Markteinführung innovativer Produkte - Marktbearbeitungsphase - MEP-Darlehen
Markteinführung innovativer Produkte - Marktbearbeitungsphase - MEP-Darlehen
Innovative Produkte auf den Markt bringen und etablieren
Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
Wichtige Hinweise
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Förderzeitraums 2014-2020 sind ausgeschöpft und konnten dem sächsischen Mittelstand zur Finanzierung von innovativen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Der Förderzeitraum 2014-2020 kann damit erfolgreich abgeschlossen werden.
Eine Antragstellung für den Förderzeitraum 2014-2020 ist nicht mehr möglich.
Aktuell ist eine Darlehensrichtlinie für ein Nachfolgeprogramm in Arbeit. Bis dahin nutzen Sie bitte die derzeitigen Fördermöglichkeiten wie z.B. MEP-Zuschuss oder SAB Sachsenkredit Gründen und Wachsen.
Bei der Entscheidung, welche Förderprogramme zur Verwirklichung Ihrer Vorhaben am besten passen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Eine Antragstellung für den Förderzeitraum 2014-2020 ist nicht mehr möglich.
Aktuell ist eine Darlehensrichtlinie für ein Nachfolgeprogramm in Arbeit. Bis dahin nutzen Sie bitte die derzeitigen Fördermöglichkeiten wie z.B. MEP-Zuschuss oder SAB Sachsenkredit Gründen und Wachsen.
Bei der Entscheidung, welche Förderprogramme zur Verwirklichung Ihrer Vorhaben am besten passen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zinsgünstiges Darlehen
- Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Sinnvolle Ergänzung zur Zuschussförderung
Zuwendungsfähig sind ausschließlich:
- Materialkosten
- Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz
- Fremdleistungen
- Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte
- Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Sachsen
Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die auf den Markt gebracht werden sollen, stellen Innovationen dar, die:
- Durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen entwickelt wurden oder
- In Zusammenarbeit mit einem Forschungspartner entwickelt wurden
- Neu für Ihr Unternehmen sind oder
- Neu für den Markt sind
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,00 % p. a. nom. für junge kleine Unternehmen (bis 5 Jahre nach Gründung)
- 2,00 % p. a. nom. für etablierte (ab 5 Jahre nach Gründung) und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition)
- Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung finden Sie unter Konditionen.
- Laufzeit bis zu 6 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Jahre möglich
- Tilgung quartalsweise in festen Raten
Kredithöhe und Auszahlung
- Je Vorhaben mindestens 20.000 EUR, höchstens 500.000 EUR
- Auszahlung:
- 100 % bei Darlehen bis 150.000 EUR in einer Tranche
- Bei höheren Darlehen bis zu drei Tranchen
- Bewilligungszeitraum: 30 Monate für Projekte der Marktbearbeitungsphase
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Vorzeitige Tilgung möglich
- Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Verwendungsnachweis
- Nach Abschluss des geförderten Vorhabens
- Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen
Sicherheiten
- Keine
- Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen
Beihilferechtliche Regelungen
- De-minimis-Beihilfen
Kombination mit anderen Fördermitteln
- Möglich
- Schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bei der SAB
- Hinweis zum Maßnahmebeginn:
Mit der Umsetzung des Vorhabens kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Das Risiko, das beantragte Darlehen nicht, nicht in der geplanten Höhe oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt zu erhalten, tragen Sie als Antragsteller.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
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