 61065}}
Anlagen zu Anträgen und Berichten
{{SBF_Antrag_Anlage 1 KuF | 20024}}
{{SBF_Antrag_Anlage 2 Kassenmittel/VE | 61693}}
{{SBF_Antrag_Anlage 3_Maßnahme- und Umsetzungsplan | 61064}}
{{SBF_Antrag_Anlage 4_Zusatzangaben Neuantrag | 69117}}
{{SZP_Antrag_Anlage 5_Indikatoren | 61063}}
Hinweis zu Anlage 5:
Bei Anträgen / Fortsetzungsanträgen zur interkommunalen Zusammenarbeit sind die Angaben und Daten nur auszufüllen, soweit diese verfügbar sind.
{{SBF/SUO_Datenblatt_ Einzelmaßnahme/Objekt | 61126}}
{{SBF/SUO-Aufwertung_KEB_Gesamtertrag | 20078}}
{{SBF_Antrag_Programmjahr | 69116}}
Fortsetzungsbericht
{{SBF_Fortsetzungsbericht_Programmjahr | 61065}}
Anlagen zu Anträgen und Berichten
{{SBF_Antrag_Anlage 1 KuF | 20024}}
{{SBF_Antrag_Anlage 2 Kassenmittel/VE | 61693}}
{{SBF_Antrag_Anlage 3_Maßnahme- und Umsetzungsplan | 61064}}
{{SBF_Antrag_Anlage 4_Zusatzangaben Neuantrag | 69117}}
{{SZP_Antrag_Anlage 5_Indikatoren | 61063}}
Hinweis zu Anlage 5:
Bei Anträgen / Fortsetzungsanträgen zur interkommunalen Zusammenarbeit sind die Angaben und Daten nur auszufüllen, soweit diese verfügbar sind.
{{SBF/SUO_Datenblatt_ Einzelmaßnahme/Objekt | 61126}}
Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) und Pauschalen
{{SBF_Anwendungshinweise SMR zur KEB | 20076}}{{SBF/SUO-Aufwertung_KEB_Gesamtertrag | 20078}}
{{SBF_Auszahlungsantrag_Erstattung | 69110}}
{{SBF_Anlage 1_Auszahlungsantrag_Erstattung_Ausgabenkorrekturen | 69110-1}}
{{SBF_Auszahlungsantrag_Mittelvorgriff | 69112}}
{{SBF_Auszahlungsnachweis zum AUZA Mittelvorgriff | 69111}}
{{SBF/SUO/IVP_Zwischennachweis | 61101}}
Anträge auf Änderung der Zuwendungsbescheide
{{SBF_Antrag_Änderung_ Zuwendungshöhe_lfd._HHJ | 69114}}
{{SBF_Antrag_Änderung Zuwendungsbescheid_FG_BWZ | 61104}}
{{SBF_Anlage 1_Auszahlungsantrag_Erstattung_Ausgabenkorrekturen | 69110-1}}
{{SBF_Auszahlungsantrag_Mittelvorgriff | 69112}}
{{SBF_Auszahlungsnachweis zum AUZA Mittelvorgriff | 69111}}
{{SBF/SUO/IVP_Zwischennachweis | 61101}}
Anträge auf Änderung der Zuwendungsbescheide
{{SBF_Antrag_Änderung_ Zuwendungshöhe_lfd._HHJ | 69114}}
{{SBF_Antrag_Änderung Zuwendungsbescheid_FG_BWZ | 61104}}
Verfügungsfonds
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des SMR zum Verfügungsfonds (Stand: Februar 2023).
{{SBF_SUO_Verwendungsnachweis _Verfügungsfonds | 61697}}
Einzelmaßnahmen
{{SBF_Verwendungsnachweis_ Einzelmaßnahme | 69063}}
{{SBF_Bestätigung_ Verwendungsnachweis_ Einzelmaßnahmen Dritter | 69064}}
Der folgende Vordruck ist zusätzlich einzureichen, sofern die geförderte Einzelmaßnahme sowohl aus einem Programm der Städtebauförderung als auch nach VwV Investkraft gefördert wurde (Kumulierungsfall):
{{InvK_VN_Anlage Kumulierungsfälle | 63145}}
Gesamtmaßnahme-Gebietsabrechnung
{{SBF_Verwendungsnachweis_Gebietsabrechnung | 69065}}
{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 5_Wertansätze Grundstücke | 69070}}
{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 6_Wertansätze Gebäude | 69071}}
{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 7_Übersicht zukünftige Einnahmen | 69072}}
{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 8_Übersicht über noch nicht durch ZN nachgewiesene Ausgaben | 69073}}
{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_Anlage 9 _Nachweis Grunderwerbe | 69086}}
{{SBF_SUO_Anlage 10 _GAR_Übersicht Vergütung_Vorbereitung | 69054}}
{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 11_Übersicht Einzelmaßnahmen | 69055}}
{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_SMI-Anwendungshinweise | 20079}}
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des SMR zum Verfügungsfonds (Stand: Februar 2023).
{{SBF_SUO_Verwendungsnachweis _Verfügungsfonds | 61697}}
Einzelmaßnahmen
{{SBF_Verwendungsnachweis_ Einzelmaßnahme | 69063}}
{{SBF_Bestätigung_ Verwendungsnachweis_ Einzelmaßnahmen Dritter | 69064}}
Der folgende Vordruck ist zusätzlich einzureichen, sofern die geförderte Einzelmaßnahme sowohl aus einem Programm der Städtebauförderung als auch nach VwV Investkraft gefördert wurde (Kumulierungsfall):
{{InvK_VN_Anlage Kumulierungsfälle | 63145}}
Gesamtmaßnahme-Gebietsabrechnung
{{SBF_Verwendungsnachweis_Gebietsabrechnung | 69065}}
{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 5_Wertansätze Grundstücke | 69070}}
{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 6_Wertansätze Gebäude | 69071}}
{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 7_Übersicht zukünftige Einnahmen | 69072}}
{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 8_Übersicht über noch nicht durch ZN nachgewiesene Ausgaben | 69073}}
{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_Anlage 9 _Nachweis Grunderwerbe | 69086}}
{{SBF_SUO_Anlage 10 _GAR_Übersicht Vergütung_Vorbereitung | 69054}}
{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 11_Übersicht Einzelmaßnahmen | 69055}}
{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_SMI-Anwendungshinweise | 20079}}