Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung
Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss bis zu 50 % für Touristmusmarketing und Destinationsentwicklung
Tourismusmarketing
Destinationsentwicklung
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Tourismusmarketing:
Destinationsentwicklung:
- Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Destinationsentwicklung:
- Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
- Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist
- Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme
- Der Beitrag der Zuwendungsempfänger:innen aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes muss grundsätzlich mindestens 50 % betragen. Darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Wenn Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgeber:innen beantragt werden, ist darüber in den Anträgen umfassend Auskunft zu geben. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig.
- Ein aktueller Marketingplan
- Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers und die Verlinkung auf entsprechende Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen
Zusätzlich für Maßnahmen der Destinationsentwicklung:
- Eine vom SMWKT bestätigte Destinationsstrategie
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.
- Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
Förderung 2022
Förderung 2023
Förderung 2024
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2023
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2024
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2025
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Tourismus_Antrag | 61074}}
{{Tourismus_Antrag_Anlage 1 | 61075}}
{{Tourismus_Antrag_Anlage 2_Maßnahmebeschreibung | 64201}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}
{{De-minimis_Antrag_Erklärung | 60381}}
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{{Tourismus_Auszahlungsantrag | 64199}}
{{Belegliste_verkürzt | 61388}}
{{Belegliste_verkürzt | 61388}}
{{Tourismus_Verwendungsnachweis | 61076}}
{{Tourismus_Verwendungsnachweis_Anlage 1_Sachbericht | 64200}}
{{Belegliste_verkürzt | 61388}}
{{Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation | 64029-1}}
{{Tourismus_Teilnehmerliste | 61087}}
{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}
{{Tourismus_Verwendungsnachweis_Anlage 1_Sachbericht | 64200}}
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{{Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation | 64029-1}}
{{Tourismus_Teilnehmerliste | 61087}}
{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}
Bis zum Förderjahr 2021 können Sie weiterhin die Belegliste SAB-Vordruck 61389 gemäß Zuwendungsbescheid nutzen.