Corona - Kultur Erhalt
Corona - Kultur Erhalt
Erhalt der Kunst- und Kulturlandschaft
AKTUELLER HINWEIS
Am 3. November 2022 wurde die Richtlinie geändert. Der Abschluss der Maßnahmen muss nun nicht mehr zwingend im Jahr 2022 liegen. Die Vorhaben können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen im Ausnahmefall bis in das Jahr 2023 hinein umgesetzt werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre bewilligte Maßnahme im laufenden Jahr abzuschließen, so stellen Sie zwingend bis zum 31.12.2022 einen Antrag auf Verlängerung. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine schriftliche Mitteilung mit einer ausführlichen Begründung, aus welchem Grund das Projekt oder die Investition nicht in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Nutzen Sie dafür gern ein Anschreiben, eine E-Mail oder senden Sie uns eine Mitteilung über das Förderportal. Bitte beachten Sie, dass aus Ihrer Begründung hervorgeht, dass die Verzögerung der Umsetzung nicht in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.
Haben Sie als Zuwendungsempfänger bitte im Blick, dass die Fördermittel innerhalb von fünf Monaten nach Auszahlung durch die SAB einzusetzen sind. Nach diesem Zeitraum ist die SAB verpflichtet, zu prüfen, ob Zinsen zu erheben sind.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre bewilligte Maßnahme im laufenden Jahr abzuschließen, so stellen Sie zwingend bis zum 31.12.2022 einen Antrag auf Verlängerung. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine schriftliche Mitteilung mit einer ausführlichen Begründung, aus welchem Grund das Projekt oder die Investition nicht in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Nutzen Sie dafür gern ein Anschreiben, eine E-Mail oder senden Sie uns eine Mitteilung über das Förderportal. Bitte beachten Sie, dass aus Ihrer Begründung hervorgeht, dass die Verzögerung der Umsetzung nicht in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.
Haben Sie als Zuwendungsempfänger bitte im Blick, dass die Fördermittel innerhalb von fünf Monaten nach Auszahlung durch die SAB einzusetzen sind. Nach diesem Zeitraum ist die SAB verpflichtet, zu prüfen, ob Zinsen zu erheben sind.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts.
Wichtige Hinweise
- die Antragstellung war bis zum 31.10.2022 möglich
- Die Verwendungsnachweisprüfung für dieses Programm ist noch nicht gestartet. Sobald dies möglich ist, stellen wir Ihnen die Informationen und Dokumente zur Verfügung.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von Kunst und Kultur
- Projekte, wie Konzeptentwicklungen, Forsetzung pandemiebedingt unterbrochener Kooperationen, Marketing- und Publikumskampagnen, Fachkräfterückgewinnung, Digitalisierungsprojekte und mit all diesen Punkten in Zusammenhang stehende Investitionen, wie Umsetzung von Hygienekonzepten, Infrastruktur und Digitalisierung, Beauftragung von Dienstleistern
- Sächsische Kulturveranstalter aus den Bereichen Darstellende Künste, Musik, Soziokultur, Film, Biobliothek/Literatur
- Die Einrichtung hat ihren Sitz bereits vor dem 15. März 2020 im Freistaat Sachsen und ist der Kulturpflege gewidmet.
- Der Verband hat seinen Sitz vor dem 15. März 2020 im Freistaat Sachsen und ist der Kulturpflege und Netzwerkarbeit gewidmet.
- Die Maßnahmen sind erforderlich, um die Kultureinrichtung nach der Pandemie aufrecht zu erhalten.
- Vorrangig sind Zuschussprogramme des Bundes sowie Leistungen der Kommunen und Kulturräume mit ähnlicher Zielrichtung in Anspruch zu nehmen.
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal Zuwendung 100.000 €
Kombination mit anderen Fördermitteln
- Anrechnung Förderungen aus anderen Corona Programmen
- Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare bei der SAB einzureichen.
- Verwenden Sie dazu bitte unser Förderportal.
Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
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Ja, jedoch nur für Ausgaben, die durch solche Programme nicht abgedeckt werden.
Der Zweck der Förderung ist, die Unterstützung von Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Verbänden im Bereich Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen, die aufgrund der zum Infektionsschutz im Zusammen-hang mit der SARS-CoV-2-Virus-Pandemie (COVID-19-Pandemie) getroffenen behördlichen Maßnahmen und ihrer Folgen mit Einschränkungen konfrontiert waren oder sind, die sich auf Inhalt, Umfang und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Arbeit auswirken.
Als förderfähig gelten grundsätzlich die mit Maßnahmen unter Ziffer II Nummer 1 der RL KulturErhalt im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Investitionsausgaben.
Ebenfalls als förderfähig gelten grundsätzlich die für die unter Ziffer II Nummer 2 der RL KulturErhalt genannten Maßnahmen notwendigen Honorarausgaben und maßnahmebezogenen Sachausgaben.
Weiterhin können zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Ausgaben gefördert werden, die mit der Nutzung von pandemiebedingt zusätzlichen oder größeren Räumlichkeiten anfallen, zum Beispiel Miete, Transporte, Reisekosten.
Alle nicht mit dem beantragten Projekt zusammenhängenden Ausgaben sind nicht förderfähig.
Ebenfalls als förderfähig gelten grundsätzlich die für die unter Ziffer II Nummer 2 der RL KulturErhalt genannten Maßnahmen notwendigen Honorarausgaben und maßnahmebezogenen Sachausgaben.
Weiterhin können zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Ausgaben gefördert werden, die mit der Nutzung von pandemiebedingt zusätzlichen oder größeren Räumlichkeiten anfallen, zum Beispiel Miete, Transporte, Reisekosten.
Alle nicht mit dem beantragten Projekt zusammenhängenden Ausgaben sind nicht förderfähig.
Für ein Vorhabens dürfen nicht mehr liquide Mittel zur Verfügung stehen als für die Umsetzung tatsächlich benötigt wird. Dabei sind sämtliche Zuflüsse privater und/oder öffentlicher Finanzmittelgeber einzubeziehen. Eine Doppelförderung von Ausgaben ist zu vermeiden (Überkompensation).
Die projektbezogenen Mittel stehen nur im Jahr 2022 zur Verfügung und sind dementsprechend auch in diesem Haushaltsjahr auszuzahlen und erfolgen mit Bewilligung der Förderung.
Ein Übertrag ins Jahr 2023 ist nach aktuellem Stand nicht möglich.
Die Zuwendung kann auch für Zahlungen angefordert werden, die innerhalb von zwei Monaten zur Bezahlung fällig werden.
Ein Übertrag ins Jahr 2023 ist nach aktuellem Stand nicht möglich.
Die Zuwendung kann auch für Zahlungen angefordert werden, die innerhalb von zwei Monaten zur Bezahlung fällig werden.
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