UI Components

Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

KONTAKT

Kontakt

Servicehotline Gewerbefinanzierungen

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr (Hinweis: Von Montag bis Donnerstag telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4950
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

Die Antragstellung wird zunächst über das Förderportal erfolgen. Geplant ist perspektivisch zudem die Möglichkeit zur Antragstellung über die Hausbank.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • zinsgünstige Darlehen
  • Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen
  • Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist zulässig, sofern sie ergänzend in Anspruch
    genommen werden, u.a. Digitalisierung Zuschuss

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für: 
 
  • Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
  • Anschaffung notwendiger Hardware und Software
  • die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

 

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben:

  • die zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen
  • für Personal
  • die auf Betriebsstätten außerhalb Sachsens entfallen
  • die durch die Mitnutzung auf verbundene oder Partnerunternehmen entfallen
  • für IKT-Grundausstattung
  • für Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons
  • für Maßnahmen zum Onlinemarketing
  • für Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes
 

 

  • gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
  • Angehörige der freien Berufe

  • Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen
  • Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse
  • Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle
  • weitere Informationen sind dem Merkblatt Digitalisierungsdarlehen zu entnehmen

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
  • 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
  • Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
  • Tilgung monatlich in festen Raten
Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung finden Sie unter Konditionen.
 

Darlehenshöhe und Auszahlung

  • je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
  • bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
  • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
  • Auszahlung in einer Tranche
 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • vorzeitige Tilgung möglich
  • keine Vorfälligkeitsentschädigung
 

Verwendungsnachweis

  • nach Abschluss des Vorhabens
  • zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht bei Darlehen aus Landesmitteln (einfacher Verwerndungsnachweis).
  • zusätzlich Belegliste bei Darlehen aus JTF-Mitteln
 

Sicherheiten

  • keine
 

Beihilferechtliche Regelungen

  • De-minimis-Beihilfen
  • AGVO 

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • möglich

Antragstellung im Förderportal 
 
  • Einreichung des Antrags
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

Antragstellung über Hausbank 
 
  • Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
  • ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
  • Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten

Wichtige Hinweise:
 
  • Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen.
  • Sofern Sie entgegen den vorgenannten Förderbedingungen vorher mit dem Vorhaben beginnen, kann keine Förderung gewährt werden. 
  • Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. 

  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal oder über die Hausbank.
{{Hausbanken_Erklärungen Antragsteller | 63551}}

{{Antragsvoraussetzung_Erklärungen Hausbank | 63552}}

 

{{Vordruck Titel | 12345}}

{{Vordruck Titel | 12345}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Vordruck Titel | 12345}}

{{Vordruck Titel | 12345}}

{{Vordruck Titel | 12345}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Vordruck Titel | 12345}}

  • Das Darlehen kann nur in einer Tranche abgerufen werden.

Just Transition Fonds (Fonds für einen gerechten Übergang)

Mit Mitteln aus diesem Fonds sollen die stark vom Strukturwandel betroff enen Bergbaufolgelandschaften (JTF-Regionen)unterstützt werden.

Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier und Chemnitz sind JTF-Regionen. Darunter zählen unter anderem:
 
  • Landkreis Bautzen
  • Landkreis Görlitz
  • Landkreis Nordsachsen
  • Landkreis Leipzig
  • Stadt Leipzig
  • Stadt Chemnitz

  • Existenzgründer sind grundsätzlich förderfähig, allerdings müssen die antragstellenden Unternehmen mindestens 3 Jahre alt sein. Erst nach 3 Jahren sind die Zuwendungsvoraussetzungen gem. Richtlinie (Maßnahmen für die Verbesserung des Digitalisierungsniveaus) erfüllbar.
  • Anträge von Existenzgründern, die jünger als 3 Jahre sind, sind demnach abzulehnen.

Menü-Anzeige

Karriere Ihr Beraterteam Newsletter Beschwerdeformular Compliance Förderportal ESF-Portal Facebook Twitter LinkedIn Xing YouTube Impressum Nutzungsbedingungen SAB-Förderportal Netiquette Datenschutzhinweise Gerberstraße 5, 04105 Leipzig
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden