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Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen

Förderung des Fachkräftebedarfs in der Region

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Wichtige Hinweise

Hinweise zum Befüllen des Templates:
​​​​​​​Platzierung von Programmstopps, Antragsstopps usw.


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90 % 
  • Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung 
  • Förderung von Personal- und Sachkosten

Teil I:

  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung unter den Bedingungen des digitalen Wandels sowohl auf der betrieblichen als auch der überbetrieblichen Ebene
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Arbeit mit dem Ziel der Fachkräftesicherung, u.a. sozialpartnerschaftliche Projekte
  • Fachkräftekampagnen, -veranstaltungen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten
  • Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick auf Fachkräftegewinnung und -bindung
  • Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden zur Fachkräftesicherung sowie Fachkräftepools sowie Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene
  • Maßnahmen zur Kooperation von Hochschule und Wirtschaft zur Fachkräftesicherung einschließlich strukturfördernde Maßnahmen zur Aktivierung des Fachkräftepotenzials von Studienaussteigern sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von Hochschulabsolventen in den regionalen Arbeitsmarkt
  • Maßnahmen zum Aufbau von Netzwerken und Strukturen mit dem Ziel der Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte und/oder Auszubildender in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zur Etablierung einer Willkommenskultur
  • Maßnahmen zur Optimierung des Systems und weiteren Maßnahmen zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Etablierung von geeigneten Strukturen sowie weitere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durch Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit
  • Studien und Handlungskonzeptionen in Bezug auf zukünftigen Handlungsbedarf in speziellen Bereichen der Fachkräftesicherung
 

Teil II:

  • Übergreifende Maßnahmen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach gesondertem Projektaufruf
   

Teil III:

  • Maßnahmen zur begleitenden Qualitätssicherung und Erhöhung der Sichtbarkeit der unter Großbuchstabe B Ziffer I geförderte Projekte:
  • Maßnahmen zur Umsetzung des Handlungskonzeptes der regionalen Fachkräfteallianz realisieren
  • Qualitätssicherung und Förderung anhand des Leitfadens zur Umsetzung der Fachkräfterichtlinie, u.a. auch die Begleitung und Bewertung der geförderten Projekte nach B. I. FKRL
  • Koordinierung der regional übergreifenden Vorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungskonzepts
  • Initiierung neuer Maßnahmen und Projekte
  • Unterstützung bei verbesserter Koordinierung zwischen allen Beteiligten innerhalb der Allianzen und Austausch im Kreise aller regionalen Fachkräfteallianzen als Ansprechpartner u.a. für Projektentwickler und Antragsteller zur Verfügung stehen
  • Durchführung von vor Ort relevanten Veranstaltungen, Projekttagen und Besuchen inklusive Einladungsmanagement
  • Unterstützung bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Koordination und Aufbereitung zentraler Themen für die Öffentlichkeit sowie Sichtbarmachung der regionalen Fachkräfteallianz (eigene Website/Blog etc.)
  • Mitarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung des sächsischen Fachkräfteportals „Heimat für Fachkräfte
  • Nicht gefördert werden:
    • Projekte, die über bestehende Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen finanziert werden können

  • Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen
  • Kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen
  • Weitere Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), die die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchführen

  • Im Landkreis oder in der kreisfrein Stadt ist eine Fachkräfteallianz etabliert
  • Regionale Fachkräfteallianz verfügt über ein von der Fachkräfteallianz beschlossenes Handlungskonzept zur Fachkräftesicherung in der Region, welches regelmäßig fortzuschreiben ist
  • Maßnahmen sind geeignet und wurden durch die regionale Fachkräfteallianz priorisiert
  • Bei überregionalen Maßnahmen sind die Beteiligung aller regional tangierten Fachkräfteallianzen und eine Einigung zur Inanspruchnahme der Budgets erforderlich

  • Zuwendung wird als Projektörderung gewährt
  • Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten
  • Zuteilung eines Regionalbudgets für die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen, die ihr Interesse an der Umsetzung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie bekundet haben
  • Aufteilung der Regionalbudgets erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Einwohnerzahl, der Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter und der durchschnittlichen Arbeitslosen
  • Das Regionalbudget eines Jahres umfasst alle Maßnahmen, die in dem jeweiligen Kalenderjahr bewilligt werden
  • Projekte dürfen nicht zur Kofinanzierung von weiteren aus öffentlichen Mitteln finanzierten Projekten herangezogen werden, ausgenommen sind Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, die eine Mitfinanzierung Dritter ermöglichen
 

  • Anträge können nach Erteilung der Förderprioität durch die regionale Fachkräfteallianz bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) eingereicht werden.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
​​​​​​​nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


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{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Fachkräfterichtlinie SMWA_Antrag | 61029}}

{{Fachkräfterichtlinie SMWA_Antrag_Anlage 1 | 61033}}

{{Fachkräfterichtlinie SMWA_Antrag_Anlage 2 | 61030}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen | 60821}}

{{Fachkräfterichtlinie_Auszahlungsantrag-ZN_VN | 62056}}

{{Fachkräfterichtlinie_Ausgabenübersicht _ANBest-K_ANBest-P | 62049}}

{{Fachkräfterichtlinie_Ausgaben- und Belegliste_ANBest-P | 62050}}

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


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Nein, diese Entscheidung treffen die regionalen Fachkräfteallianzen selbst. Für die Projektförderung sind nach der Richtlinie Informationen zur Zusammensetzung der Fachkräfteallianz und Arbeitsweise einzureichen.

Nein

Dies ist möglich, die Entscheidung darüber obliegt den regionalen Fachkräfteallianzen.

Die Entscheidung, ob
-    ein Vorhaben im Rahmen des Regionalbudgets umgesetzt werden soll/kann,
-    dies passfähig zum Handlungskonzept ist und
-    sich sinnvoll in den Rahmen der Region einbettet
ist von der Fachkräfteallianz (FKA) vor Einreichung des Antrages bei der SAB zu treffen. Der VD 61030 (Stellungnahme der FKA) ist dazu einzureichen.
Die SAB prüft den Antrag dann monetär und inhaltlich auf formelle Förderfähigkeit und trifft die abschließende Entscheidung zur Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit.
Es werden nur Vorhaben mit positiver Stellungnahme der regionalen Fachkräfteallianz in die Prüfung aufgenommen.

Ja, diese Befürwortung ist Zuwendungsvoraussetzung.

Ja, dies ist notwendig für die Priorisierung und Budgetüberwachung.

Nach Bewilligung des Vorhabens informiert die SAB die Fachkräfteallianz regelmäßig über Zuwendungsempfänger, Projekttitel, bewilligte Zuwendung, geplanten Maßnahmebeginn, geplantes Maßnahmeende bzw. auch über eventuelle Ablehnungen per E-Mail. 

Ja, dies kann eine Vorgabe der FKA sein. Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit von Projekten ist dies sehr zu begrüßen.

Ab Antragseingang bei der SAB ist in Abhängigkeit des Antragsaufkommens mit mindestens  4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.

Ja. In diesem Fall wird die befürwortende Stellungnahme der Fachkräfteallianz ebenfalls vom geschäftsführenden Mitglied unterzeichnet.

Nein, das widerspricht dem Verwaltungsgeheimnis. Aber die SAB übernimmt die Auflagen, die die FKA im Rahmen der Priorisierung erteilt, in die Zuwendungsbescheide, überwacht die Einhaltung der Auflagen und stimmt sich ggfs. mit der FKA ab, ob die Auflagen entsprechend deren Vorgaben eingehalten wurden.

Diese Abgrenzung ist grundsätzlich vom Antragsteller vorzunehmen. 

Ja, die Unterlagen werden in der Kundenakte des Antragsstellers aufbewahrt.
Hinweis: Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (StuB) muss nicht mehr bei der SAB eingereicht werden.

Grundsätzlich nein, LOIs sind nur im Einzelfall erforderlich.

Ja, die Förderung mehrjähriger Projekte ist im Rahmen der zu Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen möglich.

Das ist möglich. Die Regionen entscheiden dann wie hoch der jeweilige Finanzierungsanteil ist und das Projekt muss von allen FKA priorisiert sein.

Nein. lnvestive Ausgaben sind nicht förderfähig.

Nein. Reisekosten/Übernachtungskosten und Veranstaltungen im Ausland sind über die Fachkräfterichtlinie grundsätzlich nicht förderfähig.

Nein. Pauschalen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Die förderfähigen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben) finden Sie auf der Internetseite der SAB.

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration Geflüchteter. Daher sollte mindestens ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang gegeben sein. Die Zielstellung der Projekte sollte mit der Zielgruppe korrespondieren.

Nein. Die Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen für Schüler erfolgt durch das SMK. 

Handelt es sich bei Ausbildungsmessen um Fachkräfteveranstaltungen, die unter Fördergegenstand 1 der Fachkräfterichtlinie zu subsumieren sind, ist eine Förderfähigkeit gegeben.

Dies ist nicht möglich, da es sich hier um eine allgemeine Berufsorientierungsmaßnahme für Schüler handelt und nicht um eine Fachkräfteveranstaltung, auf der Unternehmen ihren Fachkräftenachwuchs akquiriere. 

Nein, für Qualifizierungsförderung sind die Regelförderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit, des Bundes und der ESF-Förderung zu nutzen.

Ja, sofern ein Bezug auf die Region/Stadt hergestellt werden kann und ein Zusammenhang mit der Fachkräftesicherung besteht.
Eine Broschüre darf nicht nur für ein (bestimmtes) Unternehmen erstellt werden.

Nein. Unternehmensberatungen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Hier sind die Regeln der ANBest-K bzw. ANBest-P zu beachten.

Das ist möglich. Es gibt dann einen Zuwendungsempfänger, der eine Kooperationsvereinbarung mit seinen Partnern abschließt.

Die Konzeption einer Maßnahme ist nicht förderfähig. Allerdings ist im Einzelfall möglich, die Vorbereitung der Umsetzung eines Projektes zu fördern.

Nein, bei regionalen Projekten ist das nicht möglich.

Grundsätzlich der Zuwendungsempfänger.

Grundsätzlich ist die Erklärung des Antragstellers ausreichend, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Falls die Kommune Antragsteller ist, wäre ein Ratsbeschluss über die Leistung des Eigenanteils zu begrüßen, aber nicht zwingend.

Dies ist nicht möglich.

Dies ist nur möglich, wenn zusätzliches Personal für das Projekt eingestellt wird.

Ja. Abschreibungskosten können gefördert werden. Zu beachten sind die Hinweise der Übersicht „Förderfähige Ausgaben und Nachweise“. 

Nein. Die beantragte Maßnahme ist grundsätzlich nur einem Handlungsschwerpunkt zuzuordnen (Anlage 1 zum Antrag/ Projekt- und Maßnahmebeschreibung - VD 61033/Nr.1 Projekttyp). Die Projektinhalte können auch Aspekte eines anderen Handlungsschwerpunktes berühren.

Nein. Die beantragte Maßnahme ist einem Fachkräfteziel zuzuordnen.

Ja, unter dem Ausgabenplan in der Spalte Umsatzsteuer.

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