Familienwohnen

Kredit für den Bau oder Erwerb Ihrer Immobilie für die Familie

Wichtige Hinweise

30. September 2025: Der Freistaat Sachsen regelt die Wohneigentumsförderung neu. Dafür hat das sächsische Kabinett bereits am 23. September 2025 die Neufassung der Förderrichtlinie zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien (FRL Familienwohnen) beschlossen. Die entsprechende Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung finden Sie hier zum Nachlesen. 

Ab dem 10. Oktober 2025 können Familien wieder staatliche Darlehen bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - beantragen.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Unterstüzung von Familien bei der Finanzierung von Wohneigentum oder bei der Teilnahme an gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten 
  • Einen Förderkredit bis zu 80.000 EUR pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen

  • Attraktive Konditionen: Zinsgünstiges Darlehen mit zusätzlichen Zinsabschlägen für
    • einkommensschwache Familien,
    • energetische Sanierungen im Rahmen des Förderbausteins „Jung kauft Alt“,
    • Familienzuwachs während der Darlehenslaufzeit.
  • Planungssicherheit: Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Gut kombinierbar mit weiteren Förderprogrammen, z. B.:

 

  • Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern durch
    • den Erwerb von Wohneigentum und ggf. damit zusammenhängende Sanierungsmaßnahmen,
    • den Bau einschließlich Ersterwerb von Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung,
    • den Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum
  • Schaffung von Wohnraum durch gemeinschaftliche und auf Selbstnutzung gerichtete Wohnprojekte (gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte) 
  • Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs (nur für Baugemeinschaften) 
    Lassen Sie sich in der Orientierungs- und Findungsphase von Wohnprojektinitiativen gern von der  Dezentrale (Netz für gemeinschaftliches Wohnen) beraten.
  • Förderung von Mietwohnraum ist ausgeschlossen
  • Suchen Sie Inspirationen? – Lernen Sie mit dem KfW-Sanierungsrechner passende Maßnahmen für Ihre Immobilie kennen.

Erfolgsgeschichte:

Familie Horenshteyn erfüllt sich ihren Wohntraum in Krostitz: Attraktive Baufinanzierung durch sächsische Förderung für Familie

  • Erwerberinnen und Erwerber oder Bauherrinnen und Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen
  • Familien, die Teil eines gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekts werden
  • die Erwerberin oder der Erwerber eines Grundstücks, auf welchem Wohnraum durch eine Baugemeinschaft errichtet oder durch Umbau geschaffen werden soll
  • nicht gefördert werden Personen, die bereits aus einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen eine Förderung erhalten haben

  • im Haushalt lebt mindestens ein Kind, das bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ein Kind über 18 Jahren mit Behinderungen, für das jeweils Kindergeld bezogen wird 
  • das private und frei verfügbare Vermögen der Familie reicht zur Finanzierung des Bauvorhabens nicht aus
  • die Summe des zu versteuernden Einkommens des Haushalts darf die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
    • bei Alleinstehenden 60.000 EUR zzgl. 10.000 EUR EUR je Kind, für das der Antragsteller Kindergeld erhält und das Kind im Haushalt wohnt
    • bei Ehegatten und Lebenspartnerschaften 100.000 EUR zzgl. 10.000 EUR je Kind, für das der Antragsteller Kindergeld erhält und das Kind im Haushalt wohnt
    • bei einer Antragstellung in diesem Jahr ist das durchschnittliche Einkommen aus den Jahren 2022 und 2023 maßgebend
  • oder das Haushaltseinkommen übersteigt die Einkommensgrenzen für Haushalte mit geringen Einkünften nicht
  • das Bauvorhaben erfüllt die nachfolgenden Gesamtkostengrenzen
  • 10 % der Gesamtkosten sind aus Eigenmitteln zu finanzieren
  • die Förderung soll mit einem KfW-Wohnraumförderkredit kombiniert werden
  • das Gebäude muss mindestens die Energieeffizienzklasse E für Wohngebäude besitzen oder im Rahmen des Vorhabens erreichen (Ausnahmen gelten für Baudenkmäler oder besonders geschützte oder erhaltenswerte Bausubstanz)
  • das Vorhaben darf erst nach Zusage der Förderdarlehen begonnen werden
  • das geförderte Wohneigentum soll 25 Jahre selbst genutzt werden

 Zinsen, Laufzeit und Tilgung

  • Sollzins 1. - 25. Jahr:  Förderzinssatz zwischen 0,1 % bis 3,15 % p. a.  Beispielzinssätze 
  • Laufzeit: 25 Jahre
  • Tilgung:
    • in gleichmäßigen Tilgungsraten nach Ablauf von zwei Tilgungsfreijahren
    • Tilgungssatz ca. 4,35 % p. a.
 
  • jährliches Sondertilgungsrecht 
  • Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.  

 

Kredithöhe und Auszahlung

Höhe der Zuwendung:
 
  • für Schaffung von Wohneigentum: bis zu 80.000 EUR pro Haushalt mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen
  • für gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekte: Höchstbetrag ergibt sich aus der Summe der Beträge für die förderfähigen Haushalte mit Kindern
 
Auszahlung:
 
  • für Kredite bis 30.000 EUR: 100 % nach Abschluss der Maßnahme
  • für Kredite über 30.000 EUR: in bis zu drei Teilbeträgen nach Baufortschritt
  • Abruf des Kredits innerhalb von 36 Monaten  (ab dem 13. Monat fallen Bereitstellungszinsen an)
 

Verwendungsnachweis

  • ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen

 

Sicherheiten

  • für Kredite ab 50.000 EUR ist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erforderlich  

 

Konditionen für Baugemeinschaften, die Baugrundstücke zwischenfinanzieren

  • Laufzeit: 2,5 Jahre
  • Kredithöhe: bis zu 500.000 EUR
  • Tilgung: während der Laufzeit tilgungsfrei, endfällige Rückzahlung
  • Auszahlung: 100 % nach Kaufpreisfälligkeit 
  • Sicherheiten: Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch 

 

Schaffung von selbstgenutzten Wohneigentum

Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. 
Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.

Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Hinweis zur Antragstellung:
Nach der RL Familienwohnen soll das Darlehen für Familienwohnen in Kombination mit einem KfW-Darlehen beantragt werden. Sofern im Ausnahmefall kein KfW-Darlehen beantragt werden soll, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam oder verfahren Sie wie folgt: Bitte beantragen Sie zwingend auch ein KfW-Darlehen 124 in Verbindung mit dem Familienwohnen (reduzieren Sie den Betrag des Familienwohnens um die Höhe des KfW-Darlehens). Teilen Sie uns bitte beim Hochladen Ihres unterschriebenen Antrags in der Funktion „Mitteilung“ die von Ihnen tatsächlich gewünschte Höhe der Finanzierungsbausteine mit. Vielen Dank.

Schritt 1

  • Gehen Sie zur  Antragstellung - Baufinanzierung 
  • Registrieren Sie sich als Interessent:in
  • Melden Sie sich alternativ direkt im  SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)

Schritt 2
  • Füllen Sie den Antrag online vollständig aus 
  • Übermitteln Sie den elektronischen Antrag
  • Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst

Schritt 3
  • Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich 
  • Stellen Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der Checkliste zusammen
  • Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
  • Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
  • Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein

 

Für eine Antragstellung für gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte sowie auf eine Zwischenfinanzierung zum Grundstückerwerb

Bitte wenden Sie sich vorab an unser Beraterteam für Privatkunden zum Thema Immobilienfinanzierung.  

 

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{{GWG und Abgabenordnung Infoblatt | 65222}}

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{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

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Um eine schnellere und effizientere Bearbeitung Ihres Auszahlungsantrages zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen den Auszahlungsantrag über das Förderportal zu stellen.

 

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{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Verwendungsnachweis | 62300}}
 

Zu berücksichtigen ist die Summe der positiven Einkünfte des Haushalts gemäß § 2 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Bei einer Antragstellung im Jahr 2024 sind die positiven Einkünfte aus dem Jahr 2022 maßgebend.
 

Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die SAB über den Förderantrag entschieden hat. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erfolgt ist. Ein Kaufvertrag/Bauvertrag darf daher noch nicht oder nur mit einem entsprechenden Rücktrittsrecht unterzeichnet worden sein. Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn.

Neben den Kreditzinsen entstehen regelmäßig Kosten für die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte) und für die Versicherung des Wohngebäudes. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, die vertraglich geregelt werden.

Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie können sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeitenden der SAB oder per POSTIDENT unter Nutzung des Coupons in einer Filiale der deutschen Post oder bei zuverlässigen Dritten wie z. B. Notarinnen/Notaren mit {{Identitätsfestellung durch zuverlässige Dritte | 60311}} identifizieren lassen.
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