Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM
Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
Wichtige Hinweise
Die Antragstellung wird zunächst über das Förderportal erfolgen. Geplant ist perspektivisch zudem die Möglichkeit zur Antragstellung über die Hausbank.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- zinsgünstige Darlehen
- Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen
- Sinnvolle Ergänzung zur Zuschussförderung
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:
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Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben: |
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- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe
- Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen
- Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse
- Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Darlehenshöhe und Auszahlung
- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- Auszahlung in einer Tranche
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- vorzeitige Tilgung möglich
- keine Vorfälligkeitsentschädigung
Verwendungsnachweis
- nach Abschluss des Vorhabens
- zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht bei Darlehen aus Landesmitteln (einfacher Verwerndungsnachweis).
- zusätzlich Belegliste bei Darlehen aus JTF-Mitteln
Sicherheiten
- keine
Beihilferechtliche Regelungen
- De-minimis-Beihilfen
- AGVO
Kombination mit anderen Fördermitteln
- möglich
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
- Einreichung des Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Wichtige Hinweise:
- Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen.
- Sofern Sie entgegen den vorgenannten Förderbedingungen vorher mit dem Vorhaben beginnen, kann keine Förderung gewährt werden.
- Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
KMU-Informationsblatt (Vordrucknummer: 60300)
De-minimis-Regel_Informationsblatt (Vordrucknummer: 60380)
EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt (Vordrucknummer: 0350)
De-minimis-Regel_Informationsblatt (Vordrucknummer: 60380)
EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt (Vordrucknummer: 0350)
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
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Just Transition Fonds (Fonds für einen gerechten Übergang)
Mit Mitteln aus diesem Fonds sollen die stark vom Strukturwandel betroff enen Bergbaufolgelandschaften (JTF-Regionen)unterstützt werden.
Mit Mitteln aus diesem Fonds sollen die stark vom Strukturwandel betroff enen Bergbaufolgelandschaften (JTF-Regionen)unterstützt werden.
Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier und Chemnitz sind JTF-Regionen. Darunter zählen unter anderem:
- Landkreis Bautzen
- Landkreis Görlitz
- Landkreis Nordsachsen
- Landkreis Leipzig
- Stadt Leipzig
- Stadt Chemnitz