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Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

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Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen
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Das Sächsische Kabinett hat am 17. Oktober 2023 den Start des Landesförderprogramms Berufliche Weiterbildung Sachsen beschlossen. Der Zuschuss sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen kann ab 25. Oktober 2023 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - beantragt werden. 

Was bietet das Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen?

Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügig Beschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. 
Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifischen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern orientieren. 

Weitere Informationen (und ab 25. Oktober 2023 die Möglichkeit der Antragstellung) finden Sie unter den folgenden Links:

Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

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Das Sächsische Kabinett hat am 17. Oktober 2023 den Start des Landesförderprogramms Berufliche Weiterbildung Sachsen beschlossen. Der Zuschuss sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen kann ab 25. Oktober 2023 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - beantragt werden. 
Datum
18 Okt 2023 - 00:00:00
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Nein
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