Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung (MSE)
Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung (MSE)
Stadt- und Regionalentwicklung durch Bau- und Ordnungsmaßnahmen
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss für Modellvorhaben von bis zu 66 2/3 %
- Förderung von innovativen Bau- und Ordnungsmaßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen mit neuartigen Systemansätzen
- Vorhaben können auch außerhalb der Fördergebiete der Städtebauförderung gefördert werden
- zusätzliche innovative Maßnahmen der Stadt- und Regionalentwicklung hinsichtlich der
- sozialen Zusammensetzung und Integration der Wohnbevölkerung
- energetischen und ressourcenschonendne Grundversorgung von Stadtquartieren
- ökologischen städtischen und landschaftspflegerischen Flächengestaltung, insbesondere der Reduzierung des baulichen Flächenverbrauchs
- der baukulturellen oder bautechnischen Stadterneuerung
- Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern
- Weiterleitung von Fördermitteln ist zulässig
-
Höhe der Zuwendung beträgt 66 2/3 %, ggf. abweichende Fördersätze werden in der Programmausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung bekanntgegeben
- Modellvorhaben werden im Wettbewerb ermittelt
- Einzelvorhaben müssen sich aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept ableiten
- formlose Antragstellung mit konkreter Vorhabensbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie vorgesehenem Realisierungszeitraum bei der SAB
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE)
Programmausschreibung im Amtsblatt Nr. 44/2019 vom 1. November 2019
Programmausschreibung im Amtsblatt Nr. 44/2019 vom 1. November 2019