Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Demokratische Werte stärken und zum Abbau von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit beitragen
Wichtige Hinweise
- Informationen zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen für 2024 - Bekanntmachung vom 3. Mai 2023
- Die Antragstellungen in der Fördersäule C und D werden ausschließlich über das Förderportal ermöglicht. Bitte nutzen Sie dazu den entsprechenden Button "Förderprogramm beantragen" unter "Wie funktioniert die Antragstellung" bzw. am Ende der Informationsseite. Sobald Sie den Antrag im Förderportal angelegt haben, erreichen Sie diesen Antrag zwecks ggf. späterer Vervollständigung oder Änderung über die direkte Anmeldung im Förderportal (Internetseite SAB - Startseite oben rechts unter "ANMELDEN").
- FAQ zur Förderung nach der RL WOS
- Hinweise zum Umgang mit dem Förderportal erhalten Sie hier.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben im Rahmen einer Projektförderung
- Zuwendung bis maximal 150.000 EUR pro Projekt und Jahr
Personal- und Sachausgaben für Maßnahmen, die:
Die Förderung erfolgt in den Bereichen:
- a) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen
- b) Demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern.
Die Förderung erfolgt in den Bereichen:
- A Landesweite Fachnetzwerke
- B Regionale Netzwerke
- C Projekte zur Demokratieförderung
- D Kleinprojekte
- E Bildungsfahrten
- F Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse.
- Eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Eine Zuwendung wird gewährt, wenn die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und ihre Wirkung im Freistaat Sachsen haben (außer Teil E: Bildungsfahrten)
- A) Landesweite Fachnetzwerke und B) Regionale Netzwerke
- Verbindung aus mindestens 3 Kooperationspartnern (davon mindestens ein zivilgesellschaftlicher und ein staatlicher Kooperationspartner)
- C) Projekte zur Demokratieförderung
- Maßnahmen dürfen nicht über Teil A oder Teil B gefördert werden können
- Die Bewertung der Maßnahmen erfolgt nach den im Dokument Antragsbewertung festgeschriebenen Kriterien. Bitte berücksichtigen Sie diese Kriterien in Ihrer Projektkonzeption.
- E) Bildungsfahrten
- Angebot muss vollständige Programmtage umfassen, mit mindestens 5 Schulstunden bzw. 3,75 Zeitstunden pro Programmtag
- Verpflichtende Vor- und Nachbereitungstreffen der Teilnehmer:innen zusätzlich zu den Programmtagen sind durchzuführen
- Eigenanteil von mindestens 5 %
- Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für z. B. Büromaterial, Post und Telekommunikation usw.) möglich
- Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) zuwendungsfähig Eingruppierungsmatrix
Die Förderhöhe beträgt für:
- A) Landesweite Fachnetzwerke
Maximal 150.000 EUR pro Jahr und Projekt - B) Regionale Netzwerke
Maximal 120.000 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt - C) Projekte zur Demokratieförderung
In der Regel 140.000 EUR pro Jahr
Bei nachweislich flächendeckend im Freistaat Sachsen durchgeführten Projekten kann eine höhere Zuwendung gewährt werden - D) Kleinprojekte
Maximal 10.000 EUR - E) Bildungsfahrten
25 EUR pro Teilnehmer und Tag für Ein-Tagesfahrten im Inland
20 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten im Inland
30 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten ins Ausland
10 EUR für Vor- und Nachbereitungstreffen pro Teilnehmer, wenn die Fahrt nicht im schulischen Kontext stattfindet - F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
Bis zu 90 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben
Bis zu 100 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben nur in begründeten Ausnahmefällen bei einem ausschließlich staatlichen Interesse an der Förderung - Bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, erfolgt Förderung nach dieser Richtlinie nachrangig
- Bestehen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, erfolgt Förderung nach dieser Richtlinie vorrangig
Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Antragstellung für
Stichtage/Fristen:
Antragstellung für
- Maßnahmen nach der Fördersäule C und D über das Förderportal. Benutzen Sie dazu bitte den Button "Förderprogramm beantragen".
- Maßnahmen nach den Fördersäulen A, B, E und F per E-Mail an wos@sab.sachsen.de
Stichtage/Fristen:
- A) Landesweite Fachnetzwerke und B) Regionale Netzwerke
Bis 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr - C) Projekte zur Demokratieförderung
Bis 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr - D) Kleinprojekte
Fortlaufende Antragstellung, aber frühestens mit Beginn des Jahres in dem das Projekt starten soll
mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes - E) Bildungsfahrten
Mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes - F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
Erst nach Erlass einer entsprechenden Förderbekanntmachung des zuständigen Staatsministeriums (SMS) - Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur nach Aufforderung durch das SMS gestellt werden kann. Eine Antragstellung ohne ausdrückliche Aufforderung durch das SMS führt zu einer Ablehnung des Antrages.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des Landesprogramms "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen - FRL WOS)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 22. Februar 2022 im Haushaltsjahr 2023 vom 10. Mai 2022 (PDF, 66 kB)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung von Projekten von besonderem demokratiepolitischen Interesse zum Abbau von Antisemitismus gemäß der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen (FRL WOS) vom 15. März 2023
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen für das Haushaltsjahr 2024 vom 3. Mai 2023
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung eines Modellvorhabens zur Stärkung jüdischen Lebens im Handlungsfeld der außerschulischen demokratischen Bildungsarbeit gemäß der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen (FRL WOS) vom 12. Juni 2023
--> Bewertungskriterien zur Bekannmachung des SMS vom 12. Juni 2023
Leitfäden zu den Fördersäulen A bis E finden Sie hier.
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 22. Februar 2022 im Haushaltsjahr 2023 vom 10. Mai 2022 (PDF, 66 kB)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung von Projekten von besonderem demokratiepolitischen Interesse zum Abbau von Antisemitismus gemäß der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen (FRL WOS) vom 15. März 2023
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen für das Haushaltsjahr 2024 vom 3. Mai 2023
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung eines Modellvorhabens zur Stärkung jüdischen Lebens im Handlungsfeld der außerschulischen demokratischen Bildungsarbeit gemäß der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen (FRL WOS) vom 12. Juni 2023
--> Bewertungskriterien zur Bekannmachung des SMS vom 12. Juni 2023
Leitfäden zu den Fördersäulen A bis E finden Sie hier.
FAQ Landesmittel-Förderungen
Anwendungshinweise des SMS zum Fördervollzug Energiekrise - Bitte beachten Sie, dass die einschlägigen Regelungen in Ihrem Zuwendungsbescheid vorrangig dieser Anwendungshinweise gelten.
FAQ zur Förderung nach der RL WOS
Anwendungshinweise des SMS zum Fördervollzug Energiekrise - Bitte beachten Sie, dass die einschlägigen Regelungen in Ihrem Zuwendungsbescheid vorrangig dieser Anwendungshinweise gelten.
FAQ zur Förderung nach der RL WOS
{{WOS_Antrag | 63522}} - Bitte nur für die Antragstellung nach Fördersäule A, B und F verwenden.
- Anträge nach Fördersäule C und D sind ausschließlich über das Förderportal zu beantragen (siehe Information unter "Wichtige Hinweise").
{{Projektkonzeption_Antrag | 61901}} - Bitte für die Antragstellung nach den Fördersäulen C und D verwenden und im Förderportal hochladen.
{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}} - Bitte nur für Änderungen in den Fördersäulen C und D verwenden, bei denen die Antragstellung nicht über das Förderportal erfolgte.
{{WOS_Stellungnahme Landkreis/Kreisfreie Stadt | 63536}} (nur bei Projekten zur Demokratieförderung erforderlich, Buchstabe C der Richtlinie)
{{WOS Bildungsfahrten_Antrag | 63524}}
{{Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen | 60821}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Auszahlungsantrag Landesmittel | 62586}}
Achtung:
Achtung:
- Auszahlungen von Zuwendungen nach Fördersäule C, bei denen die Antragstellung über das Förderportal erfolgte, sind ab 2024 über "Aufgabe - Auszahlung" im Förderportal direkt zu beantragen.
Für Zuwendungsbescheide mit Datum bis 31.03.2022 sind folgende Dokumente zum Verwendungsnachweis einzureichen:
{{WOS_Sachstandsbericht zur Projektförderung | 61330}}
{{WOS_Verwendungsnachweis | 61332}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{WOS_Projektdokumentation | 61333}}
{{Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis | 60607}}
Bitte beachten Sie, dass der Tätigkeitsnachweis abweichend von der im Dokument angegebenen Vorlage (zu jedem Auszahlungsantrag) nur auf Verlangen der SAB durch eine separate Anforderung einzureichen ist.
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}
Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Belegliste Folgendes:
Bei Förderungen mit bewilligter Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale - siehe Zuwendungsbescheid) sind die Einzelausgaben (in der Regel Personalausgaben) als Einzelpositionen in die Belegliste aufzunehmen.
Die Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) tragen Sie bitte als einen Gesamtbetrag in die Belegliste ein. Die Höhe der Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) berechnet sich auf Grundlage des %-Satzes aus Ihrem Zuwendungsbescheid und der tatsächlich entstandenen Personalausgaben. Die Eintragung von einzelnen Sachausgaben in der Belegliste entfällt (Ausnahme: im Zuwendungsbescheid separat ausgewiesenen Sachausgaben sind auch als Einzelausgaben in der Belegliste aufzuführen).
Für Zuwendungsbescheide mit Datum ab 01.04.2022 sind folgende Dokumente zum Verwendungsnachweis einzureichen:
{{Projektbericht_VN | 61900}}
{{WOS Verwendungsnachweis | 61332}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}
{{WOS_Sachstandsbericht zur Projektförderung | 61330}}
{{WOS_Verwendungsnachweis | 61332}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{WOS_Projektdokumentation | 61333}}
{{Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis | 60607}}
Bitte beachten Sie, dass der Tätigkeitsnachweis abweichend von der im Dokument angegebenen Vorlage (zu jedem Auszahlungsantrag) nur auf Verlangen der SAB durch eine separate Anforderung einzureichen ist.
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}
Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Belegliste Folgendes:
Bei Förderungen mit bewilligter Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale - siehe Zuwendungsbescheid) sind die Einzelausgaben (in der Regel Personalausgaben) als Einzelpositionen in die Belegliste aufzunehmen.
Die Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) tragen Sie bitte als einen Gesamtbetrag in die Belegliste ein. Die Höhe der Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) berechnet sich auf Grundlage des %-Satzes aus Ihrem Zuwendungsbescheid und der tatsächlich entstandenen Personalausgaben. Die Eintragung von einzelnen Sachausgaben in der Belegliste entfällt (Ausnahme: im Zuwendungsbescheid separat ausgewiesenen Sachausgaben sind auch als Einzelausgaben in der Belegliste aufzuführen).
Für Zuwendungsbescheide mit Datum ab 01.04.2022 sind folgende Dokumente zum Verwendungsnachweis einzureichen:
{{Projektbericht_VN | 61900}}
{{WOS Verwendungsnachweis | 61332}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}