Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
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Philipp Hartmann

Wichtige Hinweise

Die Antragstellung wird zunächst über das Förderportal erfolgen. Geplant ist perspektivisch zudem die Möglichkeit zur Antragstellung über die Hausbank.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • zinsgünstige Darlehen
  • Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen
  • Sinnvolle Ergänzung zur Zuschussförderung

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für: 
 
  • Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
  • Anschaffung notwendiger Hardware und Software
  • die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

 

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben:

  • die zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen
  • für Personal
  • die auf Betriebsstätten außerhalb Sachsens entfallen
  • die durch die Mitnutzung auf verbundene oder Partnerunternehmen entfallen
  • für IKT-Grundausstattung
  • für Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons
  • für Maßnahmen zum Onlinemarketing
  • für Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes
 

 

  • gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
  • Angehörige der freien Berufe

  • Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen
  • Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse
  • Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
  • 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
  • Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
  • Tilgung monatlich in festen Raten
Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung finden Sie unter Konditionen.
 

Darlehenshöhe und Auszahlung

  • je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
  • bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
  • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
  • Auszahlung in einer Tranche
 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • vorzeitige Tilgung möglich
  • keine Vorfälligkeitsentschädigung
 

Verwendungsnachweis

  • nach Abschluss des Vorhabens
  • zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht bei Darlehen aus Landesmitteln (einfacher Verwerndungsnachweis).
  • zusätzlich Belegliste bei Darlehen aus JTF-Mitteln
 

Sicherheiten

  • keine
 

Beihilferechtliche Regelungen

  • De-minimis-Beihilfen
  • AGVO 

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • möglich

  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
  • Einreichung des Antrags
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

Wichtige Hinweise:
 
  • Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen.
  • Sofern Sie entgegen den vorgenannten Förderbedingungen vorher mit dem Vorhaben beginnen, kann keine Förderung gewährt werden. 
  • Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. 

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Just Transition Fonds (Fonds für einen gerechten Übergang)

Mit Mitteln aus diesem Fonds sollen die stark vom Strukturwandel betroff enen Bergbaufolgelandschaften (JTF-Regionen)unterstützt werden.

Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier und Chemnitz sind JTF-Regionen. Darunter zählen unter anderem:
 
  • Landkreis Bautzen
  • Landkreis Görlitz
  • Landkreis Nordsachsen
  • Landkreis Leipzig
  • Stadt Leipzig
  • Stadt Chemnitz