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Markteinführungsdarlehen (MEP-D)

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
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Servicehotline Wirtschaft

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4910
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

Die Antragstellung wird zunächst über das Förderportal erfolgen. Geplant ist perspektivisch zudem die Möglichkeit zur Antragstellung über die Hausbank. 
 

Was bietet mir das Förderprogramm?

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  • zinsgünstige Darlehen
  • Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen
  • Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist zulässig, sofern sie ergänzend in Anspruch genommen werden, u.a. Markteinführung Zuschuss

Zuwendungsfähig sind ausschließlich:
 
  • Materialkosten
  • Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz
  • Fremdleistungen
  • Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen

  • gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
  • Angehörige der freien Berufe

  • Ihre Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die auf den Markt gebracht werden sollen, stellen Innovationen dar, wenn diese durch innovative Ideen oder eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen entstanden sind.
  • Weitere Voraussetzungen sind dem Merkblatt Markteinführungsdarlehen zu entnehmen

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhaben
  • 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
  • Laufzeit bis zu 8 Jahren, davon maximal 2 Jahre tilgungsfrei
  • Tilgung monatlich in festen Raten
Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung finden Sie unter Konditionen.
 

Darlehenshöhe und Auszahlung

  • je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 500.000 EUR
  • bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
  • bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
  • Auszahlung:
    • bei Darlehen bis 250.000 EUR in einer Tranche
    • bei Darlehen über 250.000 EUR bis zu drei Tranchen
 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • vorzeitige Tilgung möglich
  • keine Vorfälligkeitsentschädigung
 

Verwendungsnachweis

  • nach Abschluss des Vorhabens
  • zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht für Darlehen aus Landesmitteln (einfacher Verwendungsnachweis)
  • zusätzlich Belegliste bei Darlehen aus JTF-Mitteln
 

Sicherheiten

  • keine
 

​​​Beihilferechtliche Regelungen

  • De-minimis-Beihilfen
  • AGVO
 

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • möglich

Antragstellung im Förderportal 
 
  • Einreichung des Antrags
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

Antragstellung über Hausbank 
 
  • Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
  • ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
  • Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten
 
Wichtige Hinweise:
 
  • Der Tag der Markteinführung (erstes Anbieten auf dem Markt) muss bei Förderung der Markteinführung mit einem Zuschuss nach der Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027) im Durchführungszeitraum gem. Zuwendungsbescheid für den Zuschuss liegen.  
  • Wird nur das Darlehen in Anspruch genommen, darf der Tag der Markteinführung maximal sechs Monate zurückliegen. 
  • Sofern Sie entgegen den vorgenannten Förderbedingungen vorher mit dem Vorhaben beginnen, kann keine Förderung gewährt werden. 
  • Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. 
  • Der Bewilligungszeitraum ist auf 36 Monate begrenzt.

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}

{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}

Merkblatt Markteinführungsdarlehen


{{GRW_Antrag_Rentabilitätsvorschau | 60319}}

{{GRW_Antrag_ Finanzierungsverbindlichkeiten / Kapitaldienst | 61634}}

{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}

{{Unterschriftenblatt_Bankvollmacht | 64663}}

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{{Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte | 60311}}

{{KMU-Bewertung | 60314}}

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{{Vordruck Titel | 12345}}

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{{Vordruck Titel | 12345}}
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Just Transition Fonds (Fonds für einen gerechten Übergang)

Mit Mitteln aus diesem Fonds sollen die stark vom Strukturwandel betroffenen Bergbaufolgelandschaften (JTF-Regionen) unterstützt werden.

Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier und Chemnitz sind JTF-Regionen. Darunter zählen unter anderem:
  
  • Landreis Bautzen
  • Landkreis Görlitz
  • Landkreis Nordsachsen
  • Landkreis Leipzig
  • Stadt Leipzig
  • Stadt Chemnitz