Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung
Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss bis zu 50 % für Touristmusmarketing und Destinationsentwicklung
Tourismusmarketing
Destinationsentwicklung
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Tourismusmarketing:
Destinationsentwicklung:
- Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Destinationsentwicklung:
- Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
- Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist
- Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme
- Der Beitrag der Zuwendungsempfänger:innen aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes muss grundsätzlich mindestens 50 % betragen. Darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Wenn Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgeber:innen beantragt werden, ist darüber in den Anträgen umfassend Auskunft zu geben. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig.
- Ein aktueller Marketingplan
- Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers und die Verlinkung auf entsprechende Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen
Zusätzlich für Maßnahmen der Destinationsentwicklung:
- Eine vom SMWKT bestätigte Destinationsstrategie
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.
- Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
Förderung 2017
Förderung 2018
Förderung 2019
Förderung 2020
Förderung 2021
Förderung 2022
Förderung 2023
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2018
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2019
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2020
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2021
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2022
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
Förderung 2023
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Tourismus_Antrag | 61074}}
{{Tourismus_Antrag_Anlage 1 | 61075}}
{{Tourismus_Antrag_Anlage 2_Maßnahmebeschreibung | 64201}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}
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{{Tourismus_Auszahlungsantrag | 64199}}
{{Belegliste_verkürzt | 61388}}
{{Belegliste_verkürzt | 61388}}
{{Tourismus_Verwendungsnachweis | 61076}}
{{Tourismus_Verwendungsnachweis_Anlage 1_Sachbericht | 64200}}
{{Belegliste_verkürzt | 61388}}
{{Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation | 64029-1}}
{{Tourismus_Teilnehmerliste | 61087}}
{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}
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{{Tourismus_Teilnehmerliste | 61087}}
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Bis zum Förderjahr 2021 können Sie weiterhin die Belegliste SAB-Vordruck 61389 gemäß Zuwendungsbescheid nutzen.