Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen für Existenzgründer in Sachsen
Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.
Wichtige Hinweise
Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln des Förderzeitraums 2014-2020 konnten nahezu 1.000 Gründungsvorhaben verwirklicht werden. Der Förderzeitraum 2014-2020 kann damit erfolgreich abgeschlossen werden.
Eine Antragstellung für den Förderzeitraum 2014-2020 ist ab dem 18. Oktober 2023 nicht mehr möglich.
Nach Maßgabe der neuen Förderrichtlinie "Darlehen für den Mittelstand" wird das Mikrodarlehen ab 2024 unter anderem mit einem neuen Darlehenshöchstbetrag von 30.000 EUR in eine neue Förderperiode starten.
Bei der Entscheidung, welche Förderprogramme zur Verwirklichung Ihrer Vorhaben am besten passen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Eine Antragstellung für den Förderzeitraum 2014-2020 ist ab dem 18. Oktober 2023 nicht mehr möglich.
Nach Maßgabe der neuen Förderrichtlinie "Darlehen für den Mittelstand" wird das Mikrodarlehen ab 2024 unter anderem mit einem neuen Darlehenshöchstbetrag von 30.000 EUR in eine neue Förderperiode starten.
Bei der Entscheidung, welche Förderprogramme zur Verwirklichung Ihrer Vorhaben am besten passen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Darlehen mit attraktivem Zinssatz von aktuell 1 % p. a. nom.
- Bis zu 20.000 EUR für Existenzgründer und junge Unternehmen
- Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen
- Nicht gefördert werden:
- Fahrzeuge im Straßengüterverkehr,
- Umschuldungen,
- Nachfinanzierungen
- Beratungen sowie
- Investitionen für exportbezogene oder andere Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden.
- Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase bei:
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %
- Festigung eines Unternehmens
- Nicht gefördert werden:
- Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte
- Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
- Tankstellen, Hausmeisterservice
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) bzw. Vermögensauskunft abgegeben haben
- Unternehmen der Primärerzeugung entsprechend Anhang I AEUV
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis Verordnung)
- Eigenanteil von 20 % der Gesamtkosten aus vorhandenen Eigenmitteln oder über Eigenleistungen
- Sie sind ein Kleinstunternehmen.
- Tragfähiges Unternehmenskonzept
- Nachweis der notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1 % p.a. nom.
- Laufzeit bis zu 6 Jahren
- 6 oder 12 tilgungsfreie Monate
Kredithöhe und Auszahlung
- Bis maximal 20.000 EUR je Vorhaben
- Auszahlung der Darlehenssumme in Höhe von 100 % in einer Summe
- Darlehensabruf innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Rückzahlung in festen Raten
- Möglichkeit der vorzeitigen vollständigen oder anteiligen Tilgung zu den Fälligkeitsterminen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Verwendungsnachweis
- Einreichung des Verwendungsnachweise 12 Monate nach Auszahlung
Sicherheiten
- Keine
Beihilferechtliche Regelungen
- De-minimis-Beihilfe
- Sie können Ihren Antrag digital über das Förderportal stellen oder Sie laden sich die unter "Formulare/Downloads" zur Verfügung gestellten Unterlagen herunter und schicken diese vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an die SAB. Bitte beachten Sie, dass ausgewählte Formulare auch bei der Antragstellung über das Förderportal ausgefüllt und hochgeladen werden müssen.
- Erstellung des Unternehmenskonzeptes für Ihr Vorhaben unter Nutzung des SAB-Vordruckes VD60690 oder formlos (Mindestanforderungen entsprechen den Vorgaben des Vordruckes)
- Einholung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammer oder Fachverband für die Branche) zu Ihrem Unternehmenskonzept
- Einreichung Ihres Antrages unter Verwendung der notwendigen Antragsformulare mit dem positiven Votum der fachkundigen Stelle bei der SAB vor Beginn Ihres Vorhabens
- Hinweis:
Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe.
Erst ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Sie erhalten dazu ein Schreiben, welches Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt. Bis zur Entscheidung über Ihren Förderantrag beginnen Sie auf eigenes Risiko. Die Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie Mikrodarlehen) vom 22. März 2016
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Für Vorhaben, die in der Region Leipzig (einschließlich ehemaliger Landkreis Döbeln) durchgeführt werden
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Für Vorhaben, die in den Regionen Chemnitz und Dresden durchgeführt werden
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Für Vorhaben, die in den Regionen Chemnitz und Dresden durchgeführt werden
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
{{MKD_Infoblatt | 60681}}
{{Mikro-D_Infoblatt_ Mindestanforderungen an das Unternehmenskonzept | 60777}}
{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}
{{KMU-Informationsblatt | 60300}}
{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{SCHUFA-Information| 0095}}
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{{Mikro-D_Aufstellung der Sacheinlagen | 60688}}
{{Unterschriftenblatt_Bankvollmacht | 64663}}
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{{Mikro-D_Aufstellung der Selbst- und Nachbarhilfe (SuN) | 60689}}
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{{Auskunftsvollmacht (Befreiung vom Bankgeheimnis) | 60015}}
{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}
{{Mikro-D_Abruf von Förderdarlehen | 60684}}
{{Mikro-D_Abruf von Förderdarlehen_Anlage bei mehreren Antragstellern | 60684-1}}
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{{Mikro-D_Abruf von Förderdarlehen_Anlage bei mehreren Antragstellern | 60684-1}}
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{{SEPA-Lastschriftmandat (Rahmenmandat) | 64021}}
{{Mikro-D_Verwendungsnachweis | 60699}}
{{Mikro-D_Aufstellung der Selbst- und Nachbarhilfe (SuN) | 60689}}
{{Mikro-D_Aufstellung der Selbst- und Nachbarhilfe (SuN) | 60689}}