Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Wichtige Hinweise
Die Antragstellung wird zunächst über das Förderportal erfolgen. Geplant ist perspektivisch zudem die Möglichkeit zur Antragstellung über die Hausbank.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- zinsgünstige Darlehen
- Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen
- Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist zulässig, sofern sie ergänzend in Anspruch
genommen werden, u.a. Digitalisierung Zuschuss
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:
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Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben: |
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Erfolgsgeschichte: Digitalisierung meistern: Wie ligenium die Zukunft gestaltet |
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- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe
- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung
- Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen
- Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse
- Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle
- weitere Informationen sind dem Merkblatt Digitalisierungsdarlehen zu entnehmen
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Darlehenshöhe und Auszahlung
- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- Auszahlung in einer Tranche
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- vorzeitige Tilgung möglich
- keine Vorfälligkeitsentschädigung
Verwendungsnachweis
- nach Abschluss des Vorhabens
- zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht bei Darlehen aus Landesmitteln (einfacher Verwerndungsnachweis).
- zusätzlich Belegliste bei Darlehen aus JTF-Mitteln
Sicherheiten
- keine
Beihilferechtliche Regelungen
- De-minimis-Beihilfen
- AGVO
Kombination mit anderen Fördermitteln
- möglich
Antragstellung im Förderportal
Antragstellung über Hausbank
Wichtige Hinweise:
- Einreichung des Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Antragstellung über Hausbank
- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten
Wichtige Hinweise:
- Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen.
- Sofern Sie entgegen den vorgenannten Förderbedingungen vorher mit dem Vorhaben beginnen, kann keine Förderung gewährt werden.
- Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
KMU-Informationsblatt (Vordrucknummer: 60300)
De-minimis-Regel_Informationsblatt (Vordrucknummer: 60380)
EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt (Vordrucknummer: 0350)
Merkblatt Digitalisierungsdarlehen
De-minimis-Regel_Informationsblatt (Vordrucknummer: 60380)
EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt (Vordrucknummer: 0350)
Merkblatt Digitalisierungsdarlehen
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal oder über die Hausbank.
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{{Vordruck Titel | 12345}}
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Für den Umgang mit dem Förderportal stehen Ihnen unter folgendem Link Leitfaden sowie häufige gestellte Fragen und Antworten zur Verfügung.
- Das Darlehen kann nur in einer Tranche abgerufen werden.
Just Transition Fonds (Fonds für einen gerechten Übergang)
Mit Mitteln aus diesem Fonds sollen die stark vom Strukturwandel betroff enen Bergbaufolgelandschaften (JTF-Regionen)unterstützt werden.
Mit Mitteln aus diesem Fonds sollen die stark vom Strukturwandel betroff enen Bergbaufolgelandschaften (JTF-Regionen)unterstützt werden.
Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier und Chemnitz sind JTF-Regionen. Darunter zählen unter anderem:
- Landkreis Bautzen
- Landkreis Görlitz
- Landkreis Nordsachsen
- Landkreis Leipzig
- Stadt Leipzig
- Stadt Chemnitz
- Existenzgründer sind grundsätzlich förderfähig, allerdings müssen die antragstellenden Unternehmen mindestens 3 Jahre alt sein. Erst nach 3 Jahren sind die Zuwendungsvoraussetzungen gem. Richtlinie (Maßnahmen für die Verbesserung des Digitalisierungsniveaus) erfüllbar.
- Anträge von Existenzgründern, die jünger als 3 Jahre sind, sind demnach abzulehnen.