Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen

Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen

Wichtige Hinweise

  • In der Kabinettssitzung  am 24.02.2026 hat die Sächsische Staatsregierung die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung beschlossen. Mit den Anpassungen kann die Förderung trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fortgeführt werden. 
  • Die Neufassung tritt am 18.03.2026 in Kraft. Eine Antragsstellung bei der SAB ist ab 18.03.2026 zu den neuen Förderbedingungen möglich.
  • Mit der Neufassung werden die bisherigen Regelungen in mehreren Punkten geändert:
    Es gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen: Künftig ist das Einkommen maßgeblich, nicht mehr die Wohnfläche. Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro.
    Ein Mindestförderbetrag wird eingeführt: Die Förderung muss mindestens 1.500 Euro betragen. 
  • Weitere Änderungen werden mit Inkrafttreten der geändereten Förderrichtline bekanntgegeben und ersetzen dann die unten stehenden Regelungen, die noch bis 17.03.2026 gelten.
  • Wenn Sie mit dem Vorhaben vor Posteingang Ihres Antrages bei der SAB beginnen bzw. einen verbindlichen Auftrag (bei einem Handwerker) auslösen, können Sie keine Förderung erhalten. 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums an die Mobilitätseinschränkung
  • Möglichst langer Verbleib in dem eigengenutzten Wohnraum
  • Förderung für Eigentümer:innen und Mieter:innen, unabhängig vom Alter

  • Treppenlift (im Einfamilienhaus oder innerhalb der Wohnung)

  • Badumbau

  • Schwellenbeseitigung

  • Weitere Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums

  • Abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus

  • Eigentümer:in einer selbstgenutzten Wohnung
  • Eigentümer:in eines selbstgenutzten Einfamilienhauses 
  • Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
  • Künftige:r Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wofür zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde

  • Mobilitätseinschränkung der Bewohner bleibt dauerhaft bestehen (Nachweis muss erbracht werden)
  • Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss auch bei eingeschränkter Mobilität immer gegeben sein
  • Die Beantragung der Förderung ist für Mieter nur möglich, wenn der Vermieter zugestimmt hat und erklärt hat, dass eine Beseitigung der Umbaumaßnahmen bei Auszug des Mieters nicht erforderlich ist
  • Durchführung der (Bau-)Maßnahme innerhalb des Wohnraumes
  • Der Wohnraum darf folgende Wohnflächen nicht überschreiten:
  • Mietwohnraum:
    • Für 1 Person: 60 m²
    • Für 2 Personen: 80 m²
    • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 15 m²
  • Eigentumswohnung
    • Für 1 Person: 60 m²
    • Für 2 Personen: 90 m²
    • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²
  • Eigenheim
    • Für bis 2 Personen: 110 m²
    • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²

Im Einzelfall kann die Wohnfläche überschritten werden (Härtefall). Dies ist insbesondere der Fall, wenn mit einem Umzug in eine kleinere Wohnung eine erheblich höhere Miete zu zahlen ist oder auf Grund der Art der bestehenden Mobilitätseinschränkung, die Anmietung einer größeren Wohnung erforderlich ist. 

Projektförderung als Zuschuss

  • Zuwendungshöhe:
    • 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR
    • 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 EUR für Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R"
    • Zudem Übernahme der 20 % Eigenanteil für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)  und für Wohngeldempfänger nach Wohngeldgesetzt (WoGG) und für Empfänger von Sozialleistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Im Falle der Förderung ist wie folgt vorzugehen: 

  • Eigene Planung des Vorhabens (Einholung von Angeboten)
  • Mögliche Beratung zum Vorhaben durch die Beratungsstellen und die SAB
  • verpflichtende Beteiligung der Beratungsstellen zur Prüfung der Fördervoraussetzung vor Antragstellung bei der SAB
  • Die drei beauftragten Beratungsstellen sind:

    Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis:

    Sozialverband VdK Sachsen e.V.
    Elisenstraße 12
    09111 Chemnitz
    Telefon: 0371 33400
    Internet: www.sachsen.vdk.de
    E-Mail: info@sx.vdk.de

    Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

    Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
    Räcknitzhöhe 35 A
    01217 Dresden
    Telefon: 0351 479350-0
    Internet: www.lag-selbsthilfe-sachsen.de
    E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de

    Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig:

    Behindertenverband Leipzig e. V.
    Bernhard-Göring-Straße 152
    04277 Leipzig
    Telefon: 0341 3065120
    Internet: www.behindertenverband-leipzig.de
    E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de
     

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Im Falle der Förderung ist wie folgt vorzugehen: 

  • Eigene Planung des Vorhabens (Einholung von Angeboten)
  • Mögliche Beratung zum Vorhaben durch die Beratungsstellen und die SAB
  • verpflichtende Beteiligung der Beratungsstellen zur Prüfung der Fördervoraussetzung vor Antragstellung bei der SAB
  • Die drei beauftragten Beratungsstellen sind:

    Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis:

    Sozialverband VdK Sachsen e.V.
    Elisenstraße 12
    09111 Chemnitz
    Telefon: 0371 33400
    Internet: www.sachsen.vdk.de
    E-Mail: info@sx.vdk.de

    Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

    Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
    Räcknitzhöhe 35 A
    01217 Dresden
    Telefon: 0351 479350-0
    Internet: www.lag-selbsthilfe-sachsen.de
    E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de

    Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig:

    Behindertenverband Leipzig e. V.
    Bernhard-Göring-Straße 152
    04277 Leipzig
    Telefon: 0341 3065120
    Internet: www.le-online.de
    E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de

Die Antragstellung ist über die folgenden Buttons "Registrieren + Beantragen" bzw. "Anmelden + Beantragen" vorzugsweise online möglich. Alternativ finden Sie nachfolgend die Formulare:

{{WRA Zuwendungsantrag | 68542}}

{{Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse) | 60135}}

{{WRA Bestätigung Mobilitätseinschränkung | 68543}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten | 64005}}

{{WRA Auszahlungsantrag | 68546}}

{{Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse) | 60135}}

{{Hinweise zum Bescheid "Wohnraumanpassung" und Tipps zur Auszahlung | 68547}}

{{WRA Verwendungsnachweis | 68544}}

{{WRA_FAQ-Liste| 68548}}
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