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ESF Plus - MINT-Fachkräfteprogramm im Freistaat Sachsen (InnoTeam)

Förderung der Zusammenarbeit von sächsischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in InnoTeams

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Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​Mit der Förderung von InnoTeams wird die Zusammenarbeit zwischen sächsischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in innovativen und technologieorientierten Vorhaben unterstützt.
  • Die InnoTeams widmen sich gemeinsam der Entwicklung bzw. Verbesserung von Produkten oder Verfahren.
  • Die beteiligten Unternehmen profitieren unmittelbar vom Wissen der sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der gegenseitige Austausch und der Aufbau langfristiger Kooperationen stärken die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen.

  • Gefördert wird die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung im Sinne von Artikel 25 Nummer 2 Buchstaben b und c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Die InnoTeams arbeiten an dem Ziel, ein neues Produkt oder ein neues technologisches Verfahren mit Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung zu entwickeln oder eine solche Entwicklung vorzubereiten.
  • Die in InnoTeams Beschäftigten sollen sich durch die gemeinsame Bearbeitung der Arbeitsaufgabe Kenntnisse und Erfahrungen mit dem in Wissenschaft und Wirtschaft unterschiedlichen Arbeitsumfeld aneignen

  • Zuwendungsempfänger können KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein sowie 
  • Im Verbund mit KMU auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sind gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a und c AGVO von der Förderung ausgeschlossen.

  • Der Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen.
  • Das geförderte Personal ersetzt kein anderes Personal.
  • In einem InnoTeam kooperieren mind. ein KMU und mind. eine Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die Kooperation muss die Vorgaben für eine wirksame Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 2 Nummer 90 AGVO erfüllen.
  • InnoTeams bestehen aus mind. drei und höchstens zwölf Personen (Kernteammitarbeiter).
  • In einem InnoTeam tätige Kernteammitarbeiter besitzen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie. 
  • Auf beteiligte Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entfallen mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger. Sie haben das Recht, eigene Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. (Dies ist in der Kooperationsvereinbarung festzulegen).
  • Beteiligte KMU tragen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen grundsätzlich mind. 50 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger.
  • Einer der Kooperationspartner übernimmt die Projektkoordination.

  • Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt. 

Zuschuss für Vorhaben der experiementellen Entwicklung

Der Zuschuss beträgt bis zu
 
  • 35 % für große Unternehmen
  • 45 % für mittlere Unternehmen
  • 55 % für kleine Unternehmen
  • 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen


Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung

Der Zuschuss beträgt bis zu
 
  • 60 % für große Unternehmen
  • 70 % für mittlere Unternehmen
  • 75 % für kleine Unternehmen
  • 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

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Förderfähige Ausgaben/Kosten

  • Personalausgaben für Kernteammitarbeiter in Form einer individuellen Monatspauschale entsprechend den Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den Förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK). 
  • Personalausgaben für Techniker und sonstiges Personal (Unterstützungspersonal), soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden, als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
  • Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebsausgaben als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben  („Pauschalsatz für Restkostenpauschale“).
  • Die Restkostenpauschale beträgt:

    40 % für Forschungseinrichtungen
    36 % für KMU
    30 % für große Unternehmen
    22 % für Hochschulen

 

Beihilferechtliche Regelungen

  • Die Förderung erfolgt nach Maßgabe und unter Einhaltung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) jeweils geltenden Fassung. Zuwendungen werden als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Artikel 25 der AGVO gewährt.​​​​​​

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
  • Vor Antragstellung ist die Einreichung einer Vorhabensidee erforderlich. Die Vorhabensidee ist über das SAB-Förderportal einzureichen.
  • Bei Förderwürdigkeit der Vorhabensidee werden die Antragsberechtigten durch die Bewilligungsstelle zur Einreichung des Antrages aufgefordert.
  • Der Antrag ist über das SAB-Förderportal einzureichen. 
  • Bei der Bewertung werden Vorhaben besonders gewürdigt, die der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen dienen.
  • Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Förderbaustein (s. Formulare & Downloads).
  • Die vollständige Aufstellung aller Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, finden Sie ebenfalls im Förderbaustein.
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Posteingangsbestätigung.
  • Abweichend von Nummer 5.1 Satz 1 der EU-Rahmenrichtlinie darf der Zuwendungsempfänger vor Zugang des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben nur auf Basis eines schriftlichen Antrags auf einen förderunschädlichen Vorhabensbeginn und der schriftlichen Zustimmung zu diesem durch die Bewilligungsstelle beginnen.

Wie geht es nach der Bewilligung weiter?

  • Der Auszahlungsantrag, der Zwischenbericht und der Verwendungsnachweis sind ebenfalls über das SAB-Förderportal zu führen. 
  • Es gilt das Erstattungsprinzip. Auszahlungen können entsprechend des Projektfortschrittes alle sechs Monate für bereits getätigte Ausgaben beantragt werden. 
  • Der Zuwendungsempfänger hat alle sechs Monate nach Beginn des Vorhabenzeitraums Zwischen-berichte einzureichen. Die Berichte enthalten Informationen zum aktuellen Stand des Vorhabens (Sachbericht) und zur Tätigkeit des geförderten Personals. 
  • Als Nachweis der erbrachten Tätigkeiten sind durch die geförderten Personen monatliche bzw. tägliche Tätigkeitsnachweise zu führen.
  • Abweichend von Nummer 6.1 NBest-EU ist der Verwendungsnachweis zum Vorhabenende innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. 
  • Für die statistische Auswertung und Erfolgskontrolle der aus ESF Plus-Mitteln geförderten Vorhaben sind im Rahmen der Durchführung eines Projektes für die Kernteammitarbeiter teilnehmerbezogene Daten zu erheben. Die Daten sind vom Beginn des Vorhabens an bis 6 Monate nach Beendigung des Vorhabens durch den Zuwendungsempfänger in einem Erhebungsbogen (Teilnehmerliste) online auf dem Förderportal bereitzustellen.

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden (DSGVO) | 64005}}

{{ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibung_Infoblatt | 61713}}

{{ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt | 60715}}

{{ESF-Projekte_Deckblatt_Trägermappe | 60715-1}}

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Negativerklärung für beschäftigtes Personal | 63099}}
 

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Personalkostenpauschale_Honorartätigkeit | 62130}}

{{ESF Plus-Projekte 2021-2027_Tätigkeitsnachweis_Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{ESF Plus Mitarbeiterliste | 62139}}

{{Vordruck Originalen gleichgestellte Belege | 60612}}

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

{{ESF Plus 2021-2027 Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}

{{ESF Plus 2021-2027 Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}

{{ESF Plus 2021-2027 Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt | 62112}}

{{ESF Plus 2021-2027_Anforderung an Sachberichte | 62126}}