Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens
Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens
Stärkung von Ortsgemeinschaften und Netzwerken besonders in benachteiligten Quartieren
Wichtige Hinweise
- Informationen zur 2. Förderrunde finden Sie hier.
- Bitte beachten Sie bei der Antragstellung folgende Hinweise zur Vorhabensbeschreibung: Vorhabensbeschreibung 2023/24.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- In der Regel 90 % Zuschuss für Personal- und Sachkosten
- maximale Zuwendungshöhe 100.000 EUR pro Jahr
- Charakterisierung Orte der Demokratie:
- dienen der Begegnung, dem Austausch und der Vernetzung gemischter Zielgruppen
- bieten Möglichkeiten für Diskussionen, Debatten und Meinungsbildung zu den vor Ort relevanten Themen
- gemischte Zielgruppen werden bei der Erweiterung ihrer demokratischen Kompetenzen begleitet und unterstützt
- stehen als Orte für demokratiebezogene Maßnahmen zur Verfügung
- sind an lokalen und gemeinwesenorientierten Erfordernissen ausgerichtet und in lokale oder regionale Netzwerke eingebunden
- Durchführungsort: Freistaat Sachsen
- Förderung von Personal- und Sachausgaben
- Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung vom 9. Februar 2023 unter ‚Rechtsgrundlagen‘.
- Juristische Personen des Privatrechts: Gemeinnützige Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Nachrangigkeit der Förderung zu Fördermöglichkeiten durch Bundes- oder EU-Programme
- Interessensbekundungsverfahren
- Ort (Raum, Immobilie, Grundstück) steht zur Verfügung oder in Aussicht
- Zweckgebundener, Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
- Zuwendung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 EUR pro Jahr
- In begründeten Ausnahmefällen: Förderung bis zu 100 %
- Möglichkeit der Einbringung von Eigenanteil als projektbezogene unbare Leistungen
- Möglichkeit zur Förderung von Investitionen von bis zu 100.000 EUR je Maßnahme, jedoch maximal 35 % der Gesamtzuwendung
- Vorverfahren
Nach Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im Amtsblatt sind die Projektvorschläge fristgerecht bei der SAB einzureichen. Nicht fristgerecht eingegangene Projektvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese i. R. eines folgenden Interessenbekundungsverfahrens erneut einzureichen.
Es erfolgt ein Projektauswahlverfahren in dessen Anschluss erfolgreiche Projektträger zur Antragstellung aufgefordert werden. - Interessenbekundungen können nach Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im Amtsblatt elektronisch über das Förderportal der SAB eingereicht werden. Bitte beachten Sie die unter "Rechtsgrundlagen" genannten Fristen.
- Bitte wählen Sie den Fördergegenstand „Maßnahmen und Projekte im Bereich der Demokratiebildung“ im Förderportal aus.
- Frist/Dauer
Die Frist zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Aufforderungsschreiben zur Antragstellung. Eine Antragstellung ohne ausdrückliche Aufforderung durch uns führt zu einer Ablehnung des Antrages.
Gemeinsam Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichem Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung von Maßnahmen zum Aufbau von Sozialen Orten und Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens (Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens – FRL Orte)
Bekanntmachung vom 9. Februar 2023
Bekanntmachung vom 9. Februar 2023
Hinweise zur Verwendung der Darstellungseinheiten für Projekte, die durch das Förderprogramm "Orte der Demokratie" gefördert werden / Publizitätsvorschriften
Darstellungseinheit "Orte der Demokratie" (Logo)
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FAQ zum Förderprogramm "Orte der Demokratie"
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FAQ zum Förderprogramm "Orte der Demokratie"
Antragstellung für 2023: Wichtige Hinweise zur Vorhabensbeschreibung
{{Orte der Demokratie Ausgabenplan | 62173}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
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Der Auszahlungsantrag ist über das Förderportal zu stellen.